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Bildquelle: Sora ChatGPT

GoDaddy muss Eigentümer von 104 Piraten-Domains entlarven

GoDaddy muss laut dem Urteil vom Bezirksgericht von Maryland die Identität von unzähligen Mietern von Piraten-Domains preisgeben.

Ende Mai 2025 forderte ein in Gibraltar ansässiges Unternehmen GoDaddy auf, 104 Piraten-Domains aufgrund weitreichender Rechtsverletzungen zu sperren. Eine anschließende DMCA-Vorladung, die GoDaddy zur Offenlegung der persönlichen Daten der Betreiber zwang, wurde vom anonymen Betreiber zweier Domains angefochten. Da die Identität von so vielen Personen auf dem Spiel stand, strebte die Verteidigung mit allen Mitteln an, die Privatsphäre zu wahren.

DMCA-Vorladung wurde für Rechteinhaber zum Mittel der Wahl

Das Verfahren ist deswegen so interessant, weil es zeigt, wie preiswert und einfach man die DMCA-Vorladungen beantragen kann. Sie sind mittlerweile zu einem häufig eingesetzten Mittel der ACE und anderer Juristen geworden, die im Auftrag von Rechteinhabern tätig sind. Zudem müssen die Antragssteller noch nicht einmal im Vorfeld beweisen, dass ihre Anschuldigungen auch nur ansatzweise berechtigt sind. Sobald die etwas über 50 USD günstige Vorladung zugestellt ist, reicht das schon aus.

Godaddy, Domain-Registrar

Dabei spielt es keine Rolle, ob man von einem Webhoster, Content Delivery Network (CDN), sozialen Netzwerk oder Domain-Registrar verlangt, die privaten Daten ihres Kunden bekannt zu geben. Dazu gehört der Name, die Anschrift, Telefonnummern, Bankverbindung, alle E-Mail-Inhalte, IP-Adressen etc. des Kunden.

104 Piraten-Domains im Fokus

Im Mai 2025 schickten Anwälte, die für das außerhalb der EU ansässige Glücksspielunternehmen Tamaris (Gibraltar) Limited tätig sind, eine DMCA-Mitteilung an GoDaddy. Die Betreiber von 104 Domains hätten ihre Markenrechte verletzt und geistiges Eigentum ohne Erlaubnis des Antragsstellers verwendet. Die Juristen führten aus, die Mieter der Domains hätten illegale Klone der Online-Angebote des Klägers hochgezogen und dabei auch ihre Markenzeichen verwendet. Sogar Schwarzkopien der von Tamaris entwickelten Online-Casino-Software Pragmatic Play sei dabei zum Einsatz gekommen. Wie die Kollegen von Torrentfreak berichten, erwirkte man am 2. Juni eine DMCA-Vorladung beim Bezirksgericht von Maryland, um die Kunden von Godaddy zu enttarnen.

Piraten-Domains

Massenuntersuchungsanfrage“ eine „Phishing-Expedition„?

Doch ein anonymer Betreiber zweier Domains beantragte die Aufhebung des Beschlusses zur Bekanntgabe. Er argumentierte, das Glücksspielunternehmen hätte im Vorfeld gar nicht erst versucht, mit anderen Mitteln Kontakt zur Gegenseite aufzunehmen. Deswegen sei diese Form unrechtmäßig und nichts weiter als eine „Phishing-Expedition”. Das zuständige Gericht müsse über die „Massenuntersuchungsanfrage“ entscheiden, statt das Ganze mit einer nur 52 US-Dollar günstigen Standardauskunft zu vollziehen, die gar kein Richter überprüft.

Doch damit war das Verfahren noch lange nicht beendet. Die Juristen von Tamaris legten am 15. August Widerspruch gegen den Antrag auf Aufhebung ein. Man legte Beweise dafür vor, dass ihre Schreiben GoDaddy rechtzeitig zugestellt wurden. Der Antrag auf Aufhebung sei jedoch verspätet ergangen. Deswegen müsse man diesen ablehnen.

Anhörung für eine Entscheidung nicht erforderlich

Der Fall ging an den obersten Richter Timothy J. Sullivan, der am 11. Dezember 2025 seine Stellungnahme abgab. Der Richter schrieb, dass eine Anhörung zur Entscheidung über den Antrag von John Doe (des anonymen Betreibers der beiden Domains) gar nicht erforderlich sei. Sein Antrag auf Aufhebung sei rechtzeitig eingereicht worden, weil er die Verzögerung nicht verursacht habe. Dass die massenhafte Aufdeckung der Mieter der 104 GoDaddy-Domains nicht zulässig sei, bestätigte der Richter aber nicht. Es gäbe beim Antrag keine Beschränkung, wie viele Identitäten man beantragt aufzudecken. Auch müsse der Antragssteller nicht nachweisen, dass im Vorfeld vonseiten des Domain-Inhabers eine Rechtsverletzung stattgefunden hat. Und auch nicht, dass man vorher versucht hat, die Gegenseite zu kontaktieren.

Pirat

Das gilt natürlich auch für die Juristen der ACE, die dieses preisgünstige und vergleichsweise schnelle Verfahren bekanntlich sehr häufig einsetzen. Lediglich die Zustellung der DMCA-Vorladung beim Empfänger, hier beim Domain-Registrar, war für die Gültigkeit schon ausreichend.

Meinungsfreiheit nicht beschnitten

Zudem führte der Richter aus, der 1. Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten könne „nicht als Deckmantel für die Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums verwendet werden„. Die Justiz würde die Meinungsfreiheit des Domain-Inhabers nicht beschneiden, nur weil er seinen Glücksspiel-Klon nicht weiter gefahrlos betreiben könne. Dies würde seine Grundrechte nicht betreffen. Seine Privatsphäre dürfe offenbart werden, weil man dem Betreiber vermutlich Markenrechts- und Copyright-Verletzungen nachweisen kann, schrieb der Richter. Da die meisten Faktoren für eine Aufhebung des Schutzes seiner Identität sprechen, lehnte Richter Sullivan den Antrag auf Aufhebung somit endgültig ab. Wer sich für weitere Details interessiert, das Memorandum als auch die Stellungnahme von Richter Sullivan sind hier als PDF-Dokument verfügbar.

Betreiber von Piraten-Domains müssen sich absichern

Wer selbst ein Piraten-Portal betreibt, muss sich bezüglich der Kundendaten beim Domain-Registrar und bei jedem anderen IT-Dienstleister, dessen Kunde er ist, etwas einfallen lassen. Man sieht ja, wie preisgünstig und simpel das „DMCA Subpoena“-Verfahren abläuft. An diesem Beispiel erkennt man deutlich, dass man sich mit rechtlichen Mitteln nicht gegen eine Aufdeckung der Kunden-Identität wehren kann. Die Idee mit der Argumentation auf Basis des Ersten Verfassungszusatzes der USA war durchaus einfallsreich. Doch sie war leider am Ende auch genauso wirkungslos.

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Lars Sobiraj

Über

Lars Sobiraj fing im Jahr 2000 an, als Quereinsteiger für verschiedene Computerzeitschriften tätig zu sein. 2006 kamen neben gulli.com noch zahlreiche andere Online-Magazine dazu. Er ist der Gründer von Tarnkappe.info. Früher brachte Ghandy, wie er sich in der Szene nennt, an verschiedenen Hochschulen und Fortbildungseinrichtungen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern bei, wie das Internet funktioniert. In seiner Freizeit geht er am liebsten mit seinem Hund spazieren.