Gesichtserkennung: grünes Licht zur Nutzung für BKA und Bundespolizei
Gesichtserkennung: grünes Licht zur Nutzung für BKA und Bundespolizei
Bildquelle: Elnur_, Lizenz

Gesichtserkennung: grünes Licht zur Nutzung für BKA und Bundespolizei

Ein Gesetzentwurf von Bundesinnenministerin Nancy Faeser sieht vor, dass BKA und Bundespolizei künftig KI-Gesichtserkennung verwenden können.

Gemäß einem neuen Gesetzentwurf will Bundesinnenministerin Faeser (SPD) Bundeskriminalamt (BKA) und der Bundespolizei künftig einen Einsatz von Gesichtserkennungs-Software ermöglichen. Dies solle ihnen die Suche nach mutmaßlichen Terroristen und Schwerverbrechern erleichtern. Faser erwartet dadurch, Terroristen leichter aufzuspüren.

BKA und Bundespolizei erhalten ‚Lizenz‘ für Einsatz zu Gesichtserkennungs-Software

Laut einem Bericht des Spiegel, dem ein Gesetzentwurf von Bundesinnenministerin Nancy Faeser vorliegt, geht hervor, dass es Fahndern gestattet sein wird, mittels Gesichtserkennung Verdächtige anhand eines Abgleichs mit „Fotos in den sozialen Netzwerken und anderswo im Internet“ ermitteln zu können.

Einerseits erhofft man sich gemäß Spiegel dadurch, dass die Behörden „in die Lage versetzt werden, den Aufenthaltsort von Verdächtigen zu ermitteln“. Andererseits sollen sie per Gesichtserkennung aber auch erreichen, bisher noch unbekannte Straftäter aufzuspüren wie eine bessere Identifizierung von IS-Mitgliedern.

Diese zeigen sich oftmals auf Hinrichtungs-, Folter- und Gewaltvideos und könnten in Europa untergetaucht sein. Daraus angefertigte Screenshots lassen sich per Gesichtserkennungs-Software mit Bilddaten aus dem Internet abgleichen. Eine automatisierte Datenanalyse mithilfe von künstlicher Intelligenz soll bei der Suche nach dem Aufenthaltsort der Islamisten helfen und weiterführende Hinweise liefern.

Änderung mehrerer Polizeigesetze angestrebt

Zur Begründung der Maßnahmen-Einführung heißt es im Gesetzentwurf: „Für eine zeitgemäße Aufgabenwahrnehmung ist es unerlässlich, dass Polizeibehörden über moderne Befugnisse verfügen.“ Innenministerin Faeser plant dafür eine Änderung gleich mehrere Polizeigesetze. Laut Spiegel will man in die Strafprozessordnung zudem den neuen Paragrafen 98e aufnehmen. Dieser erlaubt dann einen „biometrischen Abgleich mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet“.

Die Reformierung schließt allerdings eine Live-Gesichtserkennung anhand von Bildern aus Überwachungskameras auf öffentlichen Plätzen wie Bahnhöfen aus. Die geplante Gesetzesänderung bedarf noch der Zustimmung von Kabinett und Bundestag.

KI-Einsatz für Polizei schon länger in Planung

Schon im Jahr 2020 lagen Pläne zum Einsatz von Gesichtserkennung vor. Damals sollte ein Gesetzesentwurf die Befugnisse der Bundespolizei deutlich erweitern und schlossen auch die automatische Gesichtserkennung an 135 Bahnhöfen mit ein. Angedacht war es, die digitale Gesichtserkennung, als zukünftiges Mittel der Verbrechensbekämpfung in das Zentrum der Polizeiarbeit zu rücken. Doch dieses Vorhaben hat man erst mal auf Eis gelegt. Für den Aufschub sorgten offene Fragen.

Ulrich Kelber, Bundesbeauftragte für Datenschutz, wies in dem Zusammenhang beim Redaktionsnetzwerk Deutschland darauf hin, biometrische Gesichtserkennung stelle „einen potenziell sehr weitgehenden Grundrechtseingriff dar, der auf jeden Fall durch konkrete Vorschriften legitimiert sein müsste“. Da eine solche Legitimation bisher noch ausstehe, sollte „in Europa die Gesichtserkennung im öffentlichen Raum untersagt“ bleiben.

Nun rückt offenbar das Thema erneut in den Fokus. Angestoßen wurde es durch die Festnahme der ehemaligen RAF-Terroristin Daniela Klette Ende Februar. Ein kanadischer Journalist war mittels Gesichtserkennungs-Software schon Monate davor auf Fotos von ihr im Internet gestoßen. Auf den Bildern war Klette in einem Capoeira-Tanzklub in Berlin zu sehen.

Die Annahme lag nahe, dass sie unter falschem Namen in der Hauptstadt untergetaucht war. Das für den Fall zuständige LKA Niedersachsen beklagte die mangelnde Rechtsgrundlage, die den Fahndern solchen Handlungsspielraum versage.

Der Tagesspiegel berichtete aktuell zum Thema:

„Erst am Sonntag hatten die Grünen im Bundestag bestehende EU-Bestimmungen zum Einsatz von KI-Gesichtserkennung als unzureichend kritisiert. In einem Gastbeitrag für die „Frankfurter Rundschau“ forderten Innenpolitiker Marcel Emmerich und der Digitalexperte Tobias Bacherle ein Verbot von KI-Anwendungen zur Gesichtserkennung durch die Sicherheitsbehörden.

Demnach führt KI-Gesichtserkennung zu einem „massiven Eingriff“ in die Privatsphäre von Millionen Menschen – und dies gehe „nicht einmal mit einer Verbesserung unserer Sicherheit einher“.

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.