3D-Drucker unter Aufsicht: Vier US-Staaten planen strengere Regeln gegen Ghost Guns, von Whitelists bis Datei-Verboten.
Vier US-Bundesstaaten planen neue Gesetze gegen 3D-gedruckte Waffen und sogenannte „Ghost Guns“, privat hergestellte Schusswaffen ohne Seriennummer. Geräte-Whitelists und Verbote digitaler Baupläne sollen 3D-Drucker stärker unter staatliche Aufsicht stellen. Kritiker warnen jedoch, dass damit nicht nur illegale Waffen bekämpft werden, sondern auch offene Technologien unter Generalverdacht geraten.
„3D-Drucker unter Aufsicht“ rückt ins Visier der Gesetzgeber und löst in den USA eine neue Regulierungsdebatte aus. Kalifornien, Washington, New York und nun auch Colorado arbeiten an Gesetzen, die 3D-Drucker, CNC-Maschinen und sogar digitale Konstruktionsdateien stärker kontrollieren sollen. Offiziell geht es um die Eindämmung sogenannter „Ghost Guns“. Gleichzeitig rücken jedoch auch umfassendere Fragen der Regulierung digitaler Fertigung in den Vordergrund.
Kalifornien: Staatliche Positivliste und verpflichtende Waffen-Blockierung
Den bisher umfassendsten Ansatz verfolgt Kalifornien mit dem Gesetzentwurf AB-2047, eingebracht am 17. Februar 2026 von Assembly Member Rebecca Bauer-Kahan. Der Entwurf sieht vor, dass künftig kein 3D-Drucker im Bundesstaat verkauft oder übertragen werden darf, wenn er nicht mit einer zertifizierten „Firearm Blocking Technology“ ausgestattet ist.
Kern des Gesetzentwurfs ist eine mehrstufige Kontrollarchitektur. Jede Druckdatei, etwa im STL- oder CAD-Format soll vor dem eigentlichen Druckvorgang durch einen staatlich zertifizierten „Firearm Blueprint Detection Algorithm“ überprüft werden. Wird die Datei als geeignet eingestuft, eine Schusswaffe oder verbotene Waffenteile herzustellen, muss das Gerät den Druckauftrag automatisch blockieren.
Gleichzeitig verpflichtet der Gesetzentwurf die Hersteller, für jedes Druckermodell eine Konformitätserklärung einzureichen, mit der sie den Einbau der vorgeschriebenen Blockierungstechnologie bestätigen. Das kalifornische Justizministerium (Department of Justice, DOJ) soll daraufhin eine öffentlich zugängliche Liste aller zulässigen Geräte veröffentlichen und diese mindestens quartalsweise aktualisieren.
Ab dem 1. März 2029 dürfen schließlich nur noch jene 3D-Drucker in Kalifornien verkauft, angeboten oder gegen Entgelt übertragen werden, die auf dieser offiziellen Positivliste geführt werden. Ausgenommen sind bestimmte Spezialfälle, etwa Geräte für staatlich lizenzierte Waffenhersteller, Behörden oder ausgewählte Industriezweige, sofern diese Modelle nicht im regulären Consumer-Markt angeboten werden.
Zwar ist dies kein Totalverbot von 3D-Druckern, wohl aber eine marktregulierende Beschränkung mit staatlicher Zulassungspflicht. Wer die Blockierungs-Technologie mit dem Vorsatz zur Waffenherstellung deaktiviert, begeht laut Entwurf eine Straftat (Misdemeanor). Zusätzlich drohen zivilrechtliche Sanktionen von bis zu 25.000 US-Dollar pro Verstoß.
Faktisch würde Kalifornien damit 3D-Drucker unter Aufsicht stellen.
Washington: Schutzmechanismen gegen „technisch versierte“ Nutzer
Im Bundesstaat Washington liegt mit HB 2321 ein ähnlicher Gesetzentwurf vor. Auch hier sollen 3D-Drucker verpflichtend mit Blockierungsfunktionen ausgestattet werden.
Die Schutzmechanismen sollen so weitreichend ausgelegt sein, dass selbst Nutzer mit „significant technical skill“ sie nicht umgehen können. Das wirft im Hinblick auf gesperrte Firmware, geschlossene Bootloader oder verpflichtend eingesetzte proprietäre Slicer Fragen auf.
Würde ein Hersteller die Firmware sperren müssen, damit Nutzer keine alternative, möglicherweise nicht zertifizierte Software aufspielen können, käme das faktisch einer Abkehr von gängigen Open-Source-Konzepten gleich. Mit einem geschlossenen Bootloader verhindern Hersteller, dass Nutzer eigene Firmware-Versionen installieren oder bestehende Sicherheitsmechanismen entfernen.
