• Home
  • Forum
  • Shop
  • Spenden
  • Podcast
  • Newsletter
Tarnkappe.info Logo 
IT Sicherheit
DatenschutzMalwareOnline-Betrug
Krypto
BlockchainNFT
Szene
Dark-CommerceWarez ListenWarez
Newsticker
  • Home
  • Forum
  • Shop
  • Spenden
  • Podcast
  • Newsletter
 



Tarnkappe.info > Artikel > Rechtssachen > Landgericht: Polizei darf Dein Handy via Fingerabdruck entsperren

Polizei fordert Dich auf, Dein Handy zu entsperren (Symbolbild)
Polizei fordert Dich auf, Dein Handy zu entsperren (Symbolbild)
Bildquelle: HayDmitriy, Lizenz

Landgericht: Polizei darf Dein Handy via Fingerabdruck entsperren

12.03.2023 von Marc Stöckel Lesezeit: 4 Min.

Laut einem Beschluss des LG Ravensburg darf die Polizei den Fingerabdruck eines Tatverdächtigen abnehmen, um damit sein Handy zu entsperren.

Inhalt

  • Fingerabdrücke schützen nicht vor Datenzugriff durch Polizeibehörden
  • Ermittlungsrichter gestattete die Abnahme von Fingerabdrücken
  • Die Polizei darf laut Ravensburger Richter Dein Handy entsperren
  • Via PIN oder Muster darf die Polizei das Smartphone (noch) nicht entsperren
  • Auch von technischer Seite hagelt es Kritik

Wie das Landgericht Ravensburg kürzlich entschied, darf die Polizei den Fingerabdruck eines Tatverdächtigen abnehmen, um damit sein Handy zu entsperren, sofern dies für das Strafverfahren notwendig ist. Dass der angewandte Paragraf aus einer ziemlich analogen Zeit stammt, war dem Richter dabei durchaus bewusst. Für seine Entscheidung erntet er nun reichlich Kritik.

Fingerabdrücke schützen nicht vor Datenzugriff durch Polizeibehörden

Wer seinen Fingerabdruck für die Anmeldung an modernen Geräten wie Smartphones oder Notebooks nutzt, tut dies normalerweise, um seine Daten vor dem Zugriff anderer Menschen zu schützen. Dass diese Barriere im Kontext polizeilicher Ermittlungen nicht allzu viel wert ist, legt ein neuer Beschluss des Landgerichts Ravensburg nahe.

Wie Netzpolitik.org berichtet, hatte ein Beschuldigter sich geweigert, sein Handy vor der Polizei zu entsperren. Da die Ermittler ihn im Grunde auch gar nicht dazu zwingen dürfen, bahnten sie sich einen anderen Weg, um Zugriff auf die Daten seines Mobiltelefons zu erlangen.

Ermittlungsrichter gestattete die Abnahme von Fingerabdrücken

Nach Anordnung durch einen Ermittlungsrichter nahmen die Beamten dem Mann im Rahmen einer erkennungsdienstlichen Behandlung gemäß § 81b Abs. 1 StPO Fingerabdrücke ab. Diese erlaubten es der Polizei schließlich, das Smartphone selbst zu entsperren und auf die Daten zuzugreifen.

Doch das ließ der Beschuldigte nicht auf sich sitzen. Er legte folglich eine Beschwerde vor dem Landgericht Ravensburg ein. Dem Rechtsanwalt Detlef Burhoff zufolge erklärte der zuständige Richter die Vorgehensweise jedoch für zulässig. Sofern dies für das Strafverfahren notwendig sei, erlaube die Strafprozessordnung auch die Abnahme von Fingerabdrücken.

Die Polizei darf laut Ravensburger Richter Dein Handy entsperren

Dem Ravensburger Richter war dabei durchaus bewusst, dass es zu der Zeit, als das angewandte Gesetz in Kraft trat, noch keine Smartphones mit biometrischer Authentifizierung gab.

“Dem historischen Gesetzgeber lag vielmehr die Vorstellung zugrunde, die festgestellten Fingerabdrücke mit den Tatortspuren oder den Abdrücken einer Kartei zu vergleichen, um damit einen Tatnachweis führen zu können”, heißt es in dem Gerichtsbeschluss.

Die offene Formulierung des Gesetzes sorge jedoch dafür, “dass sich der statische Gesetzeswortlaut an den jeweiligen Stand der Technik anpasst.” Folglich sei die Abnahme der Fingerabdrücke, um das Handy zu entsperren, in diesem Fall sowohl notwendig als auch verhältnismäßig.

