Filmpalast.to ist seit gestern bei T-Online gesperrt. Weitere Sperren folgen. Die Sitzung der CUII fand bereits im März diesen Jahres statt.
Jetzt hat es das illegale Streaming-Portal Filmpalast.to getroffen. Aufgrund der Beratungen der Sitzung am 04. März beschloss man einstimmig, bei den großen Internet-Anbietern eine deutschlandweite DNS-Sperre zu erwirken. T-Online hat die Sperre gestern erstmals in Kraft gesetzt.
Filmpalast.to gesperrt und somit Nummer 54
Gesperrte Piraten-Seite Nummer 54 ist nach Ziperto das populäre Serien- und Kino-Portal Filmpalast.to. Hier der Link zu unserer Liste aller gesperrten Domains. Leider hat man wie üblich den Antragssteller geschwärzt. Doch aufgrund des Angebots dieser Seite kommt die Empfehlung sicher von einem der größeren Filmstudios.
Ohne Gegenstimme stellte das Gremium der CUII im Frühjahr fest, dass Filmpalast.to „eine strukturell urheberrechtsverletzende Website (SUW)“ sei. Demnach sei die Sperrung nach Aussage der CUII „zumutbar und verhältnismäßig„. Laut § 7 Abs. 4 TMG kann man die DNS-Sperre nur damit begründen, wenn der Rechteinhaber alle anderen Möglichkeiten ausgenutzt hat, um die Urheberrechtsverletzung abzustellen.
CDN verhindert Aufdeckung der Webserver
Der Antragsteller muss zudem zumutbare Maßnahmen zur Aufdeckung der Identität der Betreiber der Website unternommen haben. Gemeint ist die Einschaltung der staatlichen Ermittlungsbehörden im Wege der Strafanzeige und auch die Durchführung privater Ermittlungen etwa durch einen Detektiv oder andere Unternehmen, die Ermittlungen im Zusammenhang mit rechtswidrigen Angeboten im Internet durchführen.
Da sämtliche Ermittlungen kein Ergebnis zutage brachten und man auch aufgrund eines CDN-Anbieters nicht den Host-Provider ermitteln konnte, blieb der Filmfirma nichts anderes übrig, als die Sperrung zu beantragen. Ein Webhoster teilte als Antwort auf die Abmahnung mit, der Server mit der fraglichen IP-Adresse sei nicht mehr bei ihm aktiv. Ein weiterer Webhoster reagierte schlichtweg nicht auf die Schreiben.
19.448 Einträge: Episoden von TV-Serien & Kinofilme
Ein privates Ermittlungsunternehmen stellte gegen Bezahlung 19.448 Einträge bei Filmpalast.to fest. Fast alle Inhalte der Zufallsstichproben enthielten funktionierende Links zu Streaming-Hostern, die die rechtsverletzenden Werke abspielen.
Wer die Seite dennoch besuchen will, muss dafür ein VPN* oder Proxy in Anspruch nehmen. Wenn die CUII bei dieser Geschwindigkeit bleibt, kann man die nächsten Sperren in frühestens einem Monat erwarten. Verglichen mit Italien sind das für Online-Piraten geradezu paradiesische Verhältnisse. Dort werden tagtäglich neue Sperren durchgesetzt, nicht alle vier Wochen. Die Summe der gesperrten Domains liegt dort bei über 500 und nicht bei 54.
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