Urheberrechtsverletzung: Die Haftung des Website-Betreibers für das Hochladen von Lichtbildern durch einen Hacker wurde ausgeschlossen.
Rechtssachen
Schon Justitia, die römische Göttin der Gerechtigkeit, wusste, dass man vor Gericht mit allen Eventualitäten rechnen muss.
Jegliche Rechtssachen können vor Gericht für die Angeklagten im guten oder auch im negativen Sinn ausgehen. Egal auf welcher Bank man sitzt, man weiß wirklich nie, wie es endet.
Vor dem Prozess muss der Anschlussinhaber dem Kläger nicht verraten, wer der Täter ist. Das BGH Urteil ist für die Täter sehr von Nachteil.
Dem Anbieter zweier Portale für Streaming-Manipulationen hat das Landgericht (LG) Frankfurt künftig verwehrt, seine Dienste bereitzustellen.
Mehr als 600 Leiter und Leiterinnen von Bibliotheken in Deutschland fordern eine rechtliche Nachbesserung beim E-Book-Verleih.
Amazon hatte die bei Trump-Anhängern beliebte Plattform von seinem Server verbannt. Dagegen hat Parler bislang ohne Erfolg geklagt.
Eine Sammelklage behauptet, die 'Big Five'-Verlage hätten in Absprache mit Amazon die E-Book-Preise künstlich hochgehalten.
Für das Filsharing von 10.000 Musikstücken von Kunden des Providers Cox, wurde das Unternehmen zur Zahlung von 1 Milliarde Dollar verurteilt.
Parler verklagte Amazon als Reaktion auf die Einstellung seiner Dienste mit dem Vorwurf eines Kartellverstoßes sowie Vertragsverletzung.
Laut dem Anwalt von Alexandra Schmid werden alle Angeklagten in der Causa RapidShare freigesprochen. Das schriftliche Urteil steht noch aus.
Die EU-Kommission will mit neuer Gesetzesinitiative, dem Digital Services Act und dem Digital Markets Act, die E-Commerce-Richtlinie ablösen.
Der BGH urteilte, YouTube müsse keine E-Mail- oder IP-Adressen von Nutzern, die illegal Filme hochgeladen haben, herausgeben.
Das Bundesverfassungsgericht hat das in dem Antiterrordatei-Gesetz vorgesehene Data-Mining für teilweise verfassungswidrig erklärt.
In zwei ganz ähnlichen Verfahren urteilte das OLG München um die Klarnamenpflicht bei Facebook und befand diese für rechmäßig.
Der coronabedingte Ausfall von Sportübertragungen erlaubt nach Auffassung des AG München eine außerordentliche Kündigung des Sky-Abos.
Ein Nintendo-Hacker, der vertrauliche Nintendo-Daten veröffentlichte, wurde zu 3 Jahren Haft und 259.000 USD Schadenersatzzahlung verurteilt.
Laut einem aktuell bekannt gewordenen Urteil des BGH haftet der Registrar für Urheberrechtsverletzungen der Kunden in letzter Instanz.
Mittels PayPal Käuferschutz können Kunden bei Problemen mit der Ware ihr Geld zurückerhalten. Doch haben Händler die Möglichkeit eines Vetos.
Mittels eigenem Straftatbestand zur Schließung einer Gesetzeslücke will Justizministerin Lambrecht den Kampf gegen Darknet-Handel aufnehmen.
Ein Bundesgericht in Arizona verurteilte ein US-Ehepaar zur Zahlung von 35.000 US-Dollar für das illegale Filme-Herunterladen vom Portal YTS.
Die "Erpressungsaktivität" floriert uneingeschränkt. Schweden steuert dieses Jahr laut dem ISP Bahnhof stramm auf 50.000 P2P-Abmahnungen zu.
Die Antipiraterie-Organisation ACE schloss den illegalen IPTV-Anbieter Crystal Clear Media. Denen droht ein Schadenersatz von 40 Mio. Dollar!