Kommentare zu folgendem Beitrag: Abmahnungen wegen VR-Pornos: 24-jährige Frau soll 1.650 Euro bezahlen
Eine 24-jährige Frau soll 1.650 € bezahlen, obwohl sie die VR-Pornos gar nicht kennt und sie sich diese mangels Brille nicht ansehen kann.
Eine 24-jährige Frau soll 1.650 € bezahlen, obwohl sie die VR-Pornos gar nicht kennt und sie sich diese mangels Brille nicht ansehen kann.
Es wird von den Rechtsanwälten immer nur der Inhaber der „IP“ ermittelt. Dieser wird „Volljährig“ sein, ist verantwortlich für den Anschluss, und bekommt letzten Endes die Rechnung präsentiert…
Ob es nun jemand ist, der „zeitlich“ gar nicht zu Hause war, oder ob „Mitbewohner“ hier aktiv waren, ist zunächst absolut unerheblich.
Deswegen kommen ja manchmal unglaubliche „Zusammenhänge/Konstellationen“ zu stande…auch diese „unschuldige“ 24-jährige hat wahrscheinlich ihren WLAN Schlüssel des Vertrauens, weitergegeben…
Leider tendiert die Rechtssprechung eher zu den Ansprüchen der Kanzleien…, ist halt echt schlimm, wenn man für das „zahlen“ muss, was man nicht getan hat. - ohne Frage
und aus der „Nummer“ wieder raus zu kommen, kostet viel Nerven, Zeit und gewissermaßen Geld.
ABER für die „Kanzleien“ sicherlich ein lukratives Geschäft…
Möglich ist doch auch dass die ip über proxyfunktion missbraucht wurde, also zb es sind ja die Fälle bekannt wo kostenlose VPNs oder andere Apps die installiert sind, heimlich im hintergrund als proxy arbeiten und somit die IP Adresse Missbrauchen indem den traffic darüber leiten …
@danny-es Nein, das stimmt so nicht. Der Anwalt wird sicher auch prüfen, ob die sekundäre Darlegungslast infrage kommt. Dann wäre die Frau nämlich raus aus der Geschichte. Allerdings muss der Fall dafür einige Voraussetzungen erfüllen, ist nicht so easy…
Fakt ist doch aber, das zunächst die „junge Frau“ die Post sprich die Abmahnung seitens der Rechtsanwälte bekommt, was natürlich noch keinen Schuldspruch gleich kommt.
Allerdings muss nun die „junge Frau“ beweisen, das Sie nicht die Tat begangen hat, als auch ihre „Wlan-Teilnehmer“ darüber aufgeklärt hat, das diese kein „Filesharing“ nutzen sollen/dürfen.
Dann wird es verdammt schwer, die Beweislast umzukehren…
Also es ensteht auf jeden Fall jede Menge Ärger…
Ausserdem muss sich für Ihren eigenen Rechtsanwalt ggf. auch zahlen, denn ohne diesen ist man noch mehr im Nachteil…
PS. Die „sekundäre Darlegungslast“ ist ein ziemlicher Gummiparagraph, geht meistens zu Lasten der „Beschuldigten“…, in diesem Fall die „junge Frau“.
Ja, das auf jeden Fall, klar!
Klingt wie die gleiche Masche, für die Frommer Legal (ehemals Waldorf Frommer) bekannt ist. Nach meiner persönlichen Erfahrung sollte es ausreichen, eine sog. „modifizierte Unterlassungserklärung“ abzugeben, in der man erklärt, das urheberrechtlich geschützte Werk zukünftig nicht zu verbreiten, aber (wichtig) gleichzeitig keinerlei Schuld eingesteht. Nachfolgende Drohbriefe „machen Sie es nicht noch schlimmer! Wir bieten Ratenzahlung an!“ kann man getrost ignorieren - erst wenn es zu einem gerichtlichen Mahnbescheid kommen sollte, muss man diesem widersprechen.
