Darknet-Mordauftrag
Darknet-Mordauftrag
Bildquelle: Andrij-Ter

Darknet-Mordauftrag: Dresdnerin soll für über drei Jahre hinter Gitter

Eine 41-jährige Dresdnerin hat im Darknet einen Auftragsmord an der Freundin ihres Ex geordert. Nun soll sie für drei Jahre ins Gefängnis.

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat im Juni gegen die 41-jährige Dresdnerin Ina R. Anklage beim Schwurgericht des Landgerichts Dresden erhoben. Der Beschuldigten legte man versuchte Anstiftung zum Mord zur Last. Im Februar hätte sie im Darknet einen Auftragsmord an der schwangeren Lebensgefährtin Jenny M. (23) ihres, von ihr getrennt lebenden Ehemanns David (32), erteilt. Seit Oktober verantwortet sich die Verkäuferin Ina R. vor Gericht. Der Staatsanwalt beantragte hier eine Haftstrafe. Demgemäß soll die Dresdnerin für drei Jahre und einen Monat in das Gefängnis, berichtet TAG24.

Unter dem User-Namen „Kjm4m“ orderte Ina R. offenbar im Darknet einen Auftragsmord. Der Nickname „Kjm4m“ könnte dabei für „Kille J.M. für mich“ mit den Initialen des Opfers stehen. Demgemäß hätte sie im Februar 2021 von ihrer Wohnung in Dresden aus, auf die Darknet-Site „Internet Killer“ zugegriffen. Dort bot man als „besondere Dienstleistung“ eine gezielte Tötung von Menschen gegen Entgelt an. Sie gab bei der Website die Tötung der neuen Lebensgefährtin ihres getrenntlebenden Ehemanns in Auftrag.

Dazu übermittelte sie sowohl Name und Adresse, als auch eine eindeutige Beschreibung zur sicheren Identifizierung der Zielperson. Weiterhin gab sie an, Jenny M. gehe alle zwei Stunden mit ihrem Hund Gassi und nannte zudem deren Social Media-Kontakte. Ferner gab sie die Auto-Marke samt Kennzeichen preis. Sie verlangte, den Mord „wie einen Unfall“ aussehen zu lassen. Zudem solle der Anschlag „nicht im Umfeld des Wohnhauses“ im Raum Pirna erfolgen. Anschließend bezahlte sie 0,2 Bitcoin, was ungefähr dem damaligen Wert von ca. 5.500 Euro entsprach. Knapp 300 Dollar wurden dann noch nachträglich dazu verlangt.

Tatmotiv Eifersucht, Wut und Neid

Jedoch kam es in diesem Fall nicht zu einer Tatausführung. Ermittler sind der 41-Jährigen nach einer Spiegel-Recherche im Darknet auf die Spur gekommen. Spiegel-Journalisten recherchierten am Jahresanfang über gerade diese Darknet-Plattform, die Auftragsmorde annahm. Dabei stießen sie auf diesen aktuellen Auftrag und informierten darüber sofort die Behörden. Die Ermittler fanden daraufhin heraus, dass es sich bei „Kjm4m“ um Ina R. handelt. Die Anklage stützt sich beim Handlungsmotiv auf die Emotionen der Hauptverdächtigen, wie starke Eifersucht, Wut und Neid.

Infolge kam Jenny M. für kurze Zeit ins Zeugenschutzprogramm, Ina R. hingegen in U-Haft. Wie die Sächsische SZ DE berichtet, hat man anschließend einen 41-jährigen IT-Ermittler des Landeskriminalamtes bezüglich Recherchen im Darknet angesetzt. Er sollte sich hierbei auf die Spuren der Täterin begeben. Zwar konnte dieser den Mordauftrag nicht stornieren, das digitale Geld war schon beim Auftragnehmer gelandet. Immerhin jedoch war es möglich, den Weg der Bitcoin bis nach Großbritannien zu verfolgen. Die Spur führte hierbei zu einem Empfänger mit rumänischen Personalien. Die Ermittlungen zum Fall laufen noch.

Darknet-Site „Internet Killer“ bietet breite Angebotspalette zwischen 5.000 und 60.000 Dollar

Weiterhin führte der LKA-Ermittler aus, dass die Darknet-Plattform Internet Killer eine ziemlich breit gefächerte Angebotspalette hat. So biete man dort an, Opfer für bereits 5.000 Dollar unter der Bezeichnung „Shoot an drive away“ im Vorbeifahren zu erschießen. Entführungen sind mit 30.000 Dollar ausgepreist. Für einen „VIP-Kill“ verlangt der Auftragnehmer dann jedoch schon 60.000 Dollar. Beworben werde die Dienstleistung auf der Plattform als sicher, anonym bezahlbar und nicht nachverfolgbar.

Update vom 01.12.2021

Mit der Verurteilung von Ina R. folgte das LG Dresden exakt den Forderungen des Staatsanwaltes. Die Frau muss somit für drei Jahren und einem Monat hinter Gitter. Der Vorsitzende Richter Herbert Pröls betonte, die Angeklagte habe sowohl ihre Beziehung, als auch ihre Ehe mit dem Mann „überidealisiert“. Sie hätte nicht akzeptiert, dass diese „an der Realität gescheitert ist“. Vor Gericht entschuldigte sich die Angeklagte. Ihr Handeln schätzte sie als „absolut dämlich“ ein.

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.