Eine 24-jährige Frau soll 1.650 € bezahlen, obwohl sie die VR-Pornos gar nicht kennt und sie sich diese mangels Brille nicht ansehen kann.
Der weltweit größte Betreiber von pornografischen Webseiten, die Aylo Ltd. aus Zypern, beauftragte die Berliner Kanzlei IPPC Law für sie Abmahnungen im großen Stil zu verschicken. Hinter den Abmahnungen wegen der VR-Pornos steckt der Anwalt Daniel Sebastian, der Jahre nach dem RedTube-Skandal den Namen seiner Kanzlei geändert hat. IPPC Law mahnt aber auch u.a. TikTok- und Instagram-User ab, denen man vorwirft, sie hätten unrechtmäßig Musik in ihren Videos verwendet.
In einer norddeutschen Großstadt wohnt eine 24-Jährige, der man die illegale Verbreitung von VR-Pornos vorwirft. Sie besitzt aber gar keine entsprechende VR-Brille und kennt die Filmwerke nicht. Man fordert von ihr 1.652,62 Euro für den angeblichen Upload der VR-Filme mit den Titeln „Third Wheeling Cutie wants Cock“ sowie „Brother Bangs the Bride-to-be“. Angeblich habe sie die VR-Streifen im März 2025 Dritten hochgeladen.
Wie gelangte die Abmahnkanzlei an die Anschrift?
Zu Fehlern kann es an mehreren Stellen kommen. Die Firma SKB UG hat sich mit ihrer Software „Torrent-Logger“ etc. in bestehende Transfers der Werke eingeklinkt, um die Datei mit dem passenden Hashwert herunterzuladen. Anschließend hält man Daten wie die IP-Adresse, Port, Zeitpunkt und angebotener Film schriftlich fest. Bei der Speicherung könnte man aus Versehen eine falsche IP-Adresse festgehalten haben. Mit den Daten geht die von Aylo beauftragte Rechtsanwaltskanzlei mit dem zivilrechtlichen Auskunftsanspruch zu einem zuständigen Landgericht. Dort erhält man auf Basis der IP-Adresse und des Zeitpunkts des Transfers die Anschrift des Anschlussinhabers vom Internetanbieter. Auch bei der Zuordnung kann es zu Fehlern kommen. Die IP-Adresse ist bei vielen ISPs dynamisch. Das heißt, sie wechselt in recht kurzen Abständen. Womöglich hat man die falsche Person wegen den VR-Pornos angeschrieben.
Abmahnung wegen VR-Pornos – Was fordert man?
Wie WBS.Law berichtet, fordert Daniel Sebastian im Namen von IPPC Law die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Es gibt aber noch viele weitere Berichte von Anwälten über Abmahnungen, die sie vertreten. Eine Unterlassungserklärung ist gleichbedeutend wie ein Schuldeingeständnis. Der Vertrag verpflichtet den Abgemahnten zudem zu umfangreichen Eingeständnissen, sollte man ihn unterschreiben. Wer erneut beim Filesharing erwischt wird, hat sich vertraglich zur Zahlung von hohen Vertragsstrafen verpflichtet.
Außerdem verlangt die Kanzlei IPPC Law die Zahlung von Schadensersatz, häufig pauschal 600 Euro pro geshartem Film. Inklusive der berechneten Anwaltskosten, Kosten der Ermittlung der IP-Adresse und weiteren Forderungen beläuft sich bei der jungen Frau der Gesamtbetrag daher auf rund 1.650 Euro. Allerdings ist noch gar nicht geklärt, ob die Forderungen gerechtfertigt sind und auch die Höhe der einzelnen Posten könnte strittig sein.
Was tun nach Erhalt der Abmahnung?
Wer eine Abmahnung wegen der Verbreitung von VR-Pornos erhalten hat, sollte sich zeitnah an einen Fachanwalt für Medienrecht wenden. Dieser prüft, ob die Abmahnung hieb und stichfest ist. Auch die Höhe der einzelnen Forderungen prüft der Jurist. Anschließend tritt er mit IPPC Law in Kontakt und schickt ihnen eine selbst formulierte Unterlassungserklärung zu. Diese ist nicht so weitreichend. Trotzdem kann man damit verhindern, wegen der Urheberrechtsverletzung vor Gericht verklagt zu werden. Auf keinen Fall die Sache einfach auf sich beruhen lassen, die Fristen für eine Reaktion sind sowieso schon sehr kurz.
Es lohnt sich immer, einen eigenen Anwalt einzuschalten, selbst wenn der natürlich auch nicht kostenlos tätig wird! Wer bei der Auswahl des Juristen einen Tipp benötigt, der möge uns bitte kontaktieren. Für die Vertretung muss der Medienanwalt nicht in der Nähe des Abgemahnten wohnen. Die Beauftragung kann man mit einem eingescannten Dokument per E-Mail als auch telefonisch klären.
Im vorliegenden Fall gab man eine eigene Unterlassungserklärung ab und verweigerte im ersten Schritt die Zahlung der Abmahnung, weil der Frau die fraglichen VR-Pornos nicht bekannt waren. Es bleibt aber abzuwarten, ob sie dauerhaft um die Zahlung der Forderungen herumkommen wird.