Kim Dotcom Auckland Town Hall
Kim Dotcom Auckland Town Hall
Bildquelle: Robert O'Neill (CC BY-SA 4.0)

Megaupload: BGE gewährt Verlängerung der Verfahrensaussetzung

Auch nach nunmehr fast zehn vergangenen Jahren bleibt der Gerichtsfall in Sachen Megaupload immer noch in der Schwebe.

Vergangene Woche wurden die Verfahren um die Zivilklagen der RIAA und der MPAA gegen den einstigen Megaupload-Gründer Kim Dotcom vorerst bis zum April 2022 ausgesetzt. Eine weitere Verlängerung erscheint zudem wahrscheinlich. Weder RIAA, noch MPAA erhoben dagegen Einwände. Beide wollen die Angeklagten von Megaupload für Schäden durch Musik- bzw. Filmpiraterie in Millionenhöhe haftbar machen. Auch nach zehn Jahren sind die Klagen gegen die Website und ihren Gründer immer noch anhängig, resümiert der P2P-Blog TorrentFreak. Denn auch das Strafverfahren in den USA wartet weiterhin auf das Ergebnis des neuseeländischen Auslieferungsverfahrens.

Der gebürtige Kieler und aktuell in Neuseeland lebende Kim Dotcom (ehemals Kim Schmitz) kämpft bereits seit ca. zehn Jahren gegen seine drohende Auslieferung in die USA. Inzwischen lag der Fall Megaupload beim Obersten Gerichtshof Neuseelands. Aktuell entscheidet das Berufungsgericht über Kim Dotcoms USA-Auslieferungsfall weiter. Bereits im Januar 2012, wurde der Filehoster Megaupload von der Regierung der Vereinigten Staaten geschlossen. Neben dem Gründer Kim Dotcom hat man einige führende Mitarbeiter festgenommen.

Megaupload: Bundesgericht Virginias gewährte weitere Verfahrensaussetzung

Was sich dann anschloss, war ein epischer Rechtsstreit, der in den letzten Jahren seitdem alle neuseeländischen Instanzen durchlaufen hat. Das Justizministerium der USA wirft Kim Dotcom und seinen ehemaligen Megaupload-Mitstreitern vor, massenhaft Urheberrechtsverletzungen und Geldwäsche begangen zu haben. Dotcom bestreitet die Vorwürfe. Er verweist darauf, dass Rechteinhaber die Möglichkeit gehabt hätten, illegal hochgeladene Inhalte auf Megaupload löschen zu lassen. Insofern wirft er den US-Behörden vor, im Namen der einflussreichen Hollywood-Filmindustrie einen Rachefeldzug gegen ihn zu führen.

Megaupload-Gründer Kim Dotcom
Kim in Action. Screenhot aus seinem Musikvideo „Party Electricity„.

Das FBI stuft Kim Dotcoms Aktivitäten als größten Fall von Urheberrechtsverletzung in der US-Geschichte ein. Megaupload erzielte demnach einen Gewinn von 175 Millionen Dollar. Der Schaden soll sich auf mindestens 500 Millionen Dollar belaufen. Rund vier Prozent des gesamten Internet-Traffic liefen damals nur von und zu Megaupload.

Kein baldiges Ende in Aussicht

Aktuell hat das Anwaltsteam von Megaupload darum gebeten, die zivilrechtlichen Verfahren, angestrebt von RiAA und MPAA, bis zum April 2022 auszusetzen. Die weitere Verlängerung beantragten sie in der vergangenen Woche. Diese hat das Bundesgericht in Virginia auch zügig gewährt. Perspektivisch könnte sich auch das Auslieferungsverfahren in Neuseeland noch weitere Jahre hinziehen. Für den Fall einer Auslieferung braucht ein Abschluss des Strafverfahrens noch weitere Zeit. Ein Verfahrens-Ende lässt folglich auf sich warten.

Video: „Upload to me today, send me your files…“

Für alle am Fall Interessierte fasste auch der Bayerische Rundfunk in einem ausführlichen, mehrteiligen Podcast  die wichtigen Eckdaten zusammen.

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Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.