Das AG Düsseldorf hatte im Februar zu entscheiden, ob eine Trojaner-Infektion ursächlich für begangene Urheberrechtsverletzungen sein kann.
Rechtssachen
Schon Justitia, die römische Göttin der Gerechtigkeit, wusste, dass man vor Gericht mit allen Eventualitäten rechnen muss.
Jegliche Rechtssachen können vor Gericht für die Angeklagten im guten oder auch im negativen Sinn ausgehen. Egal auf welcher Bank man sitzt, man weiß wirklich nie, wie es endet.
Heute Vormittag hat der Rechtsausschuss des Europaparlaments die EU-weite Einführung des neuen LSR und der Uploadfilter beschlossen.
Morgen entscheidet der Bundesgerichtshof über eine Klage der Koch Media GmbH gegen den Betreiber einer Tor-Exit-Node wegen Filesharings.
Gleich mehrere bekannte und beliebte Youtube-Streamripper sind in den letzten Tagen vom Netz gegangen. Mehr dürften ihnen schon bald folgen.
Vodafone muss im Kabelnetz weiterhin den Zugang zu Kinox.to sperren. Das hat das Oberlandesgericht München (OLG) nun entschieden.
Kommen die Uploadfilter? Laut der Abgeordneten Julia Reda gibt es derzeit eine „hauchdünne Mehrheit" für den Paragrafen Artikel 13.
Heute erging vor dem AG Stuttgart ein erstes Urteil gegen einen S-Mod des Forums Usenetrevolution: 30 Tagessätze Geldstrafe á 10 Euro.
Die Mehrheit der Justizminister der Länder haben sich für ein Wohnungsbetretungsrecht ausgesprochen. Die Polizei darf Trojaner installieren.
Ein österreichisches Gericht stellte fest, dass YouTube für die bei ihnen von Usern begangenen Urheberrechtsverletzungen selbst haftet.
Gegenstand des P2P-Verfahren vor dem Amtsgericht Bielefeld: ein illegales Tauschbörsenangebot urheberrechtlich geschützter Filmaufnahmen.
Die Monopolkommission will ein Ende der Buchpreisbindung erreichen, da unveränderliche Preise für Bücher den Wettbewerb behindern.
Dirk A. aka Stoned100 muss sich vor dem Kölner Landgericht verantworten. Ihm wird vorgeworfen, gewerbsmäßig Drogen gehandelt zu haben.
Anfang Mai wurde der britische Hacker Grant West verhaftet. Der Mann muss in Folge all seiner Taten für mehr als zehn Jahre ins Gefängnis.
Vodafone wehrt sich gegen die Sperrung von Kinox.to und legte Berufung dagegen ein. Im Frühsommer erfolgt die mündliche Anhörung.
Das AG Traunstein verkündete am 20.04.2018 ein Urteil (Az. 312 C 1328/17) in einem P2P-Verfahren. Es geht um Urheberrechtsverletzungen.
In einem Tauschbörsenverfahren urteilte das Amtsgericht Koblenz , dass die behauptete Abwesenheit den Angeklagten nicht entlasten kann.
In einem P2P-Verfahren hat das AG Düsseldorf geurteilt, dass es nicht ausreicht, zu behaupteten, die Rechtsverletzung nicht begangen zu haben.
Der Inhaber von einem WG-Anschluss verlor kürzlich ein Verfahren vor dem Amtsgericht Charlottenburg Az 216 C 330/17 gegen ein Filmstudio.
Gegenstand eines Verfahrens beim Amtsgericht Frankfurt war die Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke bei einer P2P-Tauschbörse.
Unter dem Az 4 C 1319/16 wurde am 10.11.2017 beim AG Landshut eine P2P-Klage verhandelt. Gegenstand war ein illegales Tauschbörsenangebot.
Vor dem LG Köln wurde am 15.02.2018 unter dem Az. 14 S 18/17 ein Fall verhandelt, bei dem die Ehefrau das Filesharing abgestritten hat.