In dem extrem unwahrscheinlichen Fall, dass es zu einer Gerichtsverhandlung kommt, muss man nur glaubhaft darlegen, dass andere Personen Zugang zum Internetanschluss gehabt haben können - die Störerhaftung haben wir in Deutschland ja nicht mehr. Im Zweifel hat man zu dem fraglichen Zeitpunkt eben ein offenes WLAN-Netzwerk (z.B. Freifunk, Gästenetz, …) betrieben, im Nachhinein ist das ohnehin nicht mehr feststellbar.
Also die Rechtssprechung sieht doch seit Jahren aber anders aus…
wenn „DU“ es nicht gewesen, kannst du nicht einfach auf „andere“ Personen verweisen, oder gar behaupten du hast Freifunk…, für ALLE eingerichtet.
Wenns so einfach wäre, würde es keinerlei Abmahnungen mehr geben!
Du kannst allerdings einen „benennen“ der die Schuld auf sich nimmt…, ja dann bist du aus dem Schneider. So wie du das schilderst, wird es nie und nimmer funktionieren…
Leider gewinnen die „Frommers & Co.“ zu oft, und haben fast einen „Durchfahrtsschein für ihre Anliegen“…, leider ist das so. Auch das Mängel bei der Beweissicherung auftreten könnnten, wir vehement verneint und abgelehnt… - sowas gibt es auch nur in Deutschland !
Klar, ich bin kein Anwalt, ich kann nur berichten wie es bei mir persönlich mehrfach funktioniert hat - und ja, die Fälle sind mittlerweile alle verjährt, also kann ich das so abschließend sagen.
Das Geschäftsmodell dieser Abmahnkanzleien beruht schlicht auf Abschreckung, da viele Leute Angst bekommen und dann lieber zahlen. Daher ist es so wichtig, dass man sich nicht einfach abschrecken lässt.
Das liegt unter anderem auch daran, weil Rechtslagen ausgenutzt werden. Sich dagegen zu wehren, würde bedeuten, die Anklage selbst anzuklagen. Das macht aber keiner.
Wenn es bei Abmahnung bis zum Gerichtsprozess kommt, interessiert den (befangenen) Richter schon gar nicht die Beweislage, sondern es wird einer nach dem anderen abgefertigt. Selbst in München erlebt.
Der eigene Anwalt ist dann auch nur noch dafür gut mit der anderen Seite zu klären, wer wie viel bekommt.
Die Vorgehensweise zeigt auch, dass man gar nichts an der Ursache des ganzen ändern will. Die Webseiten und Dienste bleiben unangetastet, um noch mehr Nutzer abnahmen zu können.
Sichere Einnahmequelle…
Das typisch Deutsche „Es geht ums Prinzip!“
ja auf sowas habe ich auch echt kein bock. ich lade nichts illegal runter oder share zeugs. das mach ich gar nicht. bedeutet aber nicht das ich nicht auch mal eine abmahnung bekommen könnte. ich hoffe echt das sowas nie passiert, den wie soll man sich dagegen wehren wenn es angeblich beweise gibt die man nicht anfechten darf? aus dem selben grund mag ich dna untersuchungen nicht. wenn da mal die behauptung aufkommt man sei der gesuchte hat man keine chance das gegenteil zu beweisen. als unschuldiger echt assozial!
Möglich… Im grunde könnte sowas heutzutage in jeder Freeware aus dem Netz irgendwo verbaut sein. Da reichts wenn ein Familienmitglied oder Mitbewohner irgendeine Schrott APP installiert hat und dann gibts teure Abmahnungen die sich niemand erklären kann.
Ich würde mir ja wünschen das es da auch mal die Politiker von den Parteien erwischt die diese Abmahngesetze gemacht haben…
U.a auch deshalb kann sich ein VPN auch für nicht Filesharer lohnen. Ist dann halt für dubiose Anwälte nicht mehr ganz so einfach die (echte) IP irgendwo für fake Abmahnungen abzufischen. Auch sowas hat es ja schon gegeben.
Darum niemals Torrents!