Für Menschen, die ADHS-Medikamente einnehmen, kann eine Schnellschuss-Hausdurchsuchung rasch sehr ernst und folgenreich werden.
Wer sich in schattigen Umgebungen des Netzes bewegt, hat im Falle des Falles wohl meist schon einen Verdacht, warum die Polizei anklopft. Doch die heutige Auslegung von Meinungsdelikten ändert das: Denn hier kann schon ein impulsiver Tweet zur Hausdurchsuchung führen. Besonders riskant ist das für ADHS-Patienten, die auf betäubungsmittelpflichtige Medikamente angewiesen sind. Was als juristische Lappalie beginnt, kann durch den Fund ihrer Medikamente schnell in ein viel schwerwiegenderes Strafverfahren eskalieren. Dieser Artikel arbeitet das Thema inflationäre Hausdurchsuchungen mit Fokus auf eine besonders verletzliche Gruppe Mensch auf.
Menschen mit ADHS & Neurodivergente: besonders gefährdet für leichtfertige Hausdurchsuchungen
Eine besonders leidtragende Gruppe bei Hausdurchsuchungen sind neurodivergente Personen und psychisch vulnerable Menschen. „Zu dieser gefährdeten Gruppe gehört zum Beispiel die mit etwa 5 % sehr große Kohorte der ADHS-Patienten“, sagt Dr. Anja Engelmann, Rehabilitationswissenschaftlerin und Sprecherin des Betäubungsmittelausweis-Herstellers ADHS-Ausweis.de. „Gerade bei dieser Kategorie Mensch besteht ein besonders hohes Risiko zu schweren psychotraumatischen Entwicklungsverläufen nach einer leichtfertig beschlossenen Hausdurchsuchung.“ Der Prozess, von solch einem Trauma zu heilen, sei bei Betroffenen um ein Vielfaches länger und komplizierter, als bei der Normalbevölkerung.
Derber Kommentar ist schnell geschrieben, doch Behörden vergessen nicht
Engelmann schätzt zudem, dass ADHS-Betroffene mit am häufigsten zu Opfern inflationärer Durchsuchungsanordnungen werden. Ihre syndromtypische Impulsivität in Kombination mit Internet und Social Media führe in der hochkontrollierten Netzwelt von heute schneller zu einer Hausdurchsuchung, als jemals zuvor. Menschen mit ADHS gehe zum Beispiel eher mal eine grenzwertige oder derbe Meinungsäußerung von der Hand, als durchschnittlichen Usern. „So jemand denkt gegebenenfalls gar nicht lange über die Konsequenzen nach, die so ein Kommentar haben könnte. Nicht selten lässt ein Betroffener mal ganz nebenbei aus dem Affekt heraus Dampf ab. Und ebenso zügig ist dieser emotionale Wirbelsturm auch wieder vorbeigezogen, die vermeintlich bedeutungslose Tirade vergessen“, so Engelmann.

Bis dann sechs Monate später die Polizei an der Tür klopft, weil ein betroffener Politiker Anzeige erstattet hat, oder sogar von Amts wegen ermittelt wird. Ermöglicht wird das zum Beispiel durch den umstrittenen „Majestätsbeleidigungsparagraphen“ 188 StGB. Eine Art strafrechtlicher Sonderservice für Personen, die ein politisches Amt bekleiden. Bis zu drei Jahre Haft drohen bei Verstoß.
Ermittlungen wegen Google-Bewertungen und Antidepressiva
Vor einiger Zeit berichtete Tarnkappe von einem Frankfurter, dem die Behörden zum Vorwurf gemacht hatten, im Jahr 2020 Fake-Bewertungen an einen Zahnarzt vergeben zu haben. Es folgte eine Durchsuchung seiner kompletten Wohnung. Dabei fand die Polizei u. a. Antidepressiva und Briefumschläge mit Fenster. Daraus wurde kurzerhand der zusätzliche Tatvorwurf „Arzneimittelhandel“ konstruiert. Die Konsequenzen für den Patienten: Einstellung des Verfahrens nach § 153 StPO und Kosten in vierstelliger Höhe. Die Entschädigung für die unstreitig unverhältnismäßigen Strapazen: keine.
„Zufallsfund“ Betäubungsmittel: Bei ADHS-Medikamenten kann es ernst werden
Besonders prekär sind hier die sogenannten Zufallsfunde. Im Fall des ADHS-Patienten Jens Kronberger aus Hessen (Name von der Redaktion geändert) fanden die Polizisten eine gewisse Menge der betäubungsmittelpflichtigen (BtM) Medikamente Lisdexamfetamin (Elvanse®) und Methylphenidat (Medikinet® adult). Diese hatte ihm sein Arzt verschrieben. Zusätzlich fanden die Beamten sage und schreibe drei kleine Versandtaschen.
