Digitaler Showdown um Seedance 2.0: Hollywood wirft ByteDance massive Urheberrechtsverletzungen vor.
Digitaler Showdown um Seedance 2.0: Hollywood wirft ByteDance massive Urheberrechtsverletzungen vor.
Bildquelle: ChatGPT

Disney wirft ByteDance Piraterie mit Seedance 2.0 vor

Disney kritisiert Seedance 2.0 wegen möglicher Urheberrechtsverstöße. ByteDance steht unter Piraterie-Verdacht.

ByteDance steht unter Piraterie-Verdacht, denn in seinem KI-Video-Tool Seedance 2.0 soll eine „Piratenbibliothek“ mit Charakteren aus Marvel und Star Wars stecken. Nach dem Start der neuen Version wirft Disney dem chinesischen Tech-Konzern massive Urheberrechtsverletzungen vor. Der Konzern spricht von einem „virtuellen Smash-and-Grab“ und fordert einen sofortigen Stopp.

Die KI-Welle rollt auch über Hollywood hinweg. ByteDance, Mutterkonzern von TikTok und Douyin, sieht sich massiven Urheberrechtsvorwürfen ausgesetzt. Wie BBC berichtet, steht das neue KI-Video-Tool Seedance 2.0, das laut Disney und der Motion Picture Association (MPA) urheberrechtlich geschützte Werke in großem Stil genutzt haben soll, im Zentrum der Kritik. Zunächst als KI-Leistungsbeweis präsentiert, entwickelt sich Seedance 2.0 innerhalb weniger Tage zu einer internationalen Urheberrechtskontroverse mit erheblichen juristischen Risiken. Hollywood spricht von „blatant infringement“, von „pirated libraries“ und einem „virtual smash-and-grab“ auf milliardenschwere geistige Eigentumswerte.

Seedance 2.0: Realistische KI-Videos als Auslöser

Am 12. Februar 2026 veröffentlichte ByteDance die neue Version seines generativen KI-Tools Seedance 2.0. Die Software erstellt auf Basis kurzer Text-Prompts realistische Videoclips, inklusive komplexer Bewegungsabläufe, filmischer Schnitte und natürlicher Interaktionen.

Binnen kürzester Zeit tauchten bereits viral gegangene Videos in sozialen Netzwerken auf, in denen Spider-Man gegen Captain America kämpft, Star-Wars-Figuren wie Anakin Skywalker oder Rey inszeniert werden und täuschend echte Szenen mit den Abbildern von Tom Cruise und Brad Pitt entstehen. Die technische Qualität beeindruckte zahlreiche Nutzer. Gleichzeitig wuchs jedoch der Verdacht, dass für Seedance 2.0 urheberrechtlich geschützte Werke als Trainingsgrundlage genutzt worden sein könnten. Damit stand ByteDance zunehmend unter Piraterie-Verdacht.

ByteDance unter Piraterie-Verdacht: Disney reagiert mit Cease-and-Desist-Schreiben

Am 13. Februar 2026 verschickte die Walt Disney Company laut Axios ein sogenanntes Cease-and-Desist-Schreiben, in etwa gleichzusetzen mit einer formellen Unterlassungsaufforderung, an ByteDance. Darin wirft der Konzern dem Unternehmen vor, Seedance 2.0 mit einer „prepackaged pirated library“ ausgestattet zu haben, einer Art vorinstallierter Sammlung geschützter Charaktere.

Disneys Anwälte sprechen von einem „virtual smash-and-grab of Disney’s IP“. Konkret geht es dabei um Figuren aus dem Marvel-Universum, aus Star Wars sowie aus weiteren Disney-Franchises. Seedance 2.0 reproduziere, verbreite und erstelle derivative Werke dieser Charaktere ohne Genehmigung oder Lizenzierung. Für Disney handelt es sich dabei jedoch um eine Urheberrechtsverletzung.

Motion Picture Association und SAG-AFTRA erhöhen den Druck

Zudem fordert die Motion Picture Association (MPA) ByteDance öffentlich auf, die angeblich rechtsverletzende Nutzung geschützter Inhalte sofort einzustellen. MPA-CEO Charles Rivkin erklärte gegenüber Advanced Television, Seedance 2.0 habe innerhalb eines Tages massenhaft urheberrechtlich geschütztes Material unautorisiert genutzt.

