BREIN erzielte Einigung mit E-Book-Piraten
BREIN erzielte Einigung mit E-Book-Piraten
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BREIN erwischt Piraten: Das wird teuer!

Die niederländische Antipiracy-Organisation BREIN erzielte eine außergerichtliche Einigung mit zwei Piraten von illegalen E-Books.

BREIN erwischt zwei E-Book-Piraten. Wie die Stiftung BREIN erst kürzlich veröffentlichte, konzentrierten sich ihre Ermittlungen aktuell einerseits auf illegale E-Book-Uploads im Usenet. Andererseits erwischten sie zudem einen Anbieter von E-Books auf Marktplaats.nl, einem niederländischen Online-Marktplatz. Dort kann man neue und gebrauchte Waren und Dienstleistungen kaufen und verkaufen. Mit beiden Piraten erzielte BREIN eine außergerichtliche Einigung.

BREIN erwischt E-Book-Piraten

Die Stiftung BREIN (Bescherming Rechten Entertainment Industrie Nederland) dient dem Schutz der Rechte der Unterhaltungsindustrie unseres Nachbarlandes. BREIN ist ein Verband, an dem sich u. a. die niederländische Tonträgerindustrie und Filmstudios beteiligen. Die Piratenjäger sind schon lange im Geschäft. Ihr Fokus liegt hauptsächlich auf Filmen und Musik. Jedoch richtet die Stiftung ihr Augenmerk auch zunehmend auf die E-Book- und Comic-Piraterie. So auch in diesem aktuellen Fall

BREIN erzielte Einigung mit zwei Großanbietern illegaler E-Books

In einer Pressemitteilung unterrichtete BREIN darüber, zwei Großanbieter illegaler E-Books identifiziert zu haben. Einer davon hätte E-Books „ins Usenet hochgeladen und die Fundstellen im Internet veröffentlicht“. Gemäß der eigenen Angaben handelte es sich bei dem Angebot hauptsächlich um populäre niederländischsprachige Krimis von niederländischen bzw. ausländischen Autoren.

BREIN vs. Usenet

Allerdings führte der vermeintliche Usenet-Pirat an, nichts mit den Vorwürfen zu tun zu haben. Er bekundete, keine Ahnung davon zu haben, wie sein Konto zum Hochladen von E-Books missbraucht werden konnte. Einzig lasse er manchmal seine Hintertür offen, wenn er zum Einkaufen gehe. Das wäre immerhin eine mögliche Erklärung, wie es zu solchen Vorwürfen kommen konnte.

BREIN resümiert, dass sein Angebot im Usenet nach ihrer Aufforderung und der Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung endgültig eingestellt worden sei. Ein Usenet-Nutzer bringt sein Bedauern darüber zum Ausdruck, mit den Worten unter dem zuletzt veröffentlichten Titel: „Ich vermisse dich. Du hast immer Bücher gepostet, die ich wirklich mochte. Ich hoffe, dich bald wiederzusehen“. BREIN hingegen zeigt sich zuversichtlich mit der Aussage: „Das wird nicht mehr vorkommen.“

Der andere Großanbieter verkaufte E-Books seiner Wahl auf dem niederländischen Online-Handelsplatz Marktplaats.nl. Pro Exemplar verlangte er den günstigen Preis von 2,99 Euro. Nach erfolgter Überweisung schickte er dann die E-Books per E-Mail an die Käufer. BREIN vermutete, dass der Anbieter dabei auf ein umfangreiches Repertoire zurückgreifen konnte.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht

Tatsächlich bestätigte der Verkäufer die Annahme. Er gab an, „die Menge der Titel wäre so groß, dass sie sich nicht in einer Liste zusammenfassen ließen.“ Er entfernte seine Verkaufsanzeigen auf der Plattform, nachdem BREIN einen Gerichtsvollzieher zu ihm geschickt hatte. Zwar sei er schon früher einmal von Marktplaats deswegen abgemahnt worden, jedoch sei er sich keines Fehlverhaltens seinerseits bewusst. Er meinte, bei den angebotenen Titeln handelte es sich doch ausschließlich um gebrauchte Exemplare. Entsprechend schockiert zeigte er sich nun durch das Eingreifen der Ermittler.

BREIN-Direktor Bastiaan van Ramshorst klärt über die rechtliche Lage auf und warnt entsprechend:

„So etwas wie ein gebrauchtes E-Book, das man verkaufen oder kostenlos hoch- und herunterladen kann, gibt es nicht. Die Gerichte haben entschieden, dass der Verkauf von Kopien von E-Books die Rechte von Autoren und Verlegern verletzt. BREIN durchforstet aktiv das Internet und die Angebots- und Nachfrageseiten nach Anbietern von illegalen Kopien von E-Books. Wer erwischt wird, muss zahlen.“

Anbietern illegaler E-Books drohen bei Vertragsverletzungen hohe Strafen

Gemäß BREIN haben beide E-Book-Anbieter sowohl die Kosten von BREIN in diesen Fällen übernommen als auch eine Unterlassungserklärung unterschrieben. Ab Vertragsabschluss gilt eine Strafklausel in Höhe von 500 Euro pro Verstoß. Der vertraglich festgelegte Höchstbetrag liegt hingegen bei 50.000 Euro.

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.