Ein indischer Richter forderte Telegram auf, Nutzerdaten der Betreiber von Piraterie-Kanälen offenzulegen. So entstand ein Präzedenzfall.
Trotz großen Widerstands verpflichtete der Oberste Gerichtshofs in Delhi Telegram zur Herausgabe persönlicher Informationen von Benutzern, die mit der Verbreitung von Raubkopien über den Messenger in Verbindung stehen. Einer Weitergabe der Daten an Regierungsbehörden und die örtliche Polizei stimmte der Richter ebenfalls zu. Leider hat er damit einen bedenklichen Präzedenzfall geschaffen.
Rechteinhaber wollen mehr als nur geschlossene Piraterie-Kanäle von Telegram
Der weltweit beliebte Messenger Telegram kann inzwischen weit mehr als eine halbe Milliarde aktiver Nutzer vorweisen. Über 20 % davon leben in Indien – einem Land, in dem auch einige hartnäckige Raubkopierer ihr Unwesen treiben.
Während Telegram sich in der Vergangenheit vehement gegen staatliche Zensur wehrte und infolge steigenden Drucks durch Regierungen letztendlich doch einknickte, sind Urheberrechtsverletzungen ein Vergehen, bei dem das Unternehmen schon länger mit Rechteinhabern kooperiert. Kanäle, die der Piraterie gewidmet sind, verschwinden daher meist schnell wieder von der Plattform.
Doch den Rechteinhabern reicht das nicht, wie TorrentFreak berichtet. In einem in 2020 begonnenen Rechtsstreit gegen Telegram forderten sie die Herausgabe persönlicher Daten von denjenigen Benutzern des Messengers, die mit der Verbreitung von Raubkopien in Verbindung stehen.
Indisches Gericht fordert Herausgabe von Nutzerdaten
Ende August habe Richter Prathiba Maninder Singh des Delhi High Court entschieden, dass Telegram alle in seinem Besitz befindlichen Informationen herausgeben muss, die dazu dienen, die Uploader und Betreiber der Piraterie-Kanäle zu identifizieren. Dies betreffe mitunter Telefonnummern, IP-Adressen und E-Mail-Adressen.
Telegram selbst habe dem Bericht zufolge während des Prozesses heftigen Widerstand geleistet. Das Unternehmen argumentierte beispielsweise damit, dass es die Nutzerdaten in Singapur gespeichert habe. Nach dem dort geltenden Datenschutzrecht sei die Entschlüsselung persönlicher Informationen durch den Dienst verboten.
Ebenso berief sich Telegram auf die indische Verfassung, die die Privatsphäre der Menschen sowie das Recht auf freie Meinungsäußerung schützt. Dennoch blieb die Verteidigung des Messengers letztendlich erfolglos.
Telegram knickt ein und liefert geforderte Daten
Nach einer gewissen Zeit des Schweigens sei Telegram der Aufforderung des indischen Gerichts schließlich nachgekommen. Dabei habe das Unternehmen behauptet, dass einige der geforderten Daten nicht mehr verfügbar seien. Dennoch habe der Betreiber des Messengers letztendlich einige Benutzerdaten an das Gericht übergeben.
„Die besagten Daten, die in Form eines Diagramms vorliegen, sind vom Gericht eingesehen worden„, bestätigte Richter Singh den Empfang der Informationen. Weiter führt er aus, dass „die Namen der Admins, die Telefonnummern und IP-Adressen einiger der Kanäle, die bei Telegram verfügbar sind, eingereicht wurden.„
Singh betonte, dass die Daten zwar vertraulich mit den Rechteinhabern geteilt werden können. Dennoch seien diese nur für den vorliegenden Rechtsstreit zu verwenden. Eine Weitergabe an Dritte sei demnach unzulässig. Es sei denn, es handle sich dabei um Regierungsbehörden oder die Polizei.
Leider hat das indische Gericht mit seiner Entscheidung einen bedenklichen Präzedenzfall geschaffen. In einigen anderen Gerichtsverfahren, die mitunter auch Telegram betreffen, ist die Anordnung bereits zitiert worden.
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