Der Einsatz von Staatstrojanern soll massiv ausgeweitet werden. Das BKA kann keinen einzigen erfolgreichen Einsatz in drei Jahren vorweisen.
Der Einsatz von Staatstrojanern soll massiv ausgeweitet werden. Und das obwohl man sie praktisch nie angewendet hat. Das BKA kann keinen einzigen erfolgreichen Einsatz von 2017 bis 2020 vorweisen.
Staatstrojaner spielen bei der Strafverfolgung kaum eine Rolle.
Die Bundesregierung antwortet nun auf eine Kleine Anfrage des grünen Abgeordneten Konstantin von Notz. Aus den Antworten des Innenministeriums geht hervor, dass Staatstrojaner bei der Strafverfolgung in der Realität kaum eine Rolle gespielt haben oder derzeit spielen. Das Bundeskriminalamt (BKA) setzte die staatliche Schadsoftware nicht ein einziges Mal erfolgreich für Ermittlungen oder zur Gefahrenabwehr ein. Konstantin von Notz kommentiert dieses Resultat mit den Worten:
Was die Bundesregierung hier betreibt ist nichts anderes als die Simulation von Sicherheitspolitik, die Sicherheit eben um keinen Deut erhöht.
Kritische Fragen zum Staatstrojaner & Co. beantwortet man einfach nicht
Der MdB kritisiert ferner, dass man sich mittlerweile komplett verweigert, wenn es um die Beantwortung kritischer Fragen geht. Gemeint ist nicht nur der Einsatz von Staatstrojanern oder die Durchführung von Online-Durchsuchungen, sondern alles rund um die Quellen-TKÜ. Damit mache man jegliche parlamentarische Kontrolle „in einem verfassungsrechtlich extrem heiklen Bereich mit teils hanebüchenen Argumenten“ unmöglich. Konstantin von Kotz kritisiert weiter, dass es die Bundesregierung ganz klar auf das Knacken der Verschlüsselung in Messenger-Diensten abgesehen habe. Zudem besorge man sich noch unbekannte Sicherheitslücken auf dem digitalen Schwarzmarkt und arbeitet mit „hochdubiosen IT-Sicherheitsfirmen zusammen, die bestehende Kontrollbeschränktungen bewusst umgehen“. Der Wunsch nach Hintertüren gefährde die Integrität in computertechnische Systeme.
Rechtsgrundlage für Tätigkeit der ZITiS fehlt
Infrage stellt der Abgeordnete neben den Staatstrojanern auch die Tätigkeit der Zentralen Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (ZITiS). Es fehle an einer ausreichenden Rechtsgrundlage für die Tätigkeit der ZITiS. So hat man die Landesbehörden in mehr als einem Dutzend Fällen unterstützt, obwohl dies den Vorgaben des Ministeriums klar widerspricht. An Regeln „scheint man sich in der Realität hieran nicht sonderlich gebunden zu fühlen“, mutmaßt der MdB. Zudem habe die Bundesregierung die Antwort darauf verweigert, an welchen zentralen Projekten die Behörde derzeit überhaupt arbeitet.
Überprüfung angekündigt
Die Grünen haben daraufhin eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit angekündigt. Dies sei insbesondere erforderlich, weil die Bundesregierung die Befugnisse der ZITiS noch erweitern will. Deren Mitarbeiter sollen künftig auch die Entwicklung eigener Staatstrojaner für deutsche Sicherheitsbehörden vorantreiben, schreibt von Notz.
Tarnkappe.info