Aus der Kombination dieser Funde zauberte die Staatsanwaltschaft Darmstadt kurzerhand den Vorwurf des Betreibens eines BtM-Versandhandels. Allein deshalb ermittelte die Behörde über zwei Jahre lang gegen den ADHS-Patienten – wobei „ermitteln“ auch in diesem Fall schlicht bedeutete, dass die Akte erstmal nicht weiter priorisiert und liegengelassen wurde, während der Betroffene in kafkaesker Ungewissheit auf seinen Prozess wartete.
Warum ADHS-Medikamente rechtlich besonders sensibel sind
ADHS-Medikamente wie Lisdexamfetamin oder Methylphenidat unterliegen dem Betäubungsmittelgesetz. Dadurch können ADHS-Medikamente im Rahmen einer Hausdurchsuchung bei ungeschulten Beamten einen Verdacht erzeugen – den Arzneien haftet ein gewisser „Doping“-Ruf an. Hochdosispatienten besitzen mehrere Packungen ADHS-Medikamente gleichzeitig, was für medizinische Laien missverständlich wirken kann.
Fast angeklagt für’s Patientsein: „Hatte Panik, dass ich ins Gefängnis komme“
Obwohl es dem gesundem Menschenverstand nach keine überzeugenden Punkte gab, nach denen der Patient tatsächlich mit BtM gehandelt hätte, wäre es fast zur Anklage gekommen. Sein Anwalt konnte diese jedoch in letzter Minute abwenden. Das Ergebnis: Einstellung nach § 153 StPO und rund 5000 € Anwaltskosten, die Kronberger nie erstattet wurden.

„In den ersten Jahren nach der Hausdurchsuchung bin ich oft nassgeschwitzt aufgewacht, weil ich geträumt habe, dass Fremde in der Wohnung stehen. Einmal bin ich in Panik auf den Balkon gerannt. Da war ich praktisch noch im Schlaf. Erst als ich draußen stand, habe ich realisiert, was ich gerade tue“, berichtet Kronberger. Monatelang habe er aus Angst erstmal keine Medikamente mehr nehmen können. Dabei ist er als Patient dringend auf diese angewiesen, um seinen Alltag zu bewältigen. „Ich hatte Panik, dass ich ins Gefängnis komme, wenn das Gericht dann einfach sagt, dass ich Wiederholungstäter bin. Weil der Richter überzeugt ist, dass ich mit dem Drogenversand, den es nie gab, weitermache“.
Noch heute Symptome einer posttraumatischen Belastungsstörung
Dr. Engelmann kennt den Fall des Betroffenen, verfügt über seine Ermittlungs- und Patientenakte. „Der hier Durchsuchte ist de facto Hochdosispatient. Das heißt, sein Arzt hat festgestellt, dass er mehr Medikament benötigt, als der Durchschnitt. Zusätzlich wollte der Mediziner seinem Patienten ermöglichen, die Dosierung flexibel vorzunehmen, weshalb er ihm mehrere unterschiedliche Dosierungseinheiten verschrieb“, so die Wissenschaftlerin. „So kam es dann zu sieben Packungen Betäubungsmittel. An Unikliniken ist diese Verschreibungspraxis Alltag und nichts Ungewöhnliches.“
Die Menge von sieben Packungen ADHS-Medikamenten schien indes sowohl die Polizeibeamten als auch die Staatsanwaltschaft als medizinische Laien stark beeindruckt zu haben. Kaum anders ist zu erklären, weshalb die Staatsanwaltschaft trotz des offensichtlichen Fehlens eindeutiger Anhaltspunkte zunächst die Hauptverhandlung ankündigte. „Bei dem Patienten zeigen sich noch heute die typischen Symptome einer posttraumatischen Belastungsstörung“, ergänzt Engelmann.
Rechtsgrundlos als Dealer stigmatisiert
Bleibt die Frage, wie der Mann dieses Martyrium hätte verhindern können. Schließlich war ihm hier an absolut keiner Stelle ein Fehlverhalten zuzuschreiben. „Per Bescheinigung hätte man wohl zumindest den quälend in die Länge gezogenen, in den psychosozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen ernsten Folgen entgegensteuern können, welche die rechtsgrundlose Stigmatisierung als Drogendealer zur Folge hatte“, so Engelmann. „Die traumatische Erfahrung einer Hausdurchsuchung, die auf einer Bagatelle basiert, mit dem Risiko empfindlich inkriminierender Zufallsfunde kann ein ADHS-Patient aber de facto gar nicht zuvorkommen, kann es nicht verhindern. Schließlich wurde die Hausdurchsuchung ja aus einem ganz anderen Anlass verfügt„.
