Kommentare zu folgendem Beitrag: Pink Floyd Abmahnung: Gericht zerlegt Rechteinhaber – Klage gescheitert
Pink Floyd Abmahnung im Fokus: Das Landgericht (LG) Berlin weist eine Klage ab, weil Rechte nicht nachgewiesen wurden.
Pink Floyd Abmahnung im Fokus: Das Landgericht (LG) Berlin weist eine Klage ab, weil Rechte nicht nachgewiesen wurden.
Die Tantiemen für die Musikaufnahmen von Pink Floyd werden derzeit von zwei Unternehmen verwaltet:
Der Hauptunterschied zwischen den beiden Unternehmen besteht darin, dass letzteres die Einnahmen für Musikstücke einzieht, die vor Roger Waters Ausscheiden im Jahr 1985 aufgenommen wurden, und ersteres für Musikstücke, die danach aufgenommen wurden.