Amazon verkauft Werbefreiheit zweimal – das LG München spielt nicht mit


Kommentare zu folgendem Beitrag: Amazon verkauft Werbefreiheit zweimal – das LG München spielt nicht mit

Amazon verkauft seine Werbung gleich doppelt, doch das Urteil vom LG München hat dem Konzern einen dicken Strich durch die Rechnung gemacht.

klar sind einseitige vertragsänderungen immer nichtig. das ist doch logisch und einer der grundsteine im vertragsrecht. sonst könnte ich ja nen kleinen laden auf machen und wenn jemand was kauft und bezahlt im im nachhinein eine rechung schicken über eine beliebige fantasiesumme.

jeder würde bei so einem verhalten mich nur auslachen, aber es ist halt genau das „einseitige vertragsänderung“ und die geht halt nicht, war schon immer so bei allen dingen. das die konzerne das nicht so genau nehmen mit dieser grundregel spricht allerdings bände. erst recht wenn dann erst ein jahr später gerichte das feststellen.

aber am ende bringt das auch nichts, denn wenn amazon sich an das recht gehalten hätte was wäre die folge? richtig: sie würden den neuen preis für alle durchdrücken so wie sie es halt gemacht haben und anstatt das jeder runtergestuft wird um nicht mehr zahlen zu müssen (konnte jeder ja sofort ändern gegen aufpreis) hätte jeder mehr zahlen müssen. klar hätte jeder damit ein sonderkündigungsrecht, aber was bringt das? wenn man das ergebnis sich anschaut ist es trotzdem gleich. schliesslich kann ich den rewe nicht vorschreiben das die butter nicht teurer wird.