Kim Dotcom posiert mit seinem Jet und seinen Autos
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Bildquelle: Sunny

Festplatten von Kim Dotcom dürfen an das FBI übergeben werden

Die juristische Saga um Kim Dotcom geht weiter: Das neuseeländische Berufungsgericht erlaubt die Weitergabe seiner Festplatten an das FBI.

In einem langwierigen Rechtsstreit hat Kim Dotcom, der umstrittene Gründer der ehemaligen Filehosting-Plattform Megaupload, erneut eine juristische Niederlage erlitten. Das neuseeländische Berufungsgericht hat entschieden, dass Dotcoms beschlagnahmte Festplatten und Passwörter an das FBI übergeben werden dürfen. Die Entscheidung ist ein weiterer Höhepunkt in der seit mehr als einem Jahrzehnt andauernden Auseinandersetzung zwischen Dotcom und den Behörden.

Die heiß begehrten Festplatten von Kim Dotcom

Alles begann 2012, als bewaffnete Polizisten Kim Dotcoms Haus in Auckland stürmten und zahlreiche elektronische Geräte beschlagnahmten. Seitdem kämpft der gebürtige Deutsche gegen seine Auslieferung in die USA, wo ihm schwere Urheberrechtsverletzungen vorgeworfen werden.

Auf den beschlagnahmten Festplatten von Kim Dotcom befinden sich nicht nur Geschäftsdaten, sondern auch private Familienfotos, Videos und Musik. Dies macht den Fall besonders heikel und wirft Fragen zum Schutz der Privatsphäre auf.

Im Jahr 2022 entschied der High Court zugunsten der Behörden und erlaubte die Herausgabe der Festplatten an das FBI. Kim Dotcom legte sofort Berufung ein. Sein Anwalt Simon Cogan argumentierte, das neuseeländische Recht erlaube nur die Herausgabe von strafrechtlich relevanten Informationen, nicht aber die Übergabe kompletter Festplatten.

Das Berufungsgericht wies diese Argumente jedoch zurück. Es begründete seine Entscheidung damit, dass eine Trennung der Daten aufgrund ihrer Menge nicht praktikabel sei und die Integrität der Beweise gefährden könnte.

Technische Machbarkeit vs. rechtliche Bedenken

Ein zentraler Streitpunkt in diesem Fall ist die Frage, ob es technisch möglich und rechtlich zulässig wäre, relevante Daten von privaten Inhalten zu trennen. Kim Dotcoms Anwalt betonte, dass lokale Behörden durchaus in der Lage wären, eine solche Filterung vorzunehmen.

Die Gegenseite, vertreten durch Staatsanwalt David Boldt, argumentierte jedoch, dass dies nicht Aufgabe der neuseeländischen Behörden sei. Boldt wies auch darauf hin, dass selbst Musikdateien für den Fall relevant sein könnten, da sie urheberrechtlich geschütztes Material enthalten könnten. Dies berichtet RNZ in einem aktuellen Artikel.

Bescheiden war Kim Dotcom noch nie
Bescheiden war Kim Dotcom noch nie

Neben der Entscheidung zur Herausgabe der Daten wurden Kim Dotcom und seine Frau zur Zahlung von 55.000 Dollar Gerichtskosten verurteilt. Dies stellt eine zusätzliche finanzielle Belastung für den Unternehmer dar, der sich seit seiner Verhaftung im Jahr 2012 in einem kostspieligen Rechtsstreit mit den neuseeländischen Behörden befindet.

Ein herber Rückschlag für Dotcom

Für Kim Dotcom bedeutet das Urteil einen herben Rückschlag im Kampf gegen seine Auslieferung an die USA. Während die neuseeländische Regierung und das FBI nun einen Schritt weiter sind, wird Dotcom wohl weiterhin alle rechtlichen Mittel ausschöpfen, um sich gegen die Entscheidungen zu wehren. Die weitere Entwicklung in diesem aufsehenerregenden Rechtsstreit bleibt mit Spannung abzuwarten.

Über

Sunny schreibt seit 2019 für die Tarnkappe. Er verfasst die wöchentlichen Lesetipps und berichtet am liebsten über Themen wie Datenschutz, Hacking und Netzpolitik. Aber auch in unserer monatlichen Glosse, in Interviews und in „Unter dem Radar“ - dem Podcast von Tarnkappe.info - ist er regelmäßig zu hören.