Amazon verkauft Werbefreiheit
Amazon verkauft Werbefreiheit
Bildquelle: ChatGPT

Amazon verkauft Werbefreiheit zweimal – das LG München spielt nicht mit

Amazon verkauft seine Werbung gleich doppelt, doch das Urteil vom LG München hat dem Konzern einen dicken Strich durch die Rechnung gemacht.

Amazon hatte den Wechsel seiner Werbe-Konditionen Anfang 2024 trotz erheblichen Widerstands einfach als die übliche kleine Änderung in den Verträgen verkauft. Es werde nur in begrenztem Umfang Werbung ausgestrahlt und es bestehe kein Handlungsbedarf. Wer weiterhin werbefrei schauen wollte, musste zum bestehenden Prime-Preis zusätzlich 2,99 € im Monat zahlen. Doch Amazon verkauft Werbefreiheit damit gleich zweimal.

Einführung der Werbung bei Amazon Prime Video war rechtswidrig

Diesmal hat das Landgericht München I einem solchen Vorgehen vonseiten Amazons zum Glück einen Riegel vorgeschoben. Das Urteil vom 16.12.2024, Az. 33 O 3266/24, ist zwar noch nicht rechtskräftig. Es zeigt aber sehr deutlich, wie das Gericht auch in naher Zukunft bei einer potenziellen Revision entscheiden würde. Ohne Zustimmung gibt es keinen neuen Vertrag oder nur zu schlechteren Konditionen. Amazon hatte den Eindruck vermittelt, man dürfe Verträge einseitig umgestalten. Genau dieser Ansicht ist das Gericht jedoch nicht. Weder Amazons AGB noch unsere Gesetze erlauben eine solche Veränderung.

Wer etwas ändern will, braucht Zustimmung

Das ist keine Raketenwissenschaft. Wer so eine E-Mail liest, fühlt sich nicht zu einer Zustimmung eingeladen. Es ist eher ein „Friss oder stirb”. Und genau daran scheitert Amazons Strategie. Die Richter werten die Ankündigung als irreführend, da sie eine Berechtigung suggeriert, die Amazon so nicht hat. Da Prime Video vorher ohne Werbeunterbrechungen lief, handelt es sich nicht um eine kosmetische Änderung, sondern um eine massive Verschlechterung der Leistung mitten im laufenden Vertrag. Dafür hätte man sich vorher das Einverständnis aller Kunden einholen müssen.

Dazu kommt der zweite Teil der Aktion. Wenn die Wiederherstellung des Zustands zu den vorherigen Konditionen erfolgt, dann ist es kein Extra, das man erwirbt. Dann ist es das Zurückkaufen von etwas, das vorher schon da war und Vertragsbestandteil war. Genau diese typische US-Konzern-Logik fällt Amazon jetzt zum Glück auf die Füße. Amazon soll das Vorgehen künftig unterlassen und Betroffene sogar per Richtigstellung informieren.

amazon prime video

Ausgerechnet München

Der Ort des Geschehens macht die Sache fast noch interessanter als der Inhalt des Urteils. Das Landgericht München ist beim gewerblichen Rechtsschutz schließlich keine Provinz. Dass das Urteil aus München kommt, ist der eigentliche Clou des ganzen Verfahrens. Es ist kein Wald-und-Wiesen-Gericht, sondern eines, das seit jeher mit aller Härte agiert. München steht seit Jahren für harte Urheberrechtsrunden und eine Abmahnlandschaft, die der Stadt einen negativen Beigeschmack verleiht, mag die Stadt noch so schön sein. Daher wirkt das Urteil weitaus mehr und tiefer als wenn es ein anderes Gericht in Deutschland gefällt hätte.

In München sitzt auch die Partnerschaftsgesellschaft Frommer Legal mbB, einst bekannt als Waldorf Frommer. Das ist die Kanzlei, die in Deutschland wie kaum eine andere für die zweifelhafte Abmahnindustrie bei P2P-Downloads steht. Dieses Bild prägt München seit Jahren. Die Stadt wird dieses Image auch nicht so schnell nicht mehr los.

Wenn ausgerechnet das LG München Amazon sagt, dass man Werbefreiheit nicht einfach entfernen und als Extra-Feature mit Aufpreis wieder verkaufen kann, ist das ein Signal an die gesamte Content-Industrie, dass das so nicht geht. Nein, das Gericht ist jetzt nicht auf einmal wirklich verbraucherfreundlich geworden. Aber da sie sich tagtäglich mit solchen großen Unternehmen und deren Belangen beschäftigen, haben sie eine Routine entwickelt, aus der selbst der unternehmensfreundlichste Gerichtsangestellte, von den Richtern einmal abgesehen, ableiten kann, dass es so nicht geht.

Richterhammer, Filesharing

Amazon verkauft doppelt, StreamFab als positiver Nebeneffekt

Sobald Werbung im Abo enthalten ist, muss man sie tolerieren und wie früher beim Fernsehen die Werbepause fürs Pinkeln nutzen, wenn sie lang genug ist, oder einen Aufpreis zahlen. Viele haben sich nach den üblichen Verdächtigen unter den Download-Tools umgesehen, da sie weder Lust hatten, mehr zu zahlen, noch mit Werbung belästigt werden wollten.

Genau da haben viele zu Tools wie StreamFab & Co. gegriffen, da man damit die Serien einfach herunterladen kann. Amazon nimmt man damit die Möglichkeit, seine Kunden weiterhin mit Werbung zu belästigen. Natürlich verstößt das gegen die Nutzungsbedingungen des Streaming-Anbieters.

Parallel zum Münchner Urteil schiebt Sachsen nach, die nächste Klage läuft schon. Während sich Gerichte in anderen Bundesländern zurückhalten, greifen die Gerichte und Verbraucherzentralen der Freistaaten hart durch. Neben der laufenden Sammelklage hat die Verbraucherzentrale Sachsen zusätzlich eine Gewinnabschöpfungsklage eingereicht. Sie spricht von Milliarden, die Amazon durch Werbung und die Aufpreise eingenommen haben soll. heise online nennt eine ungefähre Größenordnung von 1,8 Milliarden Euro.

Der vzbv bezeichnet das Urteil aus München ausdrücklich als positives Signal für diese Sammelklage. Das heißt übersetzt, dass es sich dabei nicht nur um einen PR-Treffer für die Verbraucherschützer handelt, sondern auch um Futter für die nächste Runde.

Fazit

Die Verbraucher hätten sich kein besseres vorläufiges Urteil wünschen können. Mein Wunsch wäre allerdings gewesen, dass gerade München bei einem gültigen Abo, das man für den Download mit StreamFab und Konsorten ja braucht, die Möglichkeit des Downloads legalisiert hätte. Schließlich hat Amazon einen Vertrag zum Nachteil der Kunden einfach geändert und man reagiert nur mit angemessenen Mitteln auf ein solches Verhalten. Ja, ja, ich weiß. Man wird ja noch träumen dürfen.