Hmm. Wenn ich mich nicht irre sollte bei Verschreibung ein BTM-Ausweis vorliegen. Idealerweise um Dosierungen ergänzt. Idealerweise fotografiert man sich die Rezepte ab und kann die dann vorzeigen.
Die Durchsuchung und Vorgehensweise bleiben weiterhin unschön, aber der „Handel“ sollte dann schnell entkräftet sein.