Nancy Faeser bringt einen neuen Gesetzentwurf auf den Weg. Dieser gestattet dem BKA künftig heimliche Wohnungsdurchsuchungen von Verdächtigen
Für eine Befugnis des Bundeskriminalamtes (BKA) zu verdeckten Wohnungsdurchsuchungen wäre mit einem neuen BKA-Gesetz der Weg geebnet. Galt es bisher noch vorausgehend, dafür einen Antrag bei der Staatsanwaltschaft einzuholen, so falle diese Hürde damit weg. Zudem geht es um das Aufspielen von Spionagesoftware auf elektronische Geräte. Allerdings soll die neue Regelung nur in Ausnahmefällen, wie zur Terrorbekämpfung, in Kraft treten.
Entwurf zur Reform des BKA-Gesetzes auf den Weg gebracht
Mit einem neuen BKA-Gesetz will Bundesinnenministerin Nancy Faeser durch die Erlaubnis zu verdeckten Wohnungsdurchsuchungen die BKA-Arbeit erleichtern. Wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) unter Berufung auf Sicherheitskreise berichtet, begründet das Bundesinnenministerium den Vorstoß mit der zentralen Stellung, die das BKA in der Strafverfolgung und zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus einnimmt. Dafür benötige es „wirksame und moderne Instrumente in der analogen wie digitalen Welt“.
Der Entwurf zur BKA-Gesetzes-Reform beinhaltet daher „die Befugnis zum verdeckten Betreten von Wohnungen als Begleitmaßnahme zur Online-Durchsuchung und zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung“. Dies umfasst sowohl verdeckte Wohnungsdurchsuchungen als auch das Anbringen von Spähsoftware auf Desktops oder Smartphones durch das BKA.
Verdeckte Wohnungsdurchsuchungen sind dem BKA nur als Ultima Ration zur Terrorbekämpfung gestattet
Hoch gesetzte Hürden sollen dabei Missbrauch verhindern. Der Einsatz dieser Instrumente sollte insofern nur als Ultima Ratio und allein zur Terrorismusbekämpfung eingesetzt werden können.
Bisher musste die Polizei noch bei notwendigen Wohnungsdurchsuchungen vorher den Beschuldigten benennen sowie die Straftat angeben. Zudem waren konkrete Angaben dazu erforderlich, was gefunden werden solle. Dazu mussten die Beamten einen entsprechenden Antrag bei der Staatsanwaltschaft vorlegen. Insofern der Staatsanwalt das für plausibel hielt, stellt er einen entsprechenden Durchsuchungsantrag beim Ermittlungsrichter. Erst nach dessen Genehmigung gab es grünes Licht zur Durchsuchung. Ausnahmen galten bisher lediglich bei Gefahr im Verzug, etwa wenn der Verdächtige von der kommenden Hausdurchsuchung schon Kenntnis hatte.
Konstantin von Notz verweist auf ernste Zeiten
Konstantin von Notz, der stellvertretende Vorsitzende der Grünen-Bundestagsfraktion, führte gegenüber dem RND aus:
„Es sind ernste Zeiten. Und das BKA braucht moderne Ermittlungsbefugnisse und ‑mittel. Gleichzeitig ist völlig klar, dass es diese Befugnisse bloß im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung geben kann.“
Das Bundesverfassungsgericht habe gerade beim Thema Lauschangriff und dem Umgang mit technischen Geräten klare Vorgaben gemacht. Darauf sei der Gesetzentwurf zu prüfen.
Bereits im Jahr 2018 gab es schon einen ganz ähnlichen Vorstoß zum Thema Wohnungsbetretungsrecht der Polizei. Damals strebte man an, der Polizei freien Zugang zu privaten Wohnungen zu verschaffen. In der Begründung hieß es, dies sei zum Zwecke der Installation von Überwachungssoftware auf den heimischen Computern oder anderen Kommunikationsgeräten sowie deren Durchsuchung erforderlich.
Das Justizministerium sah schon damals eine Legalisierung des Betretens fremder Wohnungen zum Platzieren von Staatstrojanern als genau die „zielführende Alternative“ an, die sie dafür brauchten. Sie begründeten die Maßnahme mit der Notwendigkeit, „die derzeit zulässigen Möglichkeiten [seien] zur Aufbringung der Software auf dem informationstechnischen System des Betroffenen mit erheblichen rechtlichen und tatsächlichen Problemen behaftet.“ Mit dem Vorstoß einher, gingen damals zahlreiche Kritiken, besonders aus den Reihen der Grünen.