BKA & ZIT zerschlagen Geldwäsche-Infrastruktur der Underground Economy
BKA & ZIT zerschlagen Geldwäsche-Infrastruktur der Underground Economy
Bildquelle: BKA

BKA & ZIT zerschlagen Geldwäsche-Infrastruktur der Underground Economy

Ein erfolgreicher Schlag gegen die Infrastruktur von digitalen Geldwäschern der Underground Economy ist dem BKA und ZIT gelungen.

In einer gemeinsamen Aktion des Bundeskriminalamts (BKA) und der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main (Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT)) haben Ermittler 47 in Deutschland gehostete Exchange-Services abgeschaltet. Die Infrastruktur soll Cyberkriminellen im großen Stil zur Geldwäsche gedient haben. Die Plattformen ermöglichten einen Umtausch herkömmlicher Währungen und Kryptowährungen.

BKA & ZIT kündigen Folgeermittlungen gegen Plattform-User an

Statt des sonst üblichen BKA-Sicherstellungsbanners richten sich die Beamten in diesem Fall auf der Exchange Services-Website mit einer deutlichen Botschaft an die User der Geldwäsche-Infrastruktur. Sie klären in Deutsch, Englisch und Russisch darüber auf, dass deren Daten sich nur in den Händen der Polizei befinden und erste Ermittlungen bereits angelaufen sind. Die von den Betreibern der Dienste garantierte Anonymität hätte sich demgemäß als trügerisch erwiesen:

„THIS WAS YOUR FINAL EXCHANGE!

An Euch, ihr Ransomware-Affiliates, Botnetz-Betreiber und Darknet-Vendoren:

Jahrelang haben Euch die Betreiber dieser inkriminierten Krypto-Exchanges in dem Glauben gelassen, dass man ihr Hosting nicht finden kann, dass sie keine Kundendaten speichern und alle Daten unmittelbar nach Durchführung der Transaktion gelöscht werden. Ein scheinbar unregulierter Umschlagplatz, um Euch die Möglichkeit zu geben, ohne Angst vor Strafverfolgung die Einnahmen aus Euren kriminellen Aktivitäten zu waschen.

Aus unserer Sicht: Alles leere Versprechungen!

Wir haben ihre Server gefunden und wir haben sie gesichert – Entwicklungsserver, Produktivserver, Backupserver. Wir haben ihre Daten – und damit haben wir Eure Daten. Transaktionen, Registrierungsdaten, IP-Adressen.

Unsere Spurensuche beginnt. Wir sehen uns.“

Die Beamten werfen den Betreibern der Dienste vor, „bewusst durch mangelhafte Umsetzung von gesetzlichen Vorgaben zur Geldwäschebekämpfung (sog. KnowYour-Customer-Prinzip) in großem Stil die Herkunft kriminell erlangter Gelder verschleiert und sich somit der Geldwäsche und dem Betreiben krimineller Handelsplattformen im Internet gemäß §§ 127, 261 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Abs. 4 StGB strafbar gemacht zu haben“.

Verstoß gegen Know-Your-Customer-Prinzip bot Nährboden für Geldwäsche-Infrastruktur der Underground Economy

Wie das BKA in einer Pressemitteilung informierte, sollen die Betreiber es ihren Usern ermöglicht haben, „Exchange-Services Tauschgeschäfte ohne Durchlaufen eines Registrierungsprozesses und ohne Prüfung von Identitätsnachweisen (sog. Know-Your-Customer-Prinzip)“ zu nutzen. Damit gestatteten sie einen schnellen, einfachen und anonymen Umtausch von Kryptowährungen in andere Krypto- oder digitale Währungen. Zugleich wurde insofern der Weg für Cybercrime geebnet. Das Angebot war auf eine Verschleierung der Herkunft der Währungen gerichtet und entsprechend für kriminelle Handlungen genutzt. Das BKA teilte mit:

„Exchange-Services, die solche anonymen Finanztransaktionen und somit Geldwäsche ermöglichen, stellen einen der relevantesten Bausteine in der kriminellen Wertschöpfungskette des Phänomenbereichs Cybercrime dar. Unter den Nutzern befinden sich Ransomware-Gruppierungen, Darknet-Händler und Botnetz-Betreiber, die über solche Dienste erpresstes Lösegeld oder andere Taterträge in den regulären Währungskreislauf einbringen, um das kriminell erlangte Geld verwerten zu können.“

Weiterführende Ermittlungsansätze zur Cybercrime-Bekämpfung bereits vorhanden

BKA und ZIT konnten nach eigenen Angaben von den abgeschalteten Exchange-Services Transaktionsdaten sicherstellen. Aber auch Nutzerdaten gelangten dabei in die Hände der Beamten. Diese liefern nun „wertvolle Ermittlungsansätze bei der Bekämpfung von Cybercrime“.

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.