Noch weitergehend wäre die Verpflichtung, Druckaufträge ausschließlich über eine vom Hersteller vorgegebene und zertifizierte Slicer-Software zu akzeptieren. In diesem Fall könnten 3D-Drucker keine generierten G-Code-Dateien aus anderen Programmen mehr verarbeiten. Das würde etablierte Workflows mit Cura, PrusaSlicer oder anderen offenen Lösungen einschränken oder unmöglich machen. Für Maker, Bildungseinrichtungen und kleine Werkstätten wäre das ein fundamentaler Eingriff in die bisherige Praxis, bei der Hard- und Software flexibel kombiniert werden können.
Im Mittelpunkt der Debatte steht hier nicht primär ein Verkaufsverbot, sondern die Frage nach der technischen Integrität der Geräte.
New York: Integration in Haushaltsgesetz und Ausweitung auf CNC
In New York wurde ein entsprechender Ansatz im Rahmen des Haushaltsgesetzes S.9005/A10005 vorgeschlagen. Auch hier sollen 3D-Drucker nur noch mit integrierter Waffen-Erkennungssoftware verkauft werden dürfen.
Der New Yorker Gesetzentwurf geht über additive Fertigung hinaus und schließt zudem subtraktive Verfahren wie CNC-Maschinen mit ein. Additive Fertigung, also das schichtweise Aufbauen eines Bauteils wie beim 3D-Druck, unterscheidet sich grundlegend von subtraktiven Verfahren wie dem CNC-Fräsen, bei denen Material abgetragen wird.
Damit würde die Regulierung nicht nur den 3D-Druck betreffen, sondern auch klassische mechanische Fertigungsverfahren einbeziehen. New York richtet seinen Blick damit verstärkt auf die industrielle Produktion insgesamt.
Colorado: Fokus auf digitale Dateien und Herstellung
Wie unter anderem Tom’s Hardware berichtet, ist mit HB 26-1144 nun auch Colorado in die Debatte eingestiegen. Anders als Kalifornien setzt der Bundesstaat weniger auf eine verpflichtende technische Blockierung der Geräte selbst, sondern stärker auf ein unmittelbares Verbot bestimmter Herstellungspraktiken.
So soll unter anderem die Produktion bestimmter Waffen oder Waffenteile mittels 3D-Druck oder CNC-Maschinen untersagt werden. Darüber hinaus soll der Besitz digitaler Baupläne strafbar sein, wenn er mit dem Vorsatz einhergeht, eine Waffe oder ein Waffenteil herzustellen. Ebenso will der Entwurf die Weitergabe entsprechender Dateien untersagen, sofern sie nicht an bundeslizenzierte Waffenhersteller erfolgt.
Je nach Tatbestand können die vorgesehenen Sanktionen bis hin zu Delikten reichen, die nach US-Recht als Felony eingestuft werden und mehrjährige Haftstrafen nach sich ziehen können. Eine Ausnahme ist für bundeslizenzierte Waffenhersteller vorgesehen. Colorado zielt damit weniger auf die technische Architektur der Geräte ab als vielmehr auf deren konkrete Nutzung und auf die digitalen Baupläne, die einer Fertigung zugrunde liegen.
Gemeinsame Linie: Von der Ahndung illegaler Waffen zur Kontrolle digitaler Fertigungsinfrastruktur
Ob Kalifornien mit einer staatlichen Positivliste arbeitet, Washington auf schwer umgehbare Schutzmechanismen setzt, New York die Regulierung auf CNC-Maschinen ausweitet oder Colorado den Besitz und die Verbreitung digitaler Baupläne ins Visier nimmt, alle vier Staaten verfolgen eine vergleichbare regulatorische Strategie. Die Bundesstaaten zielen nicht mehr nur auf das illegale Endprodukt, sondern greifen bereits bei der technischen Infrastruktur und den digitalen Vorstufen regulierend ein.
Damit geraten 3D-Drucker zunehmend unter Aufsicht staatlicher Kontrollmechanismen, etwa durch Zertifizierungszwang für bestimmte Modelle, verpflichtende Software- oder Blockierungssysteme, Anforderungen an die technische Integrität der Geräte oder durch Einschränkungen beim Umgang mit digitalen Konstruktionsdateien.
Zusammengenommen repräsentieren diese Bundesstaaten einen erheblichen Teil der US-Bevölkerung und Wirtschaftsleistung. Hersteller könnten sich wirtschaftlich veranlasst sehen, entsprechende Sicherheitsarchitekturen landesweit umzusetzen. Dies könnte auch internationale Produktlinien beeinflussen. Aus wirtschaftlichen Gründen dürften viele Hersteller kaum separate Modelle ausschließlich für einzelne Bundesstaaten vorhalten.
