Wenn die Wüste spuckt: Frommer Legal verteilt Abmahnungen wie Sandwürmer Spice.
Wenn die Wüste spuckt: Frommer Legal verteilt Abmahnungen wie Sandwürmer Spice.
Bildquelle: ChatGPT

Frommer Legal jagt Dune-Fans: Abmahngefahr bei Sci-Fi-Blockbustern

Frommer Legal jagt Dune-Fans mit Abmahnungen wegen Filesharings zu „Dune: Part One“ & Part Two. Droht Sci-Fi-Fans eine Abmahnfalle?

Frommer Legal jagt Dune-Fans mit der vollen Bandbreite der Abmahnindustrie. Im Auftrag von Warner Bros. Entertainment Inc. verschickt die Münchner Kanzlei gleich doppelte Abmahnungen. „Dune: Part One“ und „Dune: Part Two“ stehen auf der Liste der angeblich über Tauschbörsen geteilten Filme. Die Forderung beläuft sich über satte 1.726,15 Euro, aufgeteilt in 1.400 Euro Schadensersatz plus 326,15 Euro Anwaltskosten. Doch müssen Betroffene wirklich zahlen oder setzt die Abmahnindustrie wieder einmal auf Angst und Einschüchterung?

Worum geht es bei „Dune“ und „Dune: Part Two“?

Frank Herberts Kultroman erlebte unter Denis Villeneuve eine fulminante Neuauflage. Mit Stars wie Timothée Chalamet, Zendaya, Rebecca Ferguson und Javier Bardem wurden die beiden Filme zu epischen Sci-Fi-Blockbustern. Während „Dune“ (2021) die Geschichte von Paul Atreides und dem tödlichen Machtkampf um den Wüstenplaneten Arrakis einleitet, führt „Dune: Part Two“ (2024) den Aufstieg Pauls zum Anführer eines Aufstands fort. Kritiker feiern das Werk als visuelles Meisterstück und Fans wollen es natürlich auch zuhause genießen. Genau da setzt die Abmahnindustrie an.

Die Rechteinhaber von Blockbustern schützen ihre Verwertungsrechte konsequent. Wie Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs auf Anwalt.de mitteilt, verfolgt Frommer Legal aktuell vermeintliche Filesharing-Sünder im Auftrag von Warner Bros. Die Vorgehensweise folgt auch hier einem üblichen Muster. Zunächst werden die IP-Adressen der mutmaßlichen Filesharer ermittelt und technisch protokolliert. Im nächsten Schritt beantragt die Kanzlei beim zuständigen Gericht einen Beschluss zur Herausgabe der Anschlussdaten beim jeweiligen Internetprovider. Liegen diese Informationen vor, landet schließlich die Abmahnung im Briefkasten, versehen mit der Aufforderung, eine Unterlassungserklärung abzugeben und gleichzeitig eine nicht unerhebliche Zahlung zu leisten.

Der Kern des Vorwurfs bezieht sich nicht allein auf den illegalen Download der Filme. Vielmehr soll der Anschlussinhaber die Werke ohne Genehmigung der Rechteinhaber parallel über eine P2P-Tauschbörse (BitTorrent & Co.) auch anderen Nutzern zum Abruf bereitgestellt haben. Juristisch spricht man hierbei vom „öffentlichen Zugänglichmachen“ nach § 19a UrhG. Eine Handlung, die deutlich schwerer ins Gewicht fällt, da sie eine unerlaubte Verbreitung an eine unbestimmte Zahl von Personen ermöglicht.

Frommer Legal jagt Dune-Fans: Abmahngefahr bei Sci-Fi-Blockbustern
Frommer Legal jagt Dune-Fans: Abmahngefahr bei Sci-Fi-Blockbustern

Wer Post von Frommer Legal erhält, findet darin die gängigen Standardforderungen. Zum einen soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschrieben werden, zum anderen verlangt die Kanzlei eine Zahlung von insgesamt 1.726,15 Euro. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus 1.400,00 Euro Schadensersatz sowie 326,15 Euro für Anwalts- und Abmahnkosten. Für gleich zwei Filme ist das eine saftige Forderung, die in erster Linie dazu dient, Druck aufzubauen und Betroffene möglichst schnell zu einer Zahlung zu bewegen.

Unterlassungserklärung – Vorsicht Falle!

