Richter legt Megaupload-Klage auf Eis (Symbolbild)
Richter legt Megaupload-Klage auf Eis (Symbolbild)
Bildquelle: VitalikRadko, Lizenz

Megaupload-Klage: Verfahren der RIAA und MPA auf Eis gelegt

Seit etlichen Jahren warten RIAA und MPA darauf, dass ihre Klage gegen Megaupload Früchte trägt. Doch ein Richter zog nun die Reißleine.

Nicht nur die US-Regierung wartet mit ihrer Klage gegen den Megaupload-Gründer Kim Dotcom sehnsüchtig auf Fortschritte. Auch die RIAA und die MPA haben zwei zivilrechtliche Verfahren gegen den ehemaligen Sharehoster in der Warteschleife. Da diesbezüglich in nächster Zeit keine Erfolge zu erwarten sind, hat ein Richter diese jedoch nun als inaktiv gekennzeichnet.

Kim Dotcom bringt Strafverfahren der US-Regierung ins Stocken

Nach dem Zusammenbruch des Sharehosters Megaupload sah sich nicht nur dessen bekannter Gründer Kim Dotcom einer Klage ausgesetzt. Der Vorfall liegt mittlerweile mehr als ein Jahrzehnt in der Vergangenheit. Und in der Zwischenzeit gelang es der US-Regierung zumindest, dem Programmierer Andrus Nomm eine Haftstrafe zu verpassen.

Zwei weitere Megaupload-Betreiber, Mathias Ortmann und Bram van der Kolk, gaben sich im vergangenen Jahr einer Klage in Neuseeland hin, um eine Auslieferung in die USA zu vermeiden. Kim Dotcom hingegen zeigt sich weiterhin hartnäckig und hat damit das Strafverfahren der US-Regierung deutlich ins Stocken gebracht.

Auch RIAA und MPA klagen gegen Megaupload

RIAA
Logo der RIAA

Doch neben der US-Regierung hoffen noch zwei weitere Parteien, dass ihre Zivilklagen gegen den Sharehoster endlich Früchte tragen. Die beiden Klagen der RIAA und der MPA müssen jedoch warten, bis das zuständige Gericht das Strafverfahren der Regierungsbehörde gegen Megaupload abschließen kann.

Seit 2014 erbittet der ehemalige Filehoster alle sechs Monate einen Aufschub dieser beiden Zivilklagen. Und den winkte der zuständige Bezirksrichter bisher jedes Mal anstandslos durch. Wie TorrentFreak berichtet, erfolgte dieser Vorgang zuletzt Anfang dieses Monats durch Richter Anthony J. Trenga.

Die Angelegenheit wird bis zum 1. September 2023 zu denselben Bedingungen ausgesetzt, wie sie in der ursprünglichen Aussetzungsanordnung des Gerichts festgelegt sind„, heißt es in den Anordnungen zu den jeweiligen Verfahren der RIAA und der MPA.

Megaupload-Verfahren vorerst auf Eis gelegt

Doch dieses Mal hat Trenga den Turnus durchbrochen. Denn nur einen Tag nach der letzten Anordnung zur Aussetzung des Verfahrens hat der Richter die Megaupload-Klagen der RIAA und MPA als inaktiv gekennzeichnet.

“Da das Gericht der Ansicht ist, dass dieser Fall seit dem 10. Juni 2014 fast ununterbrochen ausgesetzt wurde, wird hiermit angeordnet, dass dieser Fall aus dem aktiven Laufzettel gestrichen und auf den inaktiven Laufzettel gesetzt wird.”

Richter Anthony J. Trenga (MPA / RIAA)
Kim Dotcom, der Gründer von Megaupload
Kim Dotcom, der Gründer von Megaupload

Damit sind die beiden Verfahren vorerst auf Eis gelegt. Zumindest so lange, bis ein Richter sie wieder auf den aktiven Laufzettel verschiebt. Und das wird wohl erst dann der Fall sein, wenn es bedeutsame Fortschritte bei der Auslieferung von Kim Dotcom sowie bei den Klagen der US-Regierung gegen seine ehemaligen Megaupload-Geschäftspartner gibt.

Doch bis dahin ziehen sicherlich noch einige Jahre – wenn nicht sogar Jahrzehnte – ins Land.

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Über

Marc Stöckel hat nach seiner Ausbildung zum IT-Systemelektroniker und einem Studium im Bereich der technischen Informatik rund 5 Jahre als Softwareentwickler gearbeitet. Um seine technische Expertise sowie seine Sprachfertigkeiten weiter auszubauen, schreibt er seit dem Sommer 2022 regelmäßig Artikel zu den Themenbereichen Software, IT-Sicherheit, Datenschutz, Cyberkriminalität und Kryptowährungen.