Rückerstattung, ein Haufen Geldscheine
Rückerstattung, ein Haufen Geldscheine
Bildquelle: Markus Spiske, Lizenz

Wann kann man bei Zahlungen in Online-Games eine Rückerstattung verlangen?

Wenn ein erheblicher Mangel im Vertragsabschluss besteht, kann man eine Rückerstattung der Zahlungen in Online-Games durchsetzen. Aber wie?

Zunächst einmal muss man sich bewusst machen, dass man auch bei Online-Games oder mobilen Spielen einen Vertrag mit dem Anbieter eingegangen ist. Selbst wenn dieser seinen Sitz im Ausland haben sollte, so kann sich die Firma nicht von der Pflicht ausnehmen, eine Rückerstattung der bereits geleisteten Beiträge zu leisten.

Einige Spielehersteller wollen die Gamer abhängig machen

Dazu kommt die Tatsache, dass viele Spiele-Hersteller absichtlich ihre Games so gestalten, dass sie ein hohes Suchtpotenzial entfalten. Psychologische Tricks wie Belohnungen während des Spiels, nur kurzfristig gültige Angebote, vermeintliche Rabatte oder exklusive Items sollen auf die Psyche der Spieler wirken, damit sie dabei bleiben. Viele Nutzerinnen und Nutzer unterschätzen, wie schnell sich ihre vielen kleinen Beiträge zu einer großen Summe addieren können. Den Übergang zum Mitspieler, der immer wieder etwas kaufen muss, um konkurrenzfähig zu bleiben, haben viele Hersteller bewusst schleichend gestaltet. Schneller als man es sich eingestehen würde, kann man beim Online-Gaming in eine Art Abhängigkeit geraten, weil sonst die Belohnung entfallen würde.

Aufgrund des Einsatzes manipulativer Elemente (auch genannt Dark Patterns) hat der Verbraucherschutz schon mehrere Spielehersteller abgemahnt. Wenn sich die Games explizit an ein minderjähriges Publikum wenden, erscheinen die Methoden noch krimineller.

Wann kommt eine Rückerstattung in Frage?

Auch bei mobilen Spielen gilt das deutsche Vertragsrecht, sollte man dabei virtuelle Güter oder Fähigkeiten kaufen oder sonst ein Abonnement abschließen. Die entscheidende Frage ist, ob alle Voraussetzungen erfüllt wurden, um einen Vertrag gültig abzuschließen. Wenn der Spieler unter 18 Jahre alt ist und den Kauf ohne Einwilligung der Eltern tätigt, so ist der Vertrag ungültig. Man sollte auch darauf achten, ob die Widerrufsbelehrung auf der Webseite des Anbieters vorliegt und ob diese vollständig ist. Der Anbieter für Online-Games muss dabei gut sichtbar angeben, in welchen Fällen das Widerrufsrecht gilt. Auch muss das Unternehmen rechtssicher nachweisen können, dass überhaupt ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist.

Epic Games Strafe
Fortnite und das liebe Geld: Wenn der Spielspaß teuer wird (Symbolbild).

Rückerstattung bei irreführenden Angaben

Unklare Preisangaben beim Abschluss, wie Rabatte, zeitlich begrenzte Angebote oder der Verkauf von „Bundles“ können irreführend sein, womit der Vertrag nichtig wäre. Werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) nicht transparent auf der Webseite oder innerhalb der App angezeigt, können wesentliche Vertragsklauseln unwirksam sein. Last, but not least kommen mögliche Verstöße des Verbraucherschutzrechts dazu. So beispielsweise unzulässige Klauseln zur Haftungsbeschränkung oder eine übertrieben einseitige Änderung der Spielbedingungen zu Ungunsten der Gamer. Auch dann ist eine Rückerstattung möglich.

Oft lohnt sich eine Prüfung durch einen Anwalt

Die genannten Angriffspunkte können einzeln oder in Kombination dazu führen, dass ein Vertrag unwirksam ist. Das würde eine mögliche Rückforderung gezahlter Beträge eröffnen. Der Rückzahlungsanspruch aus § 812 BGB (ungerechtfertigte Bereicherung) gilt für mindestens 12 Monate und unter bestimmten Voraussetzungen noch länger. Wenn die eingezahlte Summe die Gebühren eines Rechtsanwalts übersteigt, lohnt es sich, den Juristen die Forderungen prüfen zu lassen.

Die Rechtslage in diesem Bereich ist komplex

Fakt ist, die Rechtslage im Bereich Online-Games ist komplex. So undurchsichtig vielfach die AGBs formuliert sind, so häufig missachten die internationalen Anbieter auch die deutschen Verbraucherschutzrechte. Es wäre auf jeden Fall von Vorteil, wenn der Jurist Fachanwalt für Medienrecht ist. Die „normalen“ Feld-Wald-und-Wiesen-Anwälte kennen sich mit einer Rückerstattung bei Online-Games nicht unbedingt aus. Wir dürfen keine Rechtsberatung anbieten. Doch wer Hilfe bei der Auswahl des geeigneten Juristen benötigt, kann uns deswegen gerne jederzeit kontaktieren.

Lars Sobiraj

Über

Lars Sobiraj fing im Jahr 2000 an, als Quereinsteiger für verschiedene Computerzeitschriften tätig zu sein. 2006 kamen neben gulli.com noch zahlreiche andere Online-Magazine dazu. Er ist der Gründer von Tarnkappe.info. Früher brachte Ghandy, wie er sich in der Szene nennt, an verschiedenen Hochschulen und Fortbildungseinrichtungen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern bei, wie das Internet funktioniert. In seiner Freizeit geht er am liebsten mit seinem Hund spazieren.