Die Unterlassungserklärung ist alles andere als harmlos. Sie gilt lebenslang und kann kaum widerrufen werden. Wer sie unterschreibt, bindet sich dauerhaft, auch für künftige Rechtsvergehen. Verstöße können dann zu empfindlichen Vertragsstrafen führen. Experten wie Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs raten daher dringend dazu, nicht vorschnell zu unterschreiben. Besser ist es, eine sogenannte „modifizierte Unterlassungserklärung“ durch einen Anwalt prüfen und anpassen zu lassen.

Mit kurzer Fristsetzung: Panik als Geschäftsmodell

Frommer Legal setzt in der Regel Fristen von zehn Tagen (z. B. 10 Tage für die Unterlassung, weitere 10 Tage für die Zahlung). Das erzeugt Druck und soll zudem den Eindruck vermitteln, man habe keine Wahl. Früher griffen Kanzleien häufig noch zu einstweiligen Verfügungen. Die knappen Fristen sollten zugleich den Weg für ein Eilverfahren offenhalten. Heute aber, so Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs, ist diese Praxis zur Ausnahme geworden. Das liegt auch daran, dass Gerichte inzwischen genauer hinschauen und nicht mehr automatisch den Anschlussinhaber verantwortlich machen. Das wiederum birgt ein erhebliches Kostenrisiko für die abmahnenden Kanzleien. Wird eine einstweilige Verfügung beantragt und später aufgehoben, muss der Antragsteller die Verfahrenskosten tragen und die können beträchtlich sein.

Für Betroffene bedeutet das, es kommt auf den Einzelfall und die sogenannte sekundäre Darlegungslast an, also darauf, was zur Nutzung des Anschlusses plausibel vorgetragen wird. Zwar muss die Abmahnkanzlei grundsätzlich beweisen, dass der Anschlussinhaber die Rechtsverletzung selbst begangen hat. Weil dies in der Praxis jedoch schwierig umzusetzen ist, greift die sogenannte sekundäre Darlegungslast. Um sie zu erfüllen, muss der Abgemahnte plausibel darlegen, wer außer ihm Zugang zum Internetanschluss hatte (z. B. Partner, Kinder, Mitbewohner, Gäste). Er muss erklären, unter welchen Umständen diese Personen den Anschluss nutzen konnten, z. B. mit eigenen Geräten über das WLAN.

Damit wird deutlich, dass nicht automatisch der Anschlussinhaber verantwortlich sein muss. Kann er nachvollziehbar aufzeigen, dass auch andere Personen als Täter in Frage kommen, liegt die Beweislast wieder bei der abmahnenden Kanzlei.

Letzte Szene: So reagieren Betroffene richtig

Wer eine Abmahnung von Frommer Legal erhält, sollte keinesfalls unüberlegt handeln. Stattdessen gilt es, einige Grundregeln zu beachten:

  • Ruhe bewahren – Panik ist der schlechteste Ratgeber.
  • Nichts ungeprüft unterschreiben – vor allem keine Original-Unterlassungserklärung.
  • Nicht sofort zahlen – Forderungen sind häufig verhandelbar.
  • Fristen im Blick behalten – rechtzeitig reagieren, ggf. Verlängerung beantragen.
  • Fachanwalt einschalten – viele bieten eine kostenlose Ersteinschätzung an.

Selbst wenn keine formalen Fehler in der Abmahnung zu finden sind, lassen sich mit anwaltlicher Unterstützung Kosten häufig senken oder sogar komplett abwehren.

Fazit: Hollywood kassiert – Dune-Fans zahlen?

Verschickte Abmahnungen zu „Dune“ sind kein Einzelfall, sondern Teil einer eingespielten Abmahnpraxis. Während Hollywood seine Rechte schützt, schüren Kanzleien wie Frommer Legal gezielt die Angst der Betroffenen. Populäre Titel werden bevorzugt überwacht. Das gilt für Sci-Fi besonders oft, weil Nachfrage und Verbreitung hoch sind. Wer Tauschbörsen nutzt, geht dabei ein kalkulierbares Risiko ein. Je populärer das Werk, desto höher die Wahrscheinlichkeit, dass Peer-to-Peer-Monitoring mitläuft.

Ob man wirklich zahlen muss, hängt vom Einzelfall ab. Klar ist aber, wer vorschnell unterschreibt und zahlt, macht es der Abmahnindustrie leicht. Beratung durch einen Fachanwalt schützt vor teuren Fehlern.

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.