3D-Drucker im Fokus staatlicher Regulierung: Technische und gesellschaftliche Folgen
Die geplanten Regelungen hätten nicht nur technische, sondern auch gesellschaftliche Auswirkungen. Insbesondere offene Hardware-Ökosysteme, Bildungsprojekte und Makerspaces könnten damit vor neuen Hürden stehen.
Auch aus der Maker- und Open-Source-Community kommt Kritik. Der US-Hardwareanbieter Adafruit äußerte sich in einem Blogbeitrag kritisch zu AB-2047 und bezeichnete den Gesetzentwurf als den Versuch, staatlich zugelassene 3D-Drucker durchzusetzen, die quasi „über sich selbst Bericht erstatten“. Nach Darstellung des Unternehmens würde das Gesetz vorschreiben, dass Hersteller nur noch Geräte verkaufen dürfen, die auf einer vom Justizministerium geführten Positivliste stehen und mit zertifizierter Waffen-Blockierungs-Technologie ausgestattet sind. Drucker, die diese Anforderungen nicht erfüllen, dürften die Anbieter ab März 2029 nicht mehr verkaufen. Zudem wäre das bewusste Deaktivieren oder Umgehen der Blockierungssoftware strafbar.
Adafruit sieht darin eine gefährliche Entwicklung hin zu einer verpflichtenden Überwachungsfunktion in Allzweckmaschinen. In dem Blogbeitrag argumentiert der US-Hardwareanbieter, der Staat solle Personen strafrechtlich verfolgen, die illegale Gegenstände herstellen, statt Überwachungssoftware in jedes Werkzeug in Klassenzimmern, Bibliotheken und Garagen zu integrieren.
Kritisch stellt das Unternehmen zudem infrage, ob sich die vorgeschlagenen Maßnahmen technisch zuverlässig umsetzen lassen. Unter Verweis auf den Technikexperten Michael Weinberg betont Adafruit, dass die zuverlässige Erkennung von Waffenkomponenten allein anhand geometrischer Daten kaum möglich sei. Eine STL-Datei beschreibe lediglich Formen und Volumenkörper, nicht aber deren Zweck.
Ein zylindrisches oder federähnliches Element könne ebenso Teil eines Werkzeugs, eines Spielzeugs oder eines mechanischen Abstandshalters sein wie Bestandteil einer Waffe. Eine softwarebasierte Analyse müsste daher allein aus Formmerkmalen auf eine potenzielle Funktion schließen, was technisch fehleranfällig ist und sowohl Fehlalarme als auch Umgehungsmöglichkeiten mit sich bringt.
Regulierung des 3D-Drucks: Technische Grenzen und praktische Umsetzbarkeit
Hinzu kommt, dass viele Desktop-3D-Drucker nur über begrenzte Rechenleistung verfügen. Komplexe Mustererkennung oder volumetrische Vergleiche mit ständig aktualisierten Datenbanken würden in der Praxis entweder externe Serveranbindungen erfordern oder die Geräteleistung erheblich belasten. Zudem basiert ein Großteil der 3D-Drucker auf offener Firmware, die sich verändern oder austauschen lässt. Wer über technisches Know-how verfügt, könnte entsprechende Blockierungsmechanismen entfernen, modifizieren oder durch alternative Software umgehen.
Aus Sicht der Kritiker stellt sich daher die Frage, ob ein solches System technisch zuverlässig durchsetzbar ist oder lediglich reguläre Nutzer belastet, indem offene Firmware eingeschränkt, alternative Slicer ausgeschlossen oder Offline-Workflows erschwert werden. Gleichzeitig ist fraglich, ob sich entschlossene Umgehungsversuche damit tatsächlich verhindern lassen.
Darüber hinaus warnt Adafruit vor einer schleichenden Standardisierung restriktiver Technikarchitekturen. Wenn Kalifornien, Washington und New York entsprechende Gesetze verabschieden, würden diese Staaten gemeinsam rund ein Viertel der US-Bevölkerung und Wirtschaftsleistung repräsentieren. Das hätte potenziell Auswirkungen weit über die jeweiligen Bundesstaaten hinaus.
3D-Drucker unter Aufsicht – Beginn einer neuen Regulierungsära?
Vier US-Bundesstaaten gehen unterschiedliche Wege im Umgang mit sogenannten „Ghost Guns“. Damit sind privat hergestellte oder zusammengebaute Schusswaffen ohne offizielle Seriennummer gemeint, die sich für Ermittlungsbehörden nur schwer zurückverfolgen lassen. Insgesamt zeichnet sich jedoch eine umfassendere Regulierung digitaler Fertigung ab. 3D-Drucker und verwandte Technologien werden damit verstärkt regulatorisch eingebunden.
Ob diese Strategie die illegale Waffenproduktion tatsächlich wirksam eindämmt oder vor allem offene Technologien unter Generalverdacht stellt, bleibt abzuwarten.


















