Kim Dotcom: Antrag zur Berufungs-Sondergenehmigung abgelehnt
Kim Dotcom: Antrag zur Berufungs-Sondergenehmigung abgelehnt
Bildquelle: Kim Dotcom

Kim Dotcom: Antrag zur Berufungs-Sondergenehmigung abgelehnt

Das Berufungsgericht lehnte Ende des letzten Monats den Antrag von Kim Dotcom auf eine Sondergenehmigung zur Berufung ab.

Aktuell hat Kim Dotcom in seinem mittlerweile schon epischem Rechtsstreit eine erneute Niederlage erlitten. Der Fall geht bereits zurück auf das Jahr 2015. Kim Dotcom reichte zu der Zeit 52 Anträge bei neuseeländischen Regierungsbehörden ein. Damit wollte er Informationen zur Unterstützung seines Falls bezüglich seines Auslieferungsverfahrens an die USA erlangen. Da diese weitgehend ausblieben, forderte er Schadensersatzzahlungen.

Nach nunmehr neun Jahren wies das Berufungsgericht Dotcoms Antrag auf eine Sondergenehmigung zur Berufung gegen die Zurückweisung einer weiteren Berufung durch das Oberste Gericht ab. Die Berufung richtete sich gegen die Entscheidung eines Menschenrechtstribunals, keinen Schadensersatz zuzusprechen, wie TorrentFreak berichtete.

Die Person hinter dem gebürtigen Kieler Kim Schmitz alias Kim Dotcom ist umstritten. Für einige ist er ein Internet-Freiheitskämpfer. Rechteinhaber hingegen sehen in ihm einen Straftäter, der schwere Urheberrechtsverletzungen begangen hat. Allein in den USA drohen Kim Dotcom mindestens 20 Jahre Haft. Darum lebt Kim Dotcom seit 2010 in Neuseeland.

Bereits im Januar 2012 wurde sein Projekt, der Filehoster Megaupload, von der Regierung der Vereinigten Staaten geschlossen. Neben dem Gründer Kim Dotcom hat man die führenden Mitarbeiter festgenommen. Der darauf folgende Rechtsstreit durchlief in den letzten Jahren seitdem alle neuseeländischen Instanzen. Das Justizministerium der USA wirft Kim Dotcom und seinen ehemaligen Megaupload-Mitstreitern vor, Verschwörung zu Urheberrechtsverletzungen und Geldwäsche begangen zu haben.

Für Kim Dotcom geht der Rechtskampf weiter

Dotcom bestreitet die Vorwürfe. Er verweist darauf, dass Rechteinhaber die Möglichkeit gehabt hätten, illegal hochgeladene Inhalte auf Megaupload löschen zu lassen. Insofern wirft er den US-Behörden vor, im Namen der einflussreichen Hollywood-Filmindustrie einen Rachefeldzug gegen ihn zu führen.

Den verbleibenden Mitangeklagten im Megaupload-Rechtsfall, Mathias Ortmann und Bram van der Kolk, gelang es, im Mai 2022 eine Einigung mit der Staatsanwaltschaft zu erzielen. Somit ist Kim Dotcom der Einzige der ursprünglichen Angeklagten, der noch vor der Auslieferung von Neuseeland an die USA steht.

Aufgrund dieses Rechtsstreites legte Kim Dotcom „dutzende von Anfragen an zahlreiche Regierungsbehörden“, ein. Damit wollte er dringenden Zugang zu Informationen erlangen, die ihm bei seiner Verteidigung in dem drohenden Auslieferungsverfahren an die USA helfen sollten. Letztlich landeten diese bei dem Generalstaatsanwalt Chris Finlayson.

Allerdings fühlte dieser sich laut TorrentFreak aufgrund des breiten Umfangs der Forderungen als davon überflutet. Er bezeichnete daraufhin „die Anfragen als leichtfertig und letztlich schikanös“. Er schlussfolgerte, „dass ihr eigentlicher Zweck darin bestand, diese Verhandlung zu stören, da sie nicht in gutem Glauben gestellt wurden“. Folglich lehnte er die Anfragen alle ab.

Kim Dotcom

Kim Dotcom wehrte sich gegen Entscheidung des Generalstaatsanwaltes und erlangte Entschädigungszahlung

Dotcom bestreitet infolge, Hintergedanken bei der Informations-Erlangung gehabt zu haben. Daraufhin leitete er gegen die Entscheidung rechtliche Schritte ein. Seiner Meinung nach hielte die Regierung Informationen zurück, auf die er gesetzlich Anspruch habe.

