Die Video-Hosting-Seite DoodStream hat Probleme wegen Urheberrechtsverletzungen: Geopolitische Spannungen verhindern Lösungen.
Die Video-Streaming-Plattform DoodStream gerät in stürmische See. Denn große Filmstudios wie Warner Bros., Netflix, Amazon und Apple werfen dem beliebten Video-Hosting-Dienst vor, im großen Stil urheberrechtlich geschütztes Material ohne Erlaubnis zu verbreiten. Mit rund 2,69 Milliarden Zugriffen allein im Jahr 2023 – so die Motion Picture Association (MPA) – wird der volle Umfang des Problems deutlich.
Die Vorwürfe und Forderungen der Filmindustrie richten sich insbesondere an die Plattformbetreiber. Sie sollen endlich die Verbreitung der illegalen Inhalte unterbinden. Die Reaktionen der Seitenbetreiber auf gerichtliche Verfügungen waren jedoch mehr als zögerlich.
Gerichtliche Entscheidungen von DoodStream nicht umgesetzt
Im März 2024 erließ der Delhi High Court eine einstweilige Verfügung. Diese verpflichtete die Video-Hosting-Seite „DoodStream“, innerhalb von 24 Stunden alle Links zu urheberrechtlich geschütztem Material der Kläger zu entfernen. Trotz dieser klaren Aufforderung blieben die beanstandeten Inhalte zugänglich. Spätere Überprüfungen ergaben, dass von 1.512 getesteten Links fast alle weiterhin online waren.
Die Plattform erklärte, dass die Entfernung solcher Inhalte mit enormen technischen Herausforderungen verbunden sei. Die Betreiber argumentierten, dass es praktisch unmöglich sei, alle Links schnell zu entfernen. Gleichzeitig weigerten sie sich, bestimmte Funktionen der Website zu deaktivieren, die das Hochladen und Teilen von Inhalten erleichtern.
Ein russischer Investor und geopolitische Hindernisse
Ein weiteres Problem bei DoodStream sind, wie TorrentFreak berichtet, geopolitische Verwicklungen. Nach Angaben der Betreiber hat ein russischer Investor großen Einfluss auf die Entscheidungen der Plattform. Sie betonten, dass dieser Investor aufgrund der aktuellen politischen und wirtschaftlichen Lage eine wichtige Rolle bei geschäftlichen Entscheidungen spiele, was den Handlungsspielraum der Betreiber stark einschränke.
Zudem erschwerten Sanktionen und restriktive Maßnahmen den Zugang zu notwendigen Ressourcen und Technologien, was wiederum die Umsetzung von Gerichtsentscheidungen behindere. Trotz dieser Erklärungen zeigten sich sowohl die Kläger als auch das Gericht skeptisch. Sie befanden, dass solche geopolitischen Hindernisse keine ausreichende Entschuldigung für die fortgesetzte Missachtung der gerichtlichen Anordnungen seien.
Die anhaltende Verfügbarkeit der urheberrechtlich geschützten Inhalte zeige, dass härtere Maßnahmen gegen die Video-Streaming-Seite ergriffen werden müssen, um den Anordnungen nachzukommen.
Der Fall DoodStream und die Verantwortung von Plattformen
Der Prozess rund um die Video-Hosting-Seite wirft erneut Fragen nach der Verantwortung von derartigen Plattformen auf. Denn Dienste wie DoodStream, die das Hochladen und Teilen von Inhalten erleichtern, müssen laut Gesetz sicherstellen, dass keine Urheberrechte verletzt werden.
Technische Herausforderungen oder politische Probleme können und dürfen keine dauerhafte Entschuldigung für die Missachtung von Regeln sein. Die Betreiber selbst müssen aktiv werden, um diese Probleme zu lösen.
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