Telegram hat mehrfach Nutzerdaten an das Bundeskriminalamt übermittelt. Aber bisher nur aus den Bereichen Kindesmissbrauch und Terrorismus.
Spiegel-Redakteur Marcel Rosenbach überschrieb seinen Beitrag damit, Telegram halte sich neuerdings an Gesetze, zumindest ein bisschen. In den FAQs zum Thema Datenanfragen behauptet die Betreibergesellschaft nämlich das genaue Gegenteil. Man habe bis dato 0 Byte an Nutzerdaten an Dritte weitergegeben, einschließlich aller Regierungen, heißt es dort. Es seien Gerichtsbeschlüsse aus gleich mehreren Ländern nötig, um sie zur Herausgabe irgendwelcher Daten zu zwingen. Doch das war in diesem Fall wohl gar nicht nötig.
Telegram: Weitergabe von 0 Byte stimmt nicht mehr
Bei den Daten handelt es sich um Angaben Verdächtiger aus den Bereichen Kindesmissbrauch und Terrorismus. Telegram-Gründer Pawel Durow hat schon früher gesagt, dass sein Messenger-Dienst gegen Tatverdächtige aus den Bereichen Kindesmissbrauch und Terrorismus vorgehen würde. Bei Verstößen gegen andere Straftaten, die nach Durows Ansicht weniger schwerwiegend sind, sei es für deutsche Behörden weiterhin schwierig, von Telegram irgendwelche Auskünfte zu erhalten. Dies wurde dem Spiegel aus Ermittlerkreisen mitgeteilt.
Die jetztige Kooperation stellt auf jeden Fall eine Kehrtwende der Strategie des Unternehmens dar. Bislang erhielten Behörden aus aller Herren Länder gar keine Informationen, was die Nutzer dieses Dienstes betrifft. Bei Telegram treffen sich aufgrund der mangelnden Kooperation oftmals Cyberkriminelle, veröffentlichen Hacker geklaute Datensätze, sprechen Querdenker oder Rechtsradikale ihre Aktivitäten ab und vieles andere mehr.
Deutschland und sein bedeutsamer Markt
Das Bundesinnenministerium ist seit Anfang Februar diesen Jahres in direkten Gesprächen mit Telegram, um sie zur Mitarbeit zu drängen. Neben der Preisgabe von Nutzerdaten geht es den Behörden oftmals um das Sperren von Kanälen und Gruppen mit illegalen Inhalten. Durow signalisierte für den bedeutsamen deutschen Markt, er möchte die Bedenken und Forderungen durchaus ernst nehmen. Nachdem es zu wohl drei Video-Konferenzen mit Durows Team und Mitarbeitern vom Bundesinnenministerium und Bundesjustizministerium gekommen ist, scheinen die Forderungen gefruchtet zu haben. Es gebe eine E-Mail-Adresse nur für das BKA. Zudem habe Telegram nahezu alle gemeldeten Kanäle und Gruppen gesperrt.
Durow wird wohl weiterhin tun, was immer er will
Doch Telegram sperrt nur, wann und was es will. Den Anforderungen der Behörden ist man bisher nicht im vollen Umfang nachgekommen. Daran änderte die öffentlichkeitswirksame Forderung von Innenministerin Nancy Faeser, sie würde im Fall der Fälle für ein Verbot von Telegram plädieren, wenig. Fordern kann sie viel, bringen würde das aber herzlich wenig. Wenn überhaupt müssten die Betreiber der App Stores von Google und Apple ein entsprechendes Verbot z.B. wegen Verstößen gegen ihre Nutzungsbedingungen durchsetzen.
Politik kann Telegram derzeit gar nicht verbieten
Auch die angekündigten Strafzahlungen von bis zu 55 Millionen Euro zwangen Telegram nicht in die Knie. Es mangelte bei offiziellen Anfragen zunächst an einer ladungsfähigen Adresse, wo man die Schreiben zustellen lassen könnte.
Auch wenn so manche Politiker wie Faeser oder Marco Buschmann es gerne anders darstellen würden. Ob sich Telegram vollumfänglich kooperativ zeigen wird, bleibt skeptisch abzuwarten. Wahrscheinlich wird das Unternehmen weiterhin tun, was es just in diesem Moment für richtig hält. Nicht weniger, aber eben auch nicht mehr.