Megaupload
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Bildquelle: borkus, Lizenz

Megaupload-Duo erzielt Deal – Kim Dotcom kämpft weiter

Die verbleibenden Mitangeklagten Mathias Ortmann und Bram van der Kolk erzielten im Megaupload-Fall eine Einigung mit der Staatsanwaltschaft.

Zwischen zwei der Mitangeklagten, Mathias Ortmann und Bram van der Kolk, und den Vereinigten Staaten haben die Beteiligten im größten Urheberrechtsfall bezüglich Megaupload eine Einigung mit der Staatsanwaltschaft erzielt. Gleichzeitig bedeutet dies, dass der visionäre Gründer der Website, Kim Dotcom, der Einzige der ursprünglichen Angeklagten ist, der noch vor der Auslieferung von Neuseeland an die USA steht. Darüber berichtete Bloomberg.

Mathias Ortmann und Bram van der Kolk sind in Neuseeland wegen ähnlicher Straftaten wie in den USA angeklagt. Sobald diese Anklagen erhoben sind, will man vonseiten der USA das Auslieferungsverfahren einstellen.

Auslieferungsstreit ging mit schweren Belastungen einher

In einem Statement, herausgegeben von Peter JK Spring, Anwalt von Bram van der Kolk und Mathias Ortmann, erklärten die Megaupload-Mitstreiter, dass Neuseeland ihre Heimat sei und sie dortbleiben möchten. Sie sagten auch, dass der Auslieferungsstreit ihr Leben schwer belastet hat und dass es langsam an der Zeit sei, damit abzuschließen. Sie schätzen ein:

„Obwohl dies bedeutet, dass wir nicht ausgeliefert werden, steht uns noch ein Verfahren bevor, da wir in Neuseeland angeklagt werden. Da diese Angelegenheit vor Gericht liegt, werden wir zu diesem Zeitpunkt keine weiteren Kommentare abgeben.“

TorrentFreak mutmaßt, dass das Duo, falls die Taten unter das Urheberrechtsgesetz fallen, mit Geldstrafen „von bis zu 10.000 NZ$ für „jede verletzende Kopie“, jedoch nicht mehr als 150.000 NZ$ „in Bezug auf dieselbe Transaktion“ rechnen müsse. Alternativ könnten ihnen bis zu fünf Jahre Gefängnis drohen. Ein Schuldgeständnis zum frühestmöglichen Zeitpunkt allerdings „brächte erhebliche Ermäßigungen von 25 Prozent und mehr. Sollte die Männer Beweise gegen Dotcom vorlegen sowie und die Tatsache, dass sie keine Gewalttäter sind, könnten sie nach Verbüßung eines Drittels einer Haftstrafe freigelassen werden“.

Werden ehemalige Mitstreiter als Zeugen aussagen?

Dotcom äußerte sich zu den neuen Entwicklungen bei Twitter. Er befürchtet, seine einstigen Mitstreiter und Freunde würden nun als Zeugen gegen ihn aussagen.

„Die beiden haben eine Vereinbarung mit den Regierungen der USA und Neuseelands getroffen und müssen nicht mehr mit einer Auslieferung rechnen. Ich möchte meinen ehemaligen Freunden und Partnern dazu gratulieren, dass sie eine Lösung für den Fall gefunden haben. Ich freue mich für sie. Nach 10 Jahren der US-Justiz verstehe ich, warum sie aufgegeben haben. Ich mache ihnen keinen Vorwurf und wünsche ihnen aufrichtig alles Gute.“

„Ich bin jetzt der letzte Mann in diesem Kampf und ich werde weiter kämpfen, denn im Gegensatz zu meinen Mitangeklagten werde ich die Ungerechtigkeit, der wir ausgesetzt waren, nicht akzeptieren. Wenn ich ins Gefängnis muss für das, was Megaupload-Nutzer auf unserer Seite getan haben, dann sitzen viele Big Tech CEOs im selben Boot wie ich.“

Für Kim Dotcom geht der Kampf weiter

Der gebürtige Kieler und aktuell in Neuseeland lebende Kim Dotcom (ehemals Kim Schmitz) kämpft bereits seit zehn Jahren gegen seine drohende Auslieferung in die USA. Inzwischen lag der Fall Megaupload beim obersten Gerichtshof Neuseelands.

Noch im Dezember letzten Jahres erlitten Kim Dotcom und die Ex-Mitbetreiber von Megaupload, Mathias Ortmann und Bram van der Kolk, einen juristischen Rückschlag. Der oberste Gerichtshof wies ihre Berufung ab, nachdem er vorher entschied, dass das Trio ausgeliefert werden könne. Mit ihrer Berufung wollte das Trio gerichtlich gegen die Auslieferung in die USA vorgehen. Dort drohten ihnen langjährige Haftstrafen.

Bereits im Januar 2012 wurde der Filehoster Megaupload von der Regierung der Vereinigten Staaten geschlossen. Neben dem Gründer Kim Dotcom hat man wenige führende Mitarbeiter festgenommen. Was folgte, war ein epischer Rechtsstreit, der in den letzten Jahren seitdem alle neuseeländischen Instanzen durchlaufen hat. Das Justizministerium der USA wirft Kim Dotcom und seinen ehemaligen Megaupload-Mitstreitern vor, Verschwörung zu Urheberrechtsverletzungen und Geldwäsche begangen zu haben.

Dotcom bestreitet die Vorwürfe. Er verweist darauf, dass Rechteinhaber die Möglichkeit gehabt hätten, illegal hochgeladene Inhalte auf Megaupload löschen zu lassen. Insofern wirft er den US-Behörden vor, im Namen der einflussreichen Hollywood-Filmindustrie einen Rachefeldzug gegen ihn zu führen.

Megaupload als größter Fall von Urheberrechtsverletzungen in den USA eingestuft

Das FBI stuft Kim Dotcoms Aktivitäten als größten Fall von Urheberrechtsverletzung in der US-Geschichte ein. Megaupload erzielte demnach einen Gewinn von 175 Millionen Dollar. Der Schaden soll sich auf mindestens 500 Millionen Dollar belaufen. Immerhin rund vier Prozent des gesamten Internet-Traffics liefen damals von und zu Megaupload.

Im Jahr 2015 bekannte sich der in den Niederlande lebende, estnische Staatsbürger Andrus Nomm für schuldig, sich verschworen zu haben, eine kriminelle Urheberrechtsverletzung begangen zu haben. Ihn hat man wegen seiner Rolle im Fall als Megaupload-Chefprogrammierer zu einem Jahr und einem Tag im US-Bundesgefängnis verurteilt. Er habe sich damals freiwillig gestellt, weil er seinen Sohn nicht sehen konnte.

Wie newstalkzb.co.nz berichtet, hat man letztes Jahr die Anklage gegen Finn Batato fallen gelassen. Als ein Zeichen für die Schwere des Krebses, mit dem er aktuell kämpft. Zwar ist seine Prognose düster. Doch er sagte dem Herald im Januar: „Ich betrachte mich als lebendig, bis ich tatsächlich sterbe“. Batato und Simone Meier, mit der er kürzlich ein Kind bekommen hat, heirateten im vergangenen Monat.

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Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.