Ein Richterhammer und die Waage der Gerechtigkeit
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Bildquelle: JanPietruszka, Lizenz

36-jähriger Karlsruher angeklagt: IPTV, Cardsharing und Geldwäsche

Illegales Pay-TV-Streaming: Karlsruher (36) wegen Millionenbetrugs mit IPTV und Cardsharing angeklagt. Geldwäsche im großen Stil.

Ein interessanter Fall von Internetkriminalität und Geldwäsche beschäftigt derzeit die Justizbehörden in Baden-Württemberg. Die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe hat einen 36-jähriger Karlsruher angeklagt. Er soll mit illegalem IPTV-Streaming und Cardsharing mehr als eine halbe Million Euro verdient haben.

36-jähriger Karlsruher angeklagt: Vom Hobby zum lukrativen Geschäft

Der 36-jährige Karlsruher angeklagte soll zwischen Mai 2019 und 2024 in mehr als 4.000 Fällen Fernsehinhalte, darunter zahlreiche Pay-TV-Programme, illegal gegen Entgelt angeboten haben. Die Summe, die er dabei eingenommen haben soll, beläuft sich auf stolze 540.000 Euro. Seine Kunden bezahlten bequem per PayPal oder in Kryptowährungen – eine gängige Praxis in solchen Fällen, um Spuren zu verwischen.

Cardsharing, Geldwäsche, Computerbetrug und illegales IPTV. Die Vorwürfe wiegen schwer
Cardsharing, Geldwäsche, Computerbetrug und illegales IPTV. Die Vorwürfe wiegen schwer.

Seine Methoden waren nicht neu, aber effektiv. Beim so genannten IPTV entschlüsselt er Pay-TV-Signale und stellt sie als Stream zur Verfügung. Cardsharing funktioniert ähnlich, aber technischer: Hier werden digitale Schlüssel zur Entschlüsselung der Programme geteilt. Mit diesen Schlüsseln konnten die Kunden über handelsübliche Receiver kostenpflichtige Inhalte empfangen, ohne ein Abo abschließen zu müssen.

Geldwäsche und ihre Folgen

Die Vorwürfe gegen den 36-jährigen Karlsruher angeklagten gehen jedoch über Urheberrechtsverletzungen hinaus. Er soll Kryptowährungen im Wert von über einer Million Euro in Euro umgetauscht und auf ein Privatkonto eingezahlt haben. Mit dem Geld wollte er angeblich eine Luxusimmobilie im Ausland kaufen. Um die Herkunft der Gelder zu verschleiern, gab er an, die Kryptowährungen stammten aus legalen Spekulationsgewinnen.

Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe hat Anklage erhoben
Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe hat Anklage erhoben.

Die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe hat Anklage erhoben, das Landgericht Mannheim entscheidet nun, ob es zur Hauptverhandlung kommt. Der 36-Jährige wurde vorläufig aus der Untersuchungshaft entlassen. Dies geht aus einer aktuellen Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe hervor.

Illegales Streaming nimmt weiter zu

Die Ermittlungen gegen den 36-jährigen Karlsruher reihen sich in eine Serie ähnlicher Fälle ein. In Spanien beschlagnahmte die Polizei kürzlich die Server von einem der größten illegalen IPTV-Anbieter Europas. Das Netzwerk versorgte mehr als 500.000 Nutzer mit unlizenzierten TV-Inhalten. Auch in Deutschland häufen sich die Prozesse. Erst im Februar 2024 verurteilte das Landgericht Stuttgart vier Betreiber eines illegalen Streaming-Dienstes zu mehrjährigen Haftstrafen.

Die technische Entwicklung macht es den Tätern leichter denn je. Moderne Streaming-Technologien ersetzen die klassischen Methoden der TV-Piraterie. Statt komplizierter Satellitentechnik reichen heute ein Server und die entsprechende Software. Die Behörden reagieren auf diese Entwicklung mit spezialisierten Ermittlungsgruppen und internationaler Zusammenarbeit.

Sunny

Über

Sunny schreibt seit 2019 für die Tarnkappe. Er verfasst die wöchentlichen Lesetipps und berichtet am liebsten über Themen wie Datenschutz, Hacking und Netzpolitik. Aber auch in unserer monatlichen Glosse, in Interviews und in „Unter dem Radar“ - dem Podcast von Tarnkappe.info - ist er regelmäßig zu hören.