Justizministerin Marion Gentges fordert per Gesetzesänderung Verpflichtung für Autohersteller, Zweitschlüssel oder Zugangscode herauszugeben.
In einer geplanten Gesetzesänderung soll die Polizei künftig einen Zweitschlüssel für jedes Fahrzeug erhalten. Damit will man zu Ermittlungszwecken für das Verwanzen der Wagen in deren Inneres gelangen. Die Maßnahme soll damit als Hilfestellung bei den Ermittlungen dienen. Autohersteller sind angehalten, dabei aktiv mitzuwirken.
Sicherheitsstandards zur Diebstahlprävention als „unüberwindbare Hürde“ für Ermittler
Moderne Fahrzeug-Sicherheitssysteme erschweren der Polizei zunehmend den Zugang zu Fahrzeugen von Verdächtigen. Baden-Württembergs Justizministerin, Marion Gentges, (CDU) schlägt daher eine Gesetzesänderung vor. Somit will man Autohersteller künftig dazu verpflichten, auf Anfrage der Polizei zum Zwecke verdeckter Ermittlungen, Schließcodes oder Zweitschlüssel bereitzustellen.
Gentges erklärte in einem Interview mit der Legal Tribune Online, die „aktuellen Standards der Hersteller bei der technischen Diebstahlprävention“ würde für die Fahnder „vermehrt eine unüberwindbare Hürde“ darstellen. „Dabei ist etwa ein Drittel aller Fahrzeuge, Tendenz steigend, mit Alarm- oder Warnfunktionen ausgestattet. Die Mitwirkung der Hersteller bei der Überwindung von Diebstahlalarmanlagen oder anderweitiger Warnfunktionen durch Herausgabe der Schließcodes bzw. von Zweitschlüsseln ist daher unabdingbar.“
Wie heise berichtet, sehe infolge einer von insgesamt 34 Beschlüssen zur 95. Tagung der Justizministerkonferenz (JuMiKo) am Donnerstag in Berlin eine „gesetzliche Verpflichtung Dritter zur Mitwirkung bei der Fahrzeugöffnung“ vor. Die in der StPO vereinbarten Eingriffsmaßnahmen sollen der Polizei dabei „auch unter geänderten tatsächlichen und technischen Rahmenbedingungen faktisch zur Verfügung stehen müssen“ und auch nicht „an faktischen Gegebenheiten scheitern“.
Geplante Gesetzesänderung soll fehlende gesetzliche Grundlage beheben
Derzeit gibt es keine gesetzliche Verpflichtung für Autohersteller, bei solchen Ermittlungen zu helfen. Telekommunikationsanbieter müssen bei Überwachungsmaßnahmen mitwirken, doch für Fahrzeughersteller gilt dies nicht. Gentges betonte gegenüber der Legal Tribune Online, dass technische Sicherheitsmaßnahmen die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden nicht blockieren dürfen. Das Bundesjustizministerium ist nun dazu angehalten, die Empfehlung zu prüfen und gegebenenfalls einen Regelungsvorschlag ausarbeiten zur Vorlage an das Bundeskabinett.
Der Vorschlag stößt jedoch auch auf Widerstand. Experten warnen vor möglichen Eingriffen in den Datenschutz sowie in die privaten Sicherheitsstandards. Eine gesetzliche Regelung könnte zu Konflikten zwischen den Rechten der Individuen und den Anforderungen der Strafverfolgung führen. Ob und wann eine solche Gesetzesänderung kommt, ist bisher noch unklar.
Für Staatstrojaner-Einsatz soll Polizei einbrechen dürfen
LTO hält eine Gesamtübersicht aller Beschlüsse der JuMiKo bereit. Unter anderem berichten sie:
„Aus einigen Ländern kam zudem die Forderung, das Sicherheitspaket der ehemaligen Ampel-Regierung nachzubessern. Dazu hat die JuMiKo nun drei Verbesserungsvorschläge gemacht: Erstens eine rechtssichere Regelung für die Funkzellenabfrage, auch bei bandenmäßigem Betrug. Zweitens der Zugriff auf verschlüsselte Messengerdienste wie Telegram bei der Bekämpfung von extremistischen und schweren Straftaten und drittens der Einsatz verfahrensübergreifender automatisierter Recherche- und Analyseplattformen auch bei der Strafverfolgung.“
Für das Aufspielen von Staatstrojanern zwecks Quellen-TKÜ auf Handys, Rechner & Co., hält die Justizministerkonferenz aktuell erneut „eine Prüfung für geboten, ob die Schaffung eines gesetzlichen Betretungsrechts zur Wohnung des Beschuldigten“ zweckvoll sei.