Nintendo Abmahnung: Big N geht aktuell juristisch gegen R4-Karten-Händler vor. Wir erklären Hintergründe, Forderungen und Risiken.
Eine Nintendo Abmahnung wegen des Angebots oder Verkaufs von R4-Karten kann für Betroffene gravierende Folgen haben. Aktuell verschickt die von Big N beauftragte Kanzlei Nordemann aus Berlin Schreiben mit drakonischen Forderungen. Neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung drohen hohe Anwaltskosten, umfassende Auskunftspflichten und sogar strafrechtliche Ermittlungen. Mit der neuen Abmahnwelle macht der japanische Konzern klar, auch Jahre nach dem Hype um die R4-Karten duldet er keinerlei Kompromisse.
R4-Karten: Freiheit für Gamer oder Abmahnfalle?
Spezielle Flashkarten wie die R4 können wie ein normales DS-Spielmodul in die Konsole geschoben werden. Darauf lassen sich Programme wie Homebrew-Software und Spiele-Images (ROMs) speichern und direkt starten. Homebrew-Software sind Eigenentwicklungen von Hobby-Codern oder kleinen Teams, ganz ohne Nintendo-Lizenz. Legal im Kern, aber von Big N bestenfalls geduldet, gelten Homebrew-Apps in der Szene als Ausdruck von Freiheit und Tüftlergeist. Auf einer R4-Karte konnten solche Eigenentwicklungen problemlos abgespielt werden. Ein Feature, das für viele Bastler lange Zeit den Reiz der Hardware ausmachte.
Ganz anders verhält es sich mit den massenhaft aus dem Netz gezogenen ROMs kommerzieller Spiele. Sie sind das eigentliche Pulverfass. Urheberrechtlich geschützt und somit illegal verbreitet sind sie für Nintendo der Hauptgrund zur Abmahnung. R4-Karten machten es möglich, diese ROMs direkt zu starten. Zunächst auf dem Nintendo DS und dem DS Lite, später mit Varianten wie der R4i oder „R4 3DS“ auch auf dem DSi, dem DSi XL sowie auf der kompletten 3DS-/2DS-Familie, allerdings mit einer klaren Einschränkung. Abspielbar waren nur DS-Titel, echte 3DS-ROMs liefen nicht. Zusätzlich erschwerte Nintendo die Nutzung durch gezielte Firmware-Updates, die Flashkarten blockierten. Ein ewiges Katz-und-Maus-Spiel zwischen Big N und der Szene.
So wurden R4-Karten für viele Nutzer jahrelang zum Ersatz für den Spielekauf, quasi ein „Gratis-Store im Hosentaschenformat“. Doch wer hunderte Games bunkert, merkt bald, dass „Piraterie light“ oft beim Sammeln hängenbleibt, statt beim echten Zocken.

Nintendo-Abmahnung: R4-Karten im Fadenkreuz
Rechtsanwalt Dr. Stephan Schenk weist auf Anwalt.de darauf hin, dass in seiner Kanzlei, mit Sitz in Bremen, vermehrt Abmahnungen bezüglich R4-Karten eintreffen. Nintendo Co., Ltd. wird dabei vertreten durch die Rechtsanwälte NORDEMANN aus Berlin. In den Abmahnungen macht Big N gleich mehrere Ansprüche geltend:
- Urheberrechtsverletzung wegen Umgehung des Kopierschutzes und Nutzung illegaler Kopien
- Markenrechtsverletzung: Unbefugte Nutzung des Nintendo-Logos oder -Namens.
In den Abmahnungen stellt Nintendo klar, dass bereits das Anbieten oder Verwenden von ROMs eine Urheberrechtsverletzung darstellt, unabhängig vom Alter oder der Bekanntheit des Spiels.
Big N’s Abmahnhammer: Diese Forderungen drohen
Die Schreiben bezüglich Nintendo Abmahnung der Kanzlei Nordemann enthalten regelmäßig ein ganzes Maßnahmenpaket und sind dabei äußerst scharf formuliert. Typisch sind gemäß Rechtsanwalt Dr. Stephan Schenk:
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung (oft zu weitreichend formuliert)
- Auskunftspflicht über Herkunft und Lieferketten der R4-Karten
- Herausgabe der Karten zur Vernichtung
- Kostenerstattung für Anwaltsgebühren – Streitwerte von bis zu 1 Million Euro sind keine Seltenheit
Zusätzlich drohen strafrechtliche Ermittlungen, wenn der Verdacht auf systematischen Handel besteht.
Im Visier von Big N: So wehren Sie sich
Wer eine Nintendo Abmahnung erhält, muss schnell, aber überlegt handeln und keinesfalls vorschnell unterschreiben oder zahlen:
- Fristen wahren, sonst droht ein Gerichtsverfahren und es wird richtig teuer.
- Nichts vorschnell unterschreiben, Standard-Unterlassungserklärungen sind meist überzogen.
- Höhe der Forderungen hinterfragen, nicht jede Abmahnung ist juristisch wasserdicht.
- Fachanwalt einschalten, am besten mit Spezialisierung im Urheber- und Markenrecht.
Rechtsanwalt Dr. Stephan Schenk warnt auf Anwalt.de, nicht voreilig zu handeln, jede Abmahnung sollte juristisch geprüft werden.
Szene-Perspektive: Zwischen Homebrew und Raubkopien
Innerhalb der Gaming-Szene gibt es bis heute unterschiedliche Sichtweisen. Obwohl R4-Karten längst von moderneren Flashlösungen wie MIG Switch und später MIG Flash abgelöst wurden, bleibt das Thema umstritten. Einige betrachten Flashcards als praktische Speicherlösung, um eigene Spiele zu dumpen und unterwegs komfortabel zu nutzen oder um Homebrew-Games auszuprobieren, die es nie offiziell in den eShop geschafft hätten. Für Bastler sind R4-Karten daher nach wie vor das Sinnbild für Homebrew-Freiheit und ein Weg, Nintendos enge Grenzen zu umgehen.
Die Mehrheit allerdings nutzt sie schlicht für Raubkopien, was auch in einschlägigen Foren offen eingeräumt wird. Damit werden R4-Karten zum Symbol, das vor allem mit illegalen Kopien und Abmahnungen in Verbindung gebracht wird.
Big N sieht sie klar als Einfallstor für Raubkopien und damit als eine direkte Bedrohung des eigenen Geschäftsmodells. Für Händler wiederum haben sich die Karten längst zu einem juristischen Pulverfass entwickelt, bei dem schon der kleinste Funke in Form einer Abmahnung existenzgefährdend sein kann.
Fazit: Big N setzt ein Exempel
Nintendo geht gegen R4-Karten vor, um sein Geschäftsmodell kompromisslos zu schützen. Händler riskieren ruinöse Verfahren, Nutzer bewegen sich juristisch auf dünnem Eis und müssen mit Abmahnungen oder sogar Strafverfahren rechnen. Auch wenn R4-Karten technisch gesehen längst in die Jahre gekommen sind, nutzt Big N jede Gelegenheit, um ein Exempel zu statuieren. Wer betroffen ist, sollte die Gefahr nicht unterschätzen. Auch eine vermeintlich rechtliche Grauzone kann sich am Ende dabei als trügerisch erweisen.