„Das alles war die Hölle für mich“
Als Anfangsverdacht genügte der Staatsanwaltschaft im vorliegenden Fall das Teilen eines rechtsextremen Beitrags auf Facebook. Den fand der Betroffene nach eigenen Angaben so kurios, dass er den strafbaren Klick auf „Teilen“ setzte. Die Staatsanwaltschaft wollte darin eine „Verbreitung von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen“ nach § 86a StGB erkannt haben. „Ich bin eigentlich total unpolitisch und habe mir nichts dabei gedacht. Aber trotzdem teile ich nichts mehr, das irgendwie auffällig sein könnte. So für ein Jahr lang habe ich gar nichts mehr geteilt. Denn ich wollte und will das nie mehr erleben. Das alles war die Hölle für mich.“

Herablassendes Verhalten der Beamten
Besonders eindrücklich in Erinnerung geblieben sei dem Patienten das einschüchternde und vor allem herablassende Verhalten der Polizeibeamten, die seine Wohnung über Stunden hinweg auf den Kopf stellten, bis auf die Unterwäsche seiner zu diesem Zeitpunkt nicht mit anwesenden Lebensgefährtin. Einer der Beamten habe gefragt, für was er die Betäubungsmittel brauche. Die Frage habe seine Kollegin beantwortet: „Für ADHS. Das hat mein Neffe angeblich auch. Die verschreiben das wie Smarties“. Respektlose Worte in direkter Anwesenheit eines von einer neuropsychologischen Erkrankung betroffenen Patienten in dessen Wohnung. Eines Patienten, der seine Kindheit und Jugend als „absolutes Martyrium“ schildert, da er seinerzeit keine Möglichkeit gehabt habe, die für ihn heute so wirksamen Medikamente zu bekommen. Er beschreibt die Medikation als „Game Changer“ für ihn.
Erkrankte werden noch kränker gemacht
Der vorliegende Fall stellt ein geradezu mustergültiges Beispiel für einen politisch bedingten Chilling Effect bei vulnerablen Menschen dar, die eigentlich eines besonderen gesellschaftlichen Schutzes bedürfen. Und für die empathielose Anwendung einer Gesetzgebung, die eigentlich dem wertvollen Ziel dienen sollte, Menschen vor schwerer Beleidigung, Bedrohung und herabwürdigender Hetze zu schützen, in ihrer praktischen Umsetzung jedoch zunehmend auch harmlose Randphänomene kriminalisiert – und dabei erkrankte Menschen noch erheblich kränker machen kann
So mag man letztlich zum Schluss kommen – auch vor dem Hintergrund des Eindrucks, dass für das Anordnen einer Durchsuchung auf Behördenseite kaum noch Hemmungen bestehen – dass „Dinge anders zu tun“ oder „anders zu leben“ bereits ausreicht, um in den teils vernichtenden Sog irrationaler Behörden zu geraten. Dabei kann man sich das oft gar nicht aussuchen. Fälle wie der Vorbeschriebene zeigen, dass es ausreichen kann, in Therapie zu sein und sich dabei an alle Regeln zu halten.
Das eigentlich Bedauerliche an all dem ist jedoch etwas anderes: Im schlimmsten Falle trifft es ausgerechnet jene Menschen, die alles richtig machen wollen. Menschen, die ihre Diagnose ernst nehmen, sich behandeln lassen, ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen und ihre Medikamente regelkonform einnehmen. Keineswegs um „high“ zu werden, sondern mit dem klar definierten Ziel arbeitsfähig, verlässlich und sozial unauffällig zu sein. Denn das ist, wonach sich viele Betroffene so sehr sehnen. So tun sie genau das, was gesellschaftlich erwartet wird: Sie bemühen sich, ihre Andersartigkeit zu regulieren und sich in bestehende Strukturen einzufügen. Und dennoch gerät gerade diese vulnerable, therapiemotivierte Gruppe unter den Verdacht von de jure schweren Straftaten, wenn ihre ADHS-Medikamente im falschen Kontext auftauchen. Sie passen sich an – und werden dafür kriminalisiert. Diese Ironie ist schwer zu übersehen: Wer Verantwortung übernimmt, wird mitunter härter getroffen als der, der sie verweigert.

















