Digital Services Act: Neue Meldepflichten für Online-Plattformen
Digital Services Act: Neue Meldepflichten für Online-Plattformen
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Neue Meldepflichten für Online-Plattformen: Zwischen Sicherheit und Datenschutz

Detail Infos aus dem Bundestag über die neuen Meldepflichten für Hostingdiensteanbieter im Rahmen des DSA.

Die digitale Welt verändert sich grundlegend: Seit dem 17. Februar 2024 müssen Online-Plattformen und Hostingdienste in der Europäischen Union mit neuen Meldepflichten verstärkt Verantwortung übernehmen. Eine wichtige Neuerung im Rahmen des Digital Services Act (DSA) verpflichtet sie, potenziell strafbare Inhalte direkt an das Bundeskriminalamt (BKA) zu melden. Diese Entwicklung wirft sowohl Fragen nach der öffentlichen Sicherheit als auch nach dem Datenschutz auf.

Was muss gemeldet werden?

Die neuen Meldepflichten konzentrieren sich besonders auf schwerwiegende Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit. Dazu gehören vor allem die Verbreitung kinderpornografischer Inhalte, die nach den Paragrafen §184b und §184c des Strafgesetzbuches (StGB) strafbar ist. Auch Bedrohungen nach Paragraf §241 StGB fallen darunter, ebenso wie die Störung des öffentlichen Friedens durch die Androhung von Straftaten gemäß Paragraf §126 StGB. Letzteres betrifft insbesondere Amoklaufdrohungen, die Androhung von Tötungsdelikten sowie schwerer oder gefährlicher Körperverletzung.

Erste Bilanz der neuen Regelung

Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der AfD-Fraktion(Drucksache 20/12942) hervorgeht, wurden bis zum 25. September 2024 bereits 1.102 Meldungen an das BKA übermittelt. Diese beeindruckende Zahl umfasst dabei noch nicht einmal die Meldungen zum Missbrauch von Minderjährigen, die über den speziellen NCMEC-Prozess (National Center for Missing and Exploited Children) erfasst werden.

Neue Meldepflichten für Online-Plattformen: Wie funktioniert das System?

Das BKA nimmt in diesem System eine zentrale Rolle ein. Als Koordinierungsstelle bewertet es zunächst jeden eingegangenen Fall. Anschließend wird die örtliche Zuständigkeit festgestellt, bevor die Informationen an die jeweiligen Strafverfolgungs-, Justiz- oder Polizeibehörden weitergeleitet werden.

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) ergänzt diese Arbeit als zentrale Beschwerdestelle. Sie hat dabei mehrere wichtige Aufgaben:

  • Sie koordiniert die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Behörden
  • Sie zertifiziert vertrauenswürdige Hinweisgeber (sogenannte „trusted flaggers“)
  • Sie vermittelt bei Streitigkeiten zwischen Nutzern und Plattformen

Zum Stand 27. September 2024 lagen der BNetzA bereits zehn Anträge auf Zertifizierung als „trusted flagger“ vor. Außerdem wurde eine erste Stelle zur außergerichtlichen Streitbeilegung zugelassen.

Kritische Stimmen werden laut

Die Umsetzung des europäischen Digital Services Act durch das deutsche Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) hat zu intensiven Diskussionen geführt. Ein zentraler Kritikpunkt betrifft die Verlagerung von Kompetenzen von der Länder- auf die Bundesebene. Experten sehen darin eine mögliche Verletzung des Artikels 30 des Grundgesetzes und warnen vor einer Aushöhlung der föderalen Medienkontrolle.

Datenschützer äußern ebenfalls Bedenken. Sie sehen in der umfassenden Datenweitergabe an staatliche Stellen im Rahmen der neuen Meldepflichten potenzielle Risiken für die Privatsphäre der Bürger. Kritisiert wird besonders:

  • Der große Umfang der weitergegebenen Daten
  • Die mangelnde Transparenz bei der weiteren Verarbeitung
  • Die Frage nach der Verhältnismäßigkeit der Eingriffsbefugnisse
  • Der Schutz persönlicher Informationen

Herausforderungen für die Zukunft

Die praktische Umsetzung des DSA steht vor der Aufgabe, verschiedene wichtige Interessen in Einklang zu bringen. Einerseits muss eine effektive Strafverfolgung gewährleistet werden, andererseits gilt es, den Datenschutz und die Grundrechte der Bürger zu wahren. Auch die föderalen Strukturen Deutschlands müssen dabei berücksichtigt werden.

In den kommenden Monaten wird sich zeigen, wie diese Balance in der Praxis gelingt. Dabei werden sowohl die Effektivität der Strafverfolgung als auch die Auswirkungen auf die Privatsphäre der Nutzer genau zu beobachten sein. Die Erfahrungen aus dieser ersten Phase werden vermutlich hoffentlich zu weiteren Anpassungen und Verbesserungen des Systems führen.

Fazit: Neue Meldepflichten – Fluch oder Segen?

Die neuen Meldepflichten stellen einen bedeutenden Schritt in Richtung einer stärkeren Regulierung digitaler Dienste dar. Sie bieten eine mögliche Chance für eine effektivere Bekämpfung von Cyberkriminalität, werfen aber auch äußert wichtige Fragen zum Schutz der Privatsphäre auf. Der weitere Verlauf dieser Entwicklung wird zeigen, ob das richtige Gleichgewicht zwischen Sicherheit und Freiheit gefunden wurde.

Quellen:

https://dserver.bundestag.de/btd/20/133/2013355.pdf

https://dserver.bundestag.de/btd/20/129/2012942.pdf