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Kim Dotcom: USA-Auslieferungsfall geht zurück an Berufungsgericht

Der neuseeländische Oberste Gerichtshof urteilte aktuell, dass das Berufungsgericht über Kim Dotcoms USA-Auslieferungsfall weiter entscheidet

Der neuseeländische Oberste Gerichtshof genehmigte die Anträge sowohl von Kim Dotcom, als auch der US-Regierung, den Auslieferungsfall an das Berufungsgericht zurückzuverweisen. Ein Antrag von Mathias Ortmann, Finn Batato und Bram van der Kolk, die Angelegenheit auf einem schnelleren Weg zu verhandeln, wurde hingegen abgelehnt. Darüber berichtet der P2P-Blog TorrentFreak.

Der gebürtige Kieler und aktuell in Neuseeland lebende Kim Dotcom (ehemals Kim Schmitz) kämpft bereits seit ca. neun Jahren gegen seine drohende Auslieferung in die USA. Inzwischen lag der Fall Megaupload beim Obersten Gerichtshof Neuseelands. Bereits im Januar 2012, wurde der Filehoster Megaupload von der Regierung der Vereinigten Staaten geschlossen. Neben dem Gründer Kim Dotcom hat man wenige führende Mitarbeiter festgenommen. Was folgte, war ein epischer Rechtsstreit, der in den letzten Jahren seitdem alle neuseeländischen Instanzen durchlaufen hat. Das Justizministerium der USA wirft Kim Dotcom und seinen ehemaligen Megaupload-Mitstreitern vor, Verschwörung zu Urheberrechtsverletzungen und Geldwäsche begangen zu haben.

Dotcom bestreitet die Vorwürfe. Er verweist darauf, dass Rechteinhaber die Möglichkeit gehabt hätten, illegal hochgeladene Inhalte auf Megaupload löschen zu lassen. Insofern wirft er den US-Behörden vor, im Namen der einflussreichen Hollywood-Filmindustrie einen Rachefeldzug gegen ihn zu führen. Das FBI stuft Kim Dotcoms Aktivitäten als größten Fall von Urheberrechtsverletzung in der US-Geschichte ein. Megaupload erzielte demnach einen Gewinn von 175 Millionen Dollar. Der Schaden soll sich auf mindestens 500 Millionen Dollar belaufen. Rund vier Prozent des gesamten Internet-Traffic liefen damals nur von und zu Megaupload.

USA-Auslieferung bestätigt – Berufung eingeräumt

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Im November letzten Jahres entschied der Oberste Gerichtshofs, der Supreme Court – die letzte Berufungsinstanz Neuseelands – , dass man Kim Dotcom wegen den Copyright-Verstößen in die USA ausliefern könne. Es hob jedoch auch die Entscheidung eines anderen Untergerichts auf. Somit gewährt man Dotcom das Recht, Berufung gegen die Entscheidung einzulegen. Das Gericht schätzte 12 der 13 Punkte, die das FBI Kim Dotcom und seinen drei Mitangeklagten vorwirft, als zutreffend ein. Dies wäre der Grund für die Entscheidung. Es legte jedoch zudem fest, dass das Berufungsgericht die gerichtlichen Überprüfungsanträge von Kim Dotcom zu Unrecht zurückgewiesen hat. Es sei ihm darum das Recht eingeräumt, damit fortzufahren. Die juristische Auseinandersetzung wird somit fortgesetzt. Der Ausgang ist fraglich. Eine Auslieferung an die USA erscheint dennoch wahrscheinlich. Im Falle einer USA-Auslieferung droht ihm eine langjährige Gefängnisstrafe.

Nach der Entscheidung des Supreme Courts im letzten Jahr merkte Dotcoms Anwalt Ron Mansfield an, dass nun weitere Auseinandersetzungen entweder am Supreme Court oder am Court of Appeal folgten. Wo allerdings diese Diskussion stattfinden, war noch nicht entschieden. Heute Morgen beantwortete ein neues Urteil des Supreme Court genau diese Frage. Sowohl die US-Regierung, als auch Kim Dotcom teilten dem Supreme Court mit, dass sie eine Rückverweisung der Angelegenheit an das Berufungsgericht wünschen.

Kim Dotcom argumentierte dabei wie folgt

„[Eine Zurückverweisung an das Berufungsgericht] wird sicherstellen, dass, wenn die Angelegenheit letztendlich vor [den Obersten Gerichtshof] kommt, dieses Gericht in den Genuss einer begründeten Berufungsentscheidung in der üblichen Art und Weise kommen wird. Andernfalls wird dem Berufungskläger das Recht auf Berufung verweigert. Dem Gericht würde dann der Vorteil vorenthalten, dass die Fragen, die in der Berufung behandelt werden, angemessen geprüft und präzisiert wurden. Dies wäre auch eine bessere Ausnutzung der Ressourcen dieses Gerichts“.

Laut den Richtern des Obersten Gerichtshofs unterstützte die Regierung der Vereinigten Staaten Dotcoms Einreichung aus „weitgehend denselben Gründen“. Mathias Ortmann, Bram van der Kolk und Finn Batato baten jedoch darum, dass der Prozess einen anderen Weg einschlagen solle. Mit einem Antrag, dass man die Angelegenheit vor dem Obersten Gerichtshof behandelt, argumentierte das Trio, dass der Oberste Gerichtshof, da er die jüngste Erfahrung mit dem Fall hat, am besten in der Lage wäre, sich mit den offenen Fragen zu befassen. Sie wiesen auch darauf hin, dass unabhängig von der Entscheidung des Court of Appeal die eine oder andere Seite versuchen könnte, diese Entscheidung vor dem Supreme Court anzufechten, was die Angelegenheit wieder an den jetzigen Punkt brächte.

Der Rechtsfall geht zurück zum Court of Appeal

Im heutigen Urteil heißt es.

„Wir zögern, uns über die Präferenz von Herrn Dotcom und den Vereinigten Staaten hinwegzusetzen. Beide legen Wert auf die Möglichkeit einer Berufung gegen die Entscheidung zur Klärung offener Fragen. Obwohl wir die Position der anderen Berufungskläger anerkennen, insbesondere ihr Argument, dass eine Zurückverweisung an das Berufungsgericht mit der Möglichkeit einer weiteren Berufung an dieses Gericht zu einer weiteren Verzögerung führen könnte, sind wir der Meinung, dass es für dieses Gericht unangemessen wäre, sich angesichts des Widerstands, sowohl von Herrn Dotcom als dem anderen Berufungskläger, als auch von Seiten der Vereinigten Staaten als dem Beklagten direkt mit den Fragen zu befassen.“

Tarnkappe.info

 

 

 

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Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.