finfischer trojaner Verfassungsschutzgesetz
finfischer trojaner Verfassungsschutzgesetz

Neues Verfassungsschutzgesetz zum Einsatz von Staatstrojanern

Verfassungsschutzgesetz soll das abhören verschlüsselter Kommunikation erlauben können. Zugriff auf jede laufende Kommunikation gefordert.

In Sachsen-Anhalt will man das Verfassungsschutzgesetz anpassen, um den Einsatz von Staatstrojanern zu vereinfachen. Verfassungsschützer sollen künftig ganz legal auch verschlüsselte Kommunikationen mitverfolgen können. Die Schlapphüte fordern den Zugriff auf jegliche Kommunikation vom Telefonat bis zu allen Messenger-Diensten…

Das Internet und seine unendlichen Weiten sind für die verschiedenen Ermittlungsbehörden schon seit jeher eine wahre Fundgrube an Informationen aller Art. In Online-Foren oder Blogs mitzulesen oder Nutzerdaten von Webseiten-Betreibern anzufordern ist dabei schon eine längst gängige Methode, um an Informationen zu kommen. Wenn es aber darum geht verschlüsselte Kommunikation zu knacken, kamen die Behörden bisher rechtlich gesehen, schnell an ihre Grenzen.

Der ewige Kampf um den Staatstrojaner

Bereits seit Mitte 2013, kommt es rund um den Staatstrojaner immer wieder zu Diskussionen. Die 2013 veröffentlichten Dokumente belegen, dass bereits 2011 Mitarbeiter des BKA an Verkaufsgesprächen mit der Firma FinFischer (Gamma Group) teilgenommen haben. Man wollte damals FinFisher und Produkte zur GSM-Überwachung kaufen. Interessant ist, dass die anwesenden Mitarbeiter des BKA, anscheinend schon Erfahrungen im Umgang mit der Software FinFisher hatten.

Verfassungsschutzgesetz

Wie lange das BKA schon FinFisher tatsächlich einsetzt, kann man schwerlich feststellen. Fest steht, dass das Bundeskriminalamt die Spionagesoftware offiziell Ende 2012 gekauft hat. Knapp 400.000 Euro hat man damals für eine Software ausgegeben, die aufgrund fehlender gesetzlicher Grundlagen und einer zu umfassenden Funktionalität nie in dieser Form hätte einsetzen dürfen. Als man dann 2018 nach umfangreichen Anpassungen am Staatstrojaner, diesen endlich legal einsetzen durfte, war der Vertrag zur Nutzung von FinFisher bereits wieder ausgelaufen.

Immer wieder kam es in der Zwischenzeit zu Berichten über Kosten und den Einsatz von Überwachungssoftware. Mitte des Jahres 2018 kam dann heraus:

„Bei einer Messenger-Überwachung ohne Trojaner gab man an, dass das heimliche Hinzufügen eines weiteren Gerätes zu einem Chat, wie es das BKA beim Messenger Telegram durchführt hat, bis 2017 in 22 Ermittlungsverfahren eingesetzt wurde, davon je elf im Jahr 2016 und neun im Jahr 2017. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hätte 45 Mal bei Messengern heimlich mitgehört, Bundespolizei und Zoll noch nicht.“ Tarnkappe.info

Nicht unerwähnt bleiben sollte die Tatsache, dass bis zu diesem Zeitpunkt bereits ca. 5,77 Millionen Euro für Staatstrojaner ausgegeben wurden.

Landtag muss Verfassungsschutzgesetz erneuern

Vom Innenministerium wurde am 13. August 2019 ein neuer Entwurf zur “Weiterentwicklung“ des Verfassungsschutzgesetzes in Sachsen-Anhalt eingereicht. Grund dafür, die rasante Entwicklung in der Kommunikation. Aufgrund der immer schwerer zu knackenden Verschlüsselung der Kommunikationstechnik, müssten auch den Ermittlungsbehörden, weiterhin die entsprechenden Werkzeuge an die Hand gegeben werden. Es geht um jede laufende Kommunikation vom Telefonat bis zu Messenger-Diensten.

Wir haben die gesetzlichen Regeln so angepasst, dass wir im Grunde genommen weiter das machen können, was wir schon immer machen durften, bevor das Internet kam, bevor Verschlüsselungstechniken kamen“, sagte Verfassungsschutzchef Jochen Hollmann am Dienstag in Magdeburg. Im neu vorgestellten Gesetzesentwurf sind die neuen Befugnisse genau festgelegt. Vereinfacht werden sollen demnach: Die Observation, der Einsatz von Vertrauenspersonen und verdeckten Ermittlern, Bild-Aufzeichnungen, verdeckte Ermittlungen mit und ohne Technik, Tarnpapiere und Tarnkennzeichen und das Aufklären des Internets.

Weitergabe der Daten von Minderjährigen erlaubt

Laut Verfassungsschutzchef Jochen Hollman würde auch nur das gehen, was tatsächlich auch aufgeführt wurde. Mit eingeschlossen ist aber auch, dass Erkenntnisse über 14- und 15-jährige Straftäter nicht nur gespeichert, sondern auch an den Verfassungsschutzverbund weitergegeben werden können. Dieses solle die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern vereinfachen. Wichtig sei dies laut Innenminister Holger Stahlknecht, für eine gemeinsame Sicherheitsarchitektur in Deutschland. Als Beispiel nannte man beispielsweise 15-Jährige, die zum IS ausgereist sind.

Das neue Verfassungsschutzgesetz muss erst noch vom Landtag beschlossen und abgesegnet werden. Es bleibt also abzuwarten, ob diesmal den Wünschen des Verfassungsschutzes entsprochen wird. Es wäre doch „schade“, wenn noch mehr Steuergelder für Überwachungstechnik und Spionagesoftware ausgegeben werden. Und am Ende darf man diese nur eingeschränkt nutzen.

Beitragsbild Markus Spiske, thx! (unsplash licence)

Tarnkappe.info

Sunny

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Sunny schreibt seit 2019 für die Tarnkappe. Er verfasst die wöchentlichen Lesetipps und berichtet am liebsten über Themen wie Datenschutz, Hacking und Netzpolitik. Aber auch in unserer monatlichen Glosse, in Interviews und in „Unter dem Radar“ - dem Podcast von Tarnkappe.info - ist er regelmäßig zu hören.