Plattformen-Steuertransparenzgesetz - alle privaten Verkäufe werden ans Finanzamt gemeldet

Finanzamt macht ab 01.01.2023 Jagd auf Privatverkäufer

Am 01.01.2023 tritt das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) in Kraft. Darin geht es um Tätigkeiten, welche gegen eine Vergütung erbracht werden (Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen und Verkehrsmitteln, Erbringung persönlicher Dienstleistungen, Verkauf von Waren).

Dieses Gesetz verpflichtet Plattformbetreiber wie ebay, amazon, booklooker etc. unter anderem dazu, private Dienstleistungs- und Veräußerungsgeschäfte an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden.

Diese Meldepflicht umfasst neben den bekannten Anbieterdaten (Name, Adresse, Bankverbindung, Steuer-ID etc.) auch den Verkaufserlös und den diesen schmälernde Kosten (Gebühren, Provisionen etc.).

Private Veräußerungsgeschäfte müssen nicht gemeldet werden, wenn es pro Jahr weniger als 30 Veräußerungsgeschäfte mit insgesamt weniger als 2.000 Euro Verkaufserlös sind (freigestellter Anbieter). Das ist aber keine Garantie dafür, das solche Veräußerungsgeschäfte nicht doch gemeldet werden, und sei es nur um den zusätzlichen Filteraufwand zu sparen.

Da diese Daten auch für Jobcenter interessant sind, steht zudem zu erwarten, dass diese zukünftig auch Zugriff darauf erhalten werden.

Gesetzlich geregelt ist dabei die Beweiskraft der Buchführung und Aufzeichnungen des Steuerpflichtigen. Deshalb sollten Private Verkäufer ab 01.01.2023 Buch über ihre privaten Veräußerungsgeschäfte führen, d.h. diese bestmöglich dokumentieren.

Dazu gehören mit Datumsansgabe und möglichst mit Belegen: Einkaufpreis, Verkaufspreis, Kosten, Gewinn/Verlust.

Nur so kann man dem Finanzamt (und Jobcenter) gegenüber nachweisen, das man keinen Gewinn erzielt hat, oder wie hoch dieser war. Und erst dann kommt steuerrechtlich auch die Freigrenze nach § 23 Abs. 3 S. 5 EStG zum tragen, wonach private Veräußerungsgewinne von weniger als 600€ pro Jahr nicht steuerpflichtig sind.

https://www.business-leaders.net/plattformen-steuertransparenzgesetz-alle-privaten-verkaeufe-werden-ans-finanzamt-gemeldet/?fbclid=IwAR0QLnibJXeQz_Mb24dwPzhWrl3tmsTAJQkxrSW38HJH-VeYzDBa9jIlX-k

Hat jemand eine Idee , wie man das umgehen kann ? Heißt das also, dass man nicht mal seinen Keller entrümpeln kann und der Fiskus auch da die Hand aufhält ? :worried:

Barverkauf bei Ebay KL
Treuhandsystem sicher bezahlen dort nicht nutzen

Danke für das schnelle Antworten. Das Problem ist aber auch das die Verkaufsplattform Ebay unter anderem International die Kunden, Sammler errreicht und das kann ich mit EbayKleinanzeigen nicht erzielen. Gibt es denn keinen Trick oder eine andere Möglichkeit diese überwachung zu umgehen ?

Ausländischen Ebay Account, VPN benutzen den die nicht blacklisten, Konto Nr im Ausland, wobei da das Absende Land spätestens bei Reklamierung oder einem Streitfall auffallen wird, kannste knicken, die werden das alles implementieren müssen. Wie schon gesagt wurde, ebay Kleinanzeigen, wenn es mehr als 2k pro Jahr an Erlös über Ebay werden… Freundin, Freund verkaufen lassen.

Zur topic ansich, der Überwachungsstaat nimmt mehr und mehr zu. Nichts neues in diesem scheiß Land.

Edit

Ich hab damals des öfteren Interessenten auf Ebay per PN einen Verkauf über Kleinanzeigen angeboten, um die Gebühren zu umgehen, der Interessent kann dich dafür natürlich dann anscheißen und dein Acc gebannt werden.

WOW ! Vielen Dank für die superschnelle Info. :+1: :ok_hand:
Aber wie komme ich an einem ausländischen Ebay account ran? Kontonummer im Ausland geht, aber nicht Ebay account Ausland.

Naja, ich will dir hier keine Unterstützung zu etwas illegalen geben, das sei vorwegt gesagt, rein hypothetisch müsste das halt funktionieren, wenn du die passende IP Adresse beim registrieren eines neuen Accounts verwendest… dazu natürlich die ausländische Ebay Seite aufrufen, wobei da ja auch noch die Verifizierung einer Handy Nummer mit drauf kommt, dann brauchst du auch noch eine Fake Nummer, oder ne Sim Karte aus dem gewünschten Land, alles ziemlich viel Aufwand. Da würde ich lieber die Ebay Konten meiner Freundin oder so mitbenutzen, ich verkaufe auch so einiges an Retro Spielen, bin also auch betroffen.

Sorry aber für mich ist dieser Staat illegal hier. Das hat nichts mehr mit Demokratie oder Freiheit und schon gar nicht mit Freier Sozialer Marktwirtschaft zu tun. Also meinst du das der Aufwand seine alten Sachen aus dem Keller zu verkaufen zu gross ist ohne das der Fiskus dazwischen funkt?

So wie ich das gelesen habe, geht es aber nicht um gebrauchte Dinge, die du privat verkaufst, das ist eher gegen gewerblichen Verkauf ( der als privat getarnt wird ); Neuware und Vermietung ect pp.