“Insbesondere bleibt das Grundrecht des Beschuldigten auf informationelle Selbstbestimmung hinter dem Interesse der Allgemeinheit an einer effektiven Strafrechtspflege zurück”, so das Ravensburger Landgericht.

Via PIN oder Muster darf die Polizei das Smartphone (noch) nicht entsperren

Frei von Kritik bleibt dieses Urteil gewiss nicht. Dem Rechtsanwalt Udo Vetter zufolge dürfte diese Entscheidung “schnell die Runde machen”. Denn seiner Ansicht nach “war die Vorschrift nie und nimmer dafür gedacht, biometrische Sperren zu umgehen”. Schließlich war das Leben zu ihrer Entstehungszeit “noch 100 % analog”.

Er weist in diesem Zusammenhang sogleich auf Alternativen hin, die Anwender haben, um zu verhindern, dass die Polizei ihr Handy entsperren kann:

“Wer vorausschauend denkt, deaktiviert die Fingerabdrucksperre. Ein Passwort muss man in Deutschland bislang nicht herausgeben. Auch kann man bislang nicht gezwungen werden, ein Entsperrmuster zu zeichnen.”

Udo Vetter

Denn es gilt bekanntlich der Grundsatz, dass niemand sich selbst belasten muss. Ein Beschuldigter darf die Herausgabe einer PIN oder eines Entsperrmusters folglich verweigern.

Auch von technischer Seite hagelt es Kritik

Der IT-Sicherheitsexperte Ulrich Greveler sieht den Beschluss ebenfalls sehr problematisch. “Der Fingerabdruck ist ein Authentifizierungsmerkmal. Wird er gegenüber dem Telefon präsentiert, um an gespeicherte Daten zu gelangen, wird letztlich ein Gerät über die Identität des Nutzers getäuscht”, lässt er in einem Beitrag zu dem Thema verlauten.

Wenn die Polizei das Handy eines Tatverdächtigen entsperren darf, ergeben sich daraus zwangsläufig noch weitere Fragestellungen:

● Dürfte die Polizei Textnachrichten vom entsperrten Smartphone senden und sich als Besitzer ausgeben, um Informationen von weiteren Beteiligten zu erhalten?
● Dürfte die auf Dokumenten sichergestellte Unterschrift des Beschuldigten genutzt werden, um Informationen bei weiteren Stellen anzufordern, z. B. Unternehmen oder Banken, wenn diese nicht zur Kooperation verpflichtet sind?
● Eine Nachbildung der Stimme des Beschuldigten könnte ebenfalls verwendet werden, um Angerufene zu täuschen und weitere belastende Angaben zu erhalten. Selbst ein Deep Fake-Videotelefonat vom entsperrten Handy wäre möglich, um Kommunikationspartner erfolgreich zu täuschen, die anstatt ihrem Bekannten tatsächlich mit der Polizei sprechen und dabei sich oder diesen belasten.

Ulrich Greveler

Greveler ist jedoch überzeugt: “Nein, so geht es in einem Rechtsstaat nicht!” Die Polizei dürfe sich auf keinen Fall als verdächtige Person ausgeben, um im Rahmen einer Ermittlung belastendes Material zu gewinnen.

10 Kommentare lesen
Mehr zu dem Thema

Über Marc Stöckel

Marc Stöckel hat nach seiner Ausbildung zum IT-Systemelektroniker und einem Studium im Bereich der technischen Informatik rund 5 Jahre als Softwareentwickler gearbeitet. Um seine technische Expertise sowie seine Sprachfertigkeiten weiter auszubauen, schreibt er seit dem Sommer 2022 regelmäßig Artikel zu den Themenbereichen Software, IT-Sicherheit, Datenschutz, Cyberkriminalität und Kryptowährungen.


Fingerabdruck

Biometrie-Austausch zwischen EU und USA geplant

Vorgestern gaben die EU-Minister grünes Licht für die Eröffnung der Verhandlungen über den von der USA geforderten Biometrie-Austausch.

BGH Urteil

BGH‑Urteil: Ermittler dürfen Handy per Fingerabdruck entsperren – was jetzt gilt

Zwangsentsperrung per Fingerabdruck. Erfahre, welche Rechte du hast und wie du dein Smartphone am besten absicherst.

Darknet-Händlerin verkauft per Try2Check geprüfte Kreditkarten (Symbolbild)

Try2Check: Polizei nimmt Kreditkarten-Prüfer vom Netz

Der Dienst Try2Check unterstützte seit 2005 kriminelle Darknet-Händler, indem er jedes Jahr Millionen gestohlene Kreditkarten überprüfte.

