The Batman, Plakette auf dem Batmobil
The Batman, Plakette auf dem Batmobil
Bildquelle: Obi, Lizenz

„The Batman“: Abmahnwelle wegen der illegalen Verbreitung des Films angelaufen

Für Warner Bros. Entertainment mahnt die Kanzlei Frommer Legal die illegale Verbreitung des Films „The Batman“ ab. Was sollte man dann tun?

Die in München beheimatete Kanzlei Frommer Legal verlangt insgesamt eine Zahlung in Höhe von 948,80 Euro. Die Anwaltskosten betragen jeweils 248,80 €, den Schadenersatz beziffert man auf pauschal 700,00 €. Über den Internetanschluss des Abgemahnten habe jemand das Filmwerk „The Batman“ öffentlich zugänglich gemacht. Gemeint ist dabei der Upload dieses Filmes aus dem Jahr 2022. Die Urheberrechtsverletzung nach § 19 a UrhG kann eine Abmahnung nach sich ziehen.

Die Unterlassungserklärung der Abmahnung von „The Batman“ nicht unterschreiben!

Es ist eigentlich unverständlich, warum überhaupt noch jemand „The Batman“ via P2P verbreitet. Der Film lief bereits Anfang September bei Kabel eins im Privatfernsehen. Man kann ihn außerdem bei diesen Anbietern kaufen oder mit einem Abonnement streamen: Amazon Prime Video, Google Play, Apple TV und Rakuten TV. Legale Möglichkeiten sich den Film anzuschauen, gibt es also mehr als genug.

Frommer Legal

Den Abgemahnten stellt man außerdem eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu. Diese sollte man nicht unterschreiben, ohne sie zuvor von einem Fachanwalt für Medienrecht prüfen zu lassen. Derartige Verträge formulieren die Abmahnkanzleien klar zu ihrem Vorteil und zu dem ihres Auftraggebers, also Warner. Brenzlig kann es insbesondere werden, sollte man die Unterlassungserklärung zurückgeschickt haben, womit man bei einer Wiederholung des Fehlverhaltens automatisch eine hohe Summe an die Gegenseite überweisen muss. Wenn man dann zufällig von der gleichen Kanzlei erneut beim Filesharing erwischt wird, egal ob mit „The Batman“ oder nicht, dann dürfte es so richtig teuer werden!

Wie sollte man auf das Schreiben reagieren?

Ruhe bewahren, nichts unterschrieben zurückschicken und auch keinen direkten Kontakt zur Kanzlei Frommer Legal aufnehmen. Im Idealfall sollte man sofort einen eigenen Fachanwalt für Medienrecht einschalten. Der Anwalt wird eine modifizierte Unterlassungserklärung formulieren, die deutlich ausgewogener ist. Zudem wird sie bzw. er prüfen, ob die Forderungen der Gegenseite wegen der unrechtmäßigen Verbreitung des Films „The Batman“ gerechtfertigt sind. Möglichweise gelingt es sogar, die Höhe der Forderungen zu reduzieren.

Die im Schreiben angegebene Frist für die Reaktion muss man unbedingt beachten. Grundsätzlich gilt: Man darf sich also bei der Beauftragung des Anwalts nicht zu viel Zeit lassen, um die Fristen nicht zu versäumen. Und ja, der eigene Jurist kostet euch natürlich auch Geld. Doch in den meisten Fällen lohnt es sich trotzdem, sich bei der Reaktion auf die Abmahnung von einem Profi helfen zu lassen. Wer Tipps braucht, welchen Anwalt ihr einschalten sollt, dann meldet euch bitte.

Lars Sobiraj

Über

Lars Sobiraj fing im Jahr 2000 an, als Quereinsteiger für verschiedene Computerzeitschriften tätig zu sein. 2006 kamen neben gulli.com noch zahlreiche andere Online-Magazine dazu. Er ist der Gründer von Tarnkappe.info. Früher brachte Ghandy, wie er sich in der Szene nennt, an verschiedenen Hochschulen und Fortbildungseinrichtungen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern bei, wie das Internet funktioniert. In seiner Freizeit geht er am liebsten mit seinem Hund spazieren.