Ein Piraten-IPTV-Betreiber aus den USA wird von Hollywood zu 9 Millionen Dollar Schadensersatz verklagt. Netflix & Co. setzen ein Zeichen.
Ein Mann aus Pennsylvania hat sich als Piraten-IPTV-Betreiber mit den großen Filmstudios angelegt und könnte nun teuer verlieren. Nachdem er jahrelang illegale IPTV-Dienste wie Shrugs und Zing betrieb, droht ihm nun ein immenser Schadensersatz in Höhe von neun Millionen US-Dollar. Doch trotz der Klage durch Amazon, Netflix & Co. sind seine Dienste weiterhin online.
Vom Billig-IPTV-Stream zum Millionenprozess
Der Beschuldigte, Brandon Weibley aus Mechanicsburg, Pennsylvania, soll seit 2017 ein Netzwerk illegaler IPTV-Dienste betrieben haben, darunter Beast Mode Live, BTV, Viking Media, GreenWing Media sowie später Shrugs und Zing. Die Ermittler brachten Weibley über eine persönliche E-Mail-Adresse, die sie in Abonnentenrechnungen aufspürten, mit diesen Diensten in Verbindung. Wie TorrentFreak berichtete, verkaufte er laut Gerichtsdokumenten als Piraten-IPTV-Betreiber Zugänge zu über 9.000 piratisierten TV-Kanälen, inklusive aktueller Serien, Kinofilme und Pay-TV-Inhalte. Darunter Premium-Content von HBO, Netflix, Disney+ und Live-Sportübertragungen.
Nach mehreren Abmahnungen durch die Alliance for Creativity and Entertainment (ACE) machte der Mann jedoch keine Anstalten, aufzuhören. Stattdessen zog er um auf die Domain vonwik.com und nannte seine neuen Dienste schlicht Shrugs und Zing. Damit war Hollywoods Geduld am Ende. Im März 2025 reichten die Studios beim Bundesgericht in Pennsylvania Klage gegen Weibley ein. Unterstützt wurde die Aktion von der Alliance for Creativity and Entertainment (ACE).
Hollywood vs. Shrugs & Zing – Der Piratenkrieg im Stream
Die Kläger werfen Weibley als Piraten-IPTV-Betreiber massive Urheberrechtsverletzungen und vorsätzliche Rechtsverstöße vor. Der Angeklagte habe trotz mehrfacher Abmahnungen einfach weitergemacht und die Plattform unter neuen Domains reanimiert. Nach der Abschaltung von beastmodebuilds.com zog der Betrieb kurzerhand auf vonwik.com um. In der Klageschrift heißt es:
„Weibley bietet seinen Abonnenten Zugang zu mehr als 9.000 raubkopierten Kanälen, die Filme und Serien der Kläger enthalten. Dies ist eine Urheberrechtsverletzung in gigantischem Ausmaß.“
Ignoriert, abgetaucht – jetzt droht das Millionen-Urteil
Trotz persönlicher Zustellung blieb der Piraten-IPTV-Betreiber stumm. Kein Anwalt, kein Statement, kein Erscheinen vor Gericht. Die Filmstudios werteten dieses Schweigen als eindeutiges Schuldeingeständnis und beantragten daraufhin im Oktober 2025 ein sogenanntes Versäumnisurteil (Default Judgment).
Die Filmstudios verlangen den höchstmöglichen gesetzlichen Schadensersatz von 150.000 US-Dollar pro Werk. Als Grundlage dient eine Stichprobe von 60 urheberrechtlich geschützten Titeln, was eine Gesamtsumme von 9 Millionen US-Dollar ergibt. Diese Summe entspricht der maximalen Strafe für vorsätzliche Urheberrechtsverletzungen, eine Einstufung, die die Kläger ausdrücklich auf das Verhalten von Brandon Weibley anwenden wollen.
Der Antrag sieht damit eine Strafzahlung von 9 Millionen US-Dollar, zusätzlich 63.000 US-Dollar an Anwaltskosten, eine dauerhafte Unterlassungsverfügung sowie die Übertragung der Domains beastmodebuilds.com und vonwik.com auf die Kläger vor. Außerdem sollen die Hosting-Anbieter verpflichtet werden, sämtliche Inhalte und Server dieser Dienste zu sperren, um eine Reaktivierung zu verhindern.
Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Artikels hat das Gericht dem Antrag jedoch noch nicht endgültig stattgegeben. Es liegt nun an US-Bezirksrichterin Yvette Kane, die Argumente zu prüfen und zu entscheiden, ob die geforderte Entschädigung und die beantragte Unterlassungsverfügung gerechtfertigt sind. Erst wenn sie den Antrag unterzeichnet, wird das Urteil rechtskräftig und die Abschaltung der betroffenen Dienste kann tatsächlich vollzogen werden.
Die IPTV-Dienste sind trotzdem online – noch
Trotz des beantragten Urteils scheinen die IPTV-Angebote teilweise weiter erreichbar zu sein. Ermittler der Motion Picture Association (MPA) stellten fest, dass der Angeklagte die Plattform weiterhin nutzt oder zumindest über Dritte am Laufen hält. Ein Verstoß gegen die beantragte Unterlassungsverfügung kann laut Gerichtsantrag mit Sanktionen bis hin zu contempt of Court „Missachtung des Gerichts“ geahndet werden, in den USA je nach Fall auch mit Beugehaft durchsetzbar.
Ein Musterfall für ACE und Hollywoods Strategie
Der Fall Weibley ist kein Einzelfall, sondern Teil einer groß angelegten Anti-Piraterie-Offensive der ACE. Schon zuvor wurde der Piraten-IPTV-Betreiber von Outer Limits IPTV, Zachary DeBarr, in Kalifornien zu 15 Millionen US-Dollar Schadensersatz verurteilt.
ACE arbeitet eng mit der MPA zusammen und setzt auf juristische Langstreckenläufe wie gezielte Ermittlungen, forensische Beweise, und wenn nötig, eine Kombination aus Schadensersatzforderungen und Domain-Beschlagnahmungen. Dabei werden Zahlungsströme, Domain-Registrierungen und Social-Media-Spuren analysiert, um Betreiber direkt zu identifizieren, selbst wenn sie sich hinter VPNs und Fake-Accounts verstecken.
Illegales IPTV lohnt sich nicht (mehr)
Brandon Weibley hat sich verkalkuliert. Seine Dienste mögen technisch ausgereift gewesen sein, rechtlich gesehen könnte es jedoch für ihn auf einen Totalschaden hinauslaufen. Während die Nutzer solcher Dienste ein paar Dollar sparen wollen, riskieren die Betreiber hingegen alles, inklusive Haus, Existenz und Freiheit. Piraten-IPTV-Betreiber leben damit gefährlich. Wer glaubt, anonym gegen milliardenschwere Rechteinhaber bestehen zu können, spielt mit dem Feuer. Hollywood agiert dabei als Anheizer der Anti-Piraterie-Offensive. Der Fall Weibley zeigt erneut, dass die Party im Piraten-Stream vorbei ist, denn die Rechnung kommt auch hier mit Zinsen.
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