BGH-Urteil "Handy entsperren"

BGH-Urteil „Handy entsperren“ – So schützt du dein Android-Smartphone

Der BGH erlaubt den "Fingerzwang". So schützt du dein Android-Handy mit PIN, Theft-Lock und Fail2Ban effektiv vor Polizei und Dieben.

Surveillance Camera

Hikvision-Software: Chinesische Polizei nutzt Tracking-Funktion

Die Polizei kann Proteste in China verfolgen, indem sie "Alarme" in der Software des Videoüberwachungs-Anbieters Hikvision aktiviert.

Hardware Auswertung Polizei: Wagen der Bundespolizei im Leipziger Hauptbahnhof

Hardware Auswertung Polizei dauert bis zu 45 Monate!

Hardware Auswertung Polizei. Präsidium in NRW kündigt Bearbeitungszeit von bald vier Jahren an. Bis dahin wollte Udo Vetter in Rente sein.

lul.to

LUL.to: Eröffnung des Gerichtsverfahrens wohl erst in 2021

Die früheren Kunden von LUL.to müssen sich noch gedulden. Erst in 2021 wird entschieden, ob man auch die Kunden strafrechtlich belangen will.

Mann im Anzug zeigt seinem Biometrie-Login einen Vogel

Bankkonto per KI-Stimme gehackt: Biometrie-Login am Limit

Wer den Zugang zu seinem Bankkonto via Spracherkennung gestattet, kann darüber schnell gehackt werden. KI-Sprachgeneratoren machen's möglich.

Skimming

Skimming: Polizei gelingt Schlag gegen Organisiertes Verbrechen

Mitgliedern einer, aus dem Ausland heraus agierenden Bande, hat die Polizei das Handwerk gelegt. Sie betrieben Skimming im Raum Osnabrück.

Eine fiese Erpresser-Masche verursacht Kopfschmerzen bei Mail-Empfängern.

Erpresser-Masche mit polizeilichen Drohungen: Fake-Mails setzen Empfängern in Österreich schwer zu

Mit der Angst und Scham der Empfänger arbeitet eine Erpresser-Masche per E-Mail, die derzeit in Österreich kursiert.

Ein Cyberkrimineller mit zwei Mails von der Polizei erwischt

Durch diesen kleinen Fehler können Hacker Deine Mails abfangen

Mit einem Trick konnte ein Sicherheitsforscher über 100 Mails abfangen, die ursprünglich an die österreichische Polizei gerichtet waren.

speeduse.net

Speeduse.net: Gerichtsverhandlung gegen den Betreiber anberaumt

Der ehemalige Betreiber des Usenet-Providers Speeduse.net hat nun seinen Gerichtstermin beim Landgericht Lübeck mitgeteilt bekommen.

Video-Chats, Bundesverfassungsgericht

Bundesverfassungsgericht verbietet teure Telefongebühren im Gefängnis

Heute gab das Bundesverfassungsgericht sein Urteil bekannt, wonach überzogene Preise für Telefonate hinter Gittern grundsätzlich verboten sind.

Polizei / Symbolbild

Piratenpartei: Polizeiaktion legt Dienste zeitweise lahm

Eine Polizeiaktion, die eigentlich eine Beschlagnahmung darstellen sollte, legte zeitweise Dienste der Piratenpartei lahm.

Fingerabdruck, Fingerprint

Digitalcourage gegen Speicherpflicht von Fingerabdrücken

Digitalcourage reicht rechtliche Mittel gegen die seit dem 01.08.2021 geltende Speicherpflicht für Fingerabdrücke im Personalausweis ein.

Fingerabdruck auf Bildschirm

Smartphone-Zwangsentsperrung per Fingerabdruck durch Polizei zulässig

Das Oberlandesgericht Bremen urteilte, dass die Polizei eine Smartphone-Zwangsentsperrung per Fingerabdruck durchführen kann.

Polizei

Chats in großen WhatsApp-Gruppen mitunter gefährlich

Mehr als 600 Mitglieder einer WhatsApp-Gruppe sollten durchsucht werden, weil sie vor Monaten möglicherweise illegale Fotos empfangen haben.

Autohersteller übergibt Auto-Schlüssel

Geplante Gesetzesänderung beschert Polizei Zweitschlüssel für Autos

Justizministerin Marion Gentges fordert per Gesetzesänderung Verpflichtung für Autohersteller, Zweitschlüssel oder Zugangscode herauszugeben.

WerbungÜber unsKontaktPressespiegel
Kategorien
RezensionenGlosseInternJurassic PackDrachenlordLesetipps
Social Media

Impressum Datenschutz

Tarnkappe.info Logo

© 2014-2024 Tarnkappe.info

ZURÜCK  WEITER
Jetzt Newsletter abonnieren