Dazu befand 2018 das Human Rights Review Tribunal, dass das Crown Law Office tatsächlich in die Privatsphäre von Kim Dotcom eingegriffen habe, da sie „mehrere, nahezu identische Anfragen nach dem Datenschutzgesetz an alle Minister und nahezu alle Regierungsabteilungen zur Herausgabe aller über ihn gespeicherten personenbezogenen Daten“ ablehnte. Als Entschädigung für die fehlende Offenlegung bekam Kim Dotcom damals insgesamt 90,000 NZD (ca. 51.000,00 Euro) zugesprochen.

High Court urteilt zugunsten von Generalstaatsanwalt

Bis Mitte Juni 2018 waren Dotcom dann tatsächlich „Teile von Informationen“ übergeben worden. Zudem legte das Crown Law Office Berufung gegen das Urteil ein. Der High Court schloss sich der Ansicht des Generalstaatsanwaltes an. Die Ersuchen aus rechtlichen Gründen seien schließlich weitergeleitet worden. Das Gericht bezeichnete den früheren Schadensersatzspruch zu Gunsten von Dotcom als „völlig falsch“. Es gebe keine Beweise dafür, dass die gesuchten Informationen überhaupt für das Auslieferungsverfahren relevant seien, urteilte der High Court.

Berufungsgericht gibt Dotcom recht, verweigert jedoch erneute Entschädigungszahlung

Kim Dotcom bezeichnete die Entscheidung des High Court im Oktober 2018 als „einen schlechten Tag für die Menschenrechte“. Er legte seinerseits erneute Berufung ein. Das Berufungsgericht wiederum bestätigte im Wesentlichen die Entscheidung des Human Rights Review Tribunal zu Dotcoms Gunsten. Allerdings urteilte das Gericht im Februar 2022, dass Dotcom diesmal keine weitere Entschädigungszahlung zustehe.

Antrag auf Sondergenehmigung zur Berufung abgewiesen – Kim Dotcom geht leer aus

megaupload

Daraufhin legte Dotcom erneut Berufung beim High Court ein, der ihm jedoch ebenfalls einen erneuten Schadenersatz verweigerte. Als Dotcom beim Court of Appeal Berufung gegen die Entscheidung des High Court einlegen wollte, lehnte der High Court auch dies ab. Daraufhin reichte er einen Antrag beim Berufungsgericht ein.

Dieses Mal beantragte er eine Sondergenehmigung. Damit wollte er gegen die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs mit erneuter Berufung vorgehen. Ende letzten Monats lehnte das Berufungsgericht Dotcoms Antrag auf eine Sondergenehmigung zur Berufung ab. In der Entscheidung hieß es:

„Aus den verschiedenen Urteilen im Auslieferungsverfahren geht klar hervor, dass es Herrn Dotcom keinen Vorteil gebracht hätte, wenn er die angeforderten Informationen zum Zeitpunkt des Auslieferungsverfahrens erhalten hätte. Die Gerichte haben beständig entschieden, dass die von Herrn Dotcom angesprochenen Randfragen für das Auslieferungsverfahren irrelevant waren, da die Gerichte bei der Feststellung der Überstellungsberechtigung einer Person nur eine begrenzte Rolle spielen.

Nach der Entscheidung des Tribunals über die Beschwerde versuchte Herr Dotcom, vor diesem Gericht die Tatsache geltend zu machen, dass das Tribunal einen Eingriff in seine Privatsphäre festgestellt und ihm 90.000 NZ-Dollar Schadenersatz wegen Verstoßes gegen das Gesetz von 1993 zugesprochen hatte. Herr Dotcom argumentierte, dass die Entscheidung über die Beschwerde des Tribunals für die Auslieferungsanhörung relevant sei, da sie einen Verfahrensmissbrauch bestätige, der das Vertrauen der Öffentlichkeit in das Justizsystem untergraben würde.

Dieses Gericht war anderer Meinung. Es stellte fest, dass das fragliche Verhalten nicht annähernd die hohe Hürde darstellte, die für die Aussetzung eines Auslieferungsverfahrens erforderlich ist, und dass der Versuch, sich zu diesem Zweck darauf zu berufen, falsch war.“

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Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.