Auch die Schauspielergewerkschaft SAG-AFTRA sprach von „blatant infringement“, insbesondere im Hinblick auf die Verwendung von Stimmen und Abbildern realer Schauspieler. Parallel dazu soll auch Paramount bereits ein eigenes Abmahnschreiben versendet haben.

Der Piraterie-Vorwurf gegen ByteDance beschränkt sich nicht nur auf die USA, denn laut BBC leitete die japanische Regierung gleichzeitig eigene Untersuchungen ein, nachdem auf Seedance generierte Videos mit bekannten Anime-Charakteren wie Detective Conan oder Ultraman aufgetaucht waren.

Im Visier wegen Piraterie: Seedance 2.0 verschärft den Konflikt zwischen ByteDance und Hollywood.
Im Visier wegen Piraterie: Seedance 2.0 verschärft den Konflikt zwischen ByteDance und Hollywood.

Reaktion von ByteDance

ByteDance wies die Vorwürfe nicht ausdrücklich zurück, äußerte sich jedoch zurückhaltend. Das Unternehmen erklärte gegenüber der BBC, man respektiere geistige Eigentumsrechte und habe die Bedenken zur Kenntnis genommen. Man arbeite daran, bestehende Schutzmechanismen zu verstärken und die unautorisierte Nutzung von geistigem Eigentum (Intellectual Property, IP) sowie Persönlichkeitsrechten zu verhindern. Bereits zuvor hatte das Unternehmen die Möglichkeit deaktiviert, Bilder realer Personen hochzuladen.

Offen bleibt jedoch, welche Trainingsdaten ByteDance für Seedance 2.0 verwendet hat. Ebenso wenig ist bekannt, ob urheberrechtlich geschützte Inhalte gezielt in das Modell eingeflossen sind. Zudem bleibt unklar, ob die kritisierten Videos allein durch Nutzer-Prompts entstanden oder ob entsprechende Werke bereits im Trainingsmaterial verankert waren.

Bereits in der Vergangenheit verklagten Disney und NBCUniversal Midjourney wegen mutmaßlicher massenhafter Urheberrechtsverletzungen. Gegen andere KI-Anbieter gingen Studios ebenfalls juristisch vor. Gleichzeitig investierte Disney 2025 selbst eine Milliarde US-Dollar in OpenAI und lizenzierte Inhalte für die Videoplattform Sora. Eine Zusammenarbeit kommt für Disney grundsätzlich infrage, jedoch offenbar nur auf vergüteter Basis.

KI und Urheberrecht: Innovation oder digitale Piraterie?

Bei KI-Modellen argumentieren viele Unternehmen, das Training auf urheberrechtlich geschützten Werken sei als transformativ einzustufen. Das Modell speichere keine konkreten Kopien, sondern lerne lediglich statistische Muster, Strukturen und Zusammenhänge aus großen Datenmengen. Die daraus erzeugten Ergebnisse seien neu, eigenständig und nicht mit den ursprünglichen Werken identisch.

Rechteinhaber halten dem entgegen, dass von einer echten Transformation kaum die Rede sein könne, wenn konkrete Figuren, Designs oder charakteristische Stilmerkmale klar reproduzierbar sind. In solchen Fällen handele es sich faktisch um derivative Werke, also um Bearbeitungen oder Ableitungen geschützter Inhalte.

Im Kern steht damit die juristische Frage, ob das Training auf Inhalten aus Marvel- oder Star-Wars-Produktionen als zulässige transformative Nutzung gilt oder ob es eine unzulässige Vervielfältigung und Ableitung darstellt. Für generative KI haben Gerichte diese Grundsatzfrage bisher noch nicht abschließend geklärt.

Selbst wenn es in dem Fall „ByteDance unter Piraterie-Verdacht“ nicht zu einem Grundsatzurteil kommt, verdeutlicht er, wie konfliktträchtig das Training generativer KI mit geschützten Inhalten bleibt.

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.