Tja und das weiss ich ebend nicht. Ich habe das so verstanden das ALLES unter dem Fiskus steht. Das wäre ja eine Diktatur a la Fiskus im Hyperbereich. Meinst Du man kann noch sein altes Spielzeug oder gebrauchte Sachen von den verstorbenen Eltern verkaufen ?

Ich glaube du hast Recht, habe mich woanders eingelesen, das ist völlig absurd, der staat hat seine steuern bereits beim neukauf bekommen. Da ich seit den abzock gebühren auf ebay, die sogar noch den versand besteuern, eh wenig verkaufe, werde ich noch mehr über facebook gruppen und privat per kleinanzeigen veräußern.

Fassen wir zusammen, online mit Zahlungsabwicklung wird alles über 2k gemeldet, per Kleinanzeigen und Co kannst du so viel verkaufen wie du willst. Paypal Freunde oder Überweisung oder Direktabholung wird nicht protokolliert.

Aber es muss doch einen Ausweg geben um dieses zu umgehen. Vielleicht gibt es andere Plattformen , wo man etwas International verkaufen kann.

Wie gesagt, schwierig, allein schon wegen dem Herkunftsland deiner Sendung wird es einem Streitfall zb über Ebay auffallen, viele Alternativen gibt es ja auch nicht, als Ebay. Gerade bei Retro Spielzeug, Käufer wollen ja auch Käuferschutz und das wird immer mit solchen Sicherungen wie Kontonummer, Handynummer und co einhergehen, dir bleiben nur die genannten Wege, denke ich.

Vorallem ist das ein neues EU Gesetz.

https://www.merkur.de/leben/geld/verkauf-ebay-steuer-regelung-privat-deal-plattform-gesetz-finanzamt-etsy-ebay-meldung-zr-92005806.html

Das System versteht schon seine Bewohner auszupressen, bald kannste dein Spielzeug auf illegalen Darknet Foren für Bitcoin verticken :sweat_smile:

Aber wie will das Finanzamt denn das alles Filtern bei Ebay. Die haben doch nicht so viel Personal und auch nicht die moderne Technik. Das sind ja gigantische Massen von digitalen Infos die die Verarbeiten müssen. Das geht doch in die Hose.

Ebay muss das meiste erledigen, die geben an wie viel Umsatz du gemacht hast, das erledigen Scripts und bei deiner Steuererklärung schauen die Pappnasen genau hin.

JA SUPER! DDR 2.0 . Na dann werden wohl viele Häcker daran arbeiten eine internationale plattform zu entwickeln und dort Auktionen und Verkäufe möglich zu machen, klar im Darknet. Ist das nicht lächerlich?

Hinzu kommt noch:

RICHTLINIE (EU) 2021/514 DES RATES
vom 22. März 2021
zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im
Bereich der Besteuerung
Siehe → https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32021L0514&from=IT

Ab dem 01.01.23 tritt das sogenannte Plattformen Steuertransparenzgesetz in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt sind Plattformen Betreiber verpflichtet die Daten über Verkäufe an das Finanzamt automatisiert weiter zu leiten. Es betrifft alle Marktplätze und Plattformen die für gewerbliche und private Verkäufe zur Verfügung gestellt werden. Darunter fallen unter anderem folgende Portale: Amazon – Ebay – Ebay-Kleinanzeigen – Facebook-Shop – Google-Shopping – Hood – Yatego – Avocadostore – Alibaba – Rakuten – Fairmondo – Shopify – Shpock.

Digitale Plattformen zur Erzielung von Einkünften
Eine Plattform ist jedes auf digitalen Technologien beruhende System, das es Nutzern ermöglicht, über das Internet mittels einer Software miteinander in Kontakt zu treten und Rechtsgeschäfte abzuschließen, die gerichtet sind auf:

  1. die Erbringung relevanter Tätigkeiten (§ 5) durch Anbieter für andere Nutzer oder
  2. die Erhebung und Zahlung einer mit einer relevanten Tätigkeit zusammenhängenden Vergütung.

Eine Plattform liegt auch vor, wenn der Betreiber des Systems mit Anbietern oder anderen Nutzern Rechtsge schäfte abschließt, die auf die Nummern 1 oder 2 gerichtet sind.

Betreiber digitaler Plattformen werden verpflichtet, den Finanzbehörden Informationen über Einkünfte zu melden, die von Anbietern auf diesen Plattformen erzielt worden sind. Um auch ausländische Anbieter zu erfassen, soll es einen automatischen Austausch von Informationen zwischen den Mitgliedsländern der Europäischen Union geben.

Auf Bundestag.de heißt es unter anderem: „… Eine große Zahl von Personen und Unternehmen nutze digitale Plattform zur Erzielung von Einkünften. Die gleichmäßige und gesetzmäßige Besteuerung dieser Einkünfte stelle für die Finanzbehörden allerdings eine Herausforderung dar. Es bestehe Grund zu der Annahme, dass die erzielten Einkünfte vielfach gegenüber den Finanzbehörden gar nicht oder nur unvollständig erklärt würden …“.

Hier noch der Gesetzesbeschluß des Bundestags, abgesegnet durch den deutsch. Bundesrat:

https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2022/0601-0700/605-22.pdf;jsessionid=0F4C97B97DCA5B2AA56F1559C75ACA8F.2_cid391?__blob=publicationFile&v=1

Ich denke einmal das sehr viele Klagen gegen dieses Gesetz kommen werden und später es wieder entschärft wird. Was meint Ihr ?

Das sind alles Gesetzgebungsschritte, die alle EU-Mitgliedsstaaten so national umsetzen müssen! Dieses Gesetz zum Beispiel, resultiert einfach aus den Richtlinien des europäischen Parlaments und Rates, zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung.
Siehe z.B. hier → https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32018L0843&from=DE