Video-Chats, Bundesverfassungsgericht
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Bundesverfassungsgericht verbietet teure Telefongebühren im Gefängnis

Heute gab das Bundesverfassungsgericht sein Urteil bekannt, wonach überzogene Preise für Telefonate hinter Gittern grundsätzlich verboten sind.

Wie Strafrechtler Udo Vetter berichtet, verbietet das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) „Mondpreise“ für Telefonate hinter Gittern. Ein Inhaftierter aus Schleswig-Holstein wehrte sich vor Gericht erfolgreich gegen doppelt so hohe Telefonpreise wie draußen. Der Beschluss wurde heute unter dem Aktenzeichen 2 BvR 222/16 veröffentlicht.

Bundesverfassungsgericht reguliert Telefongebühren

Haftanstalten in ganz Deutschland dürfen den Gefangenen keine überzogenen Preise mehr für Telefonate berechnen. Auch nicht in dem Fall, dass man dafür externe Anbieter in Anspruch nimmt. Zwar habe man im Gefängnis keinen Anspruch auf Gratisgespräche – auch nicht ins Festnetz. Aber die Kosten für die Telefonate müssen in etwa denen außerhalb der Gefängnismauern entsprechen, so das BVerfG.

Der Kläger hatte vor dem Bundesverfassungsgericht bemängelt, dass er plötzlich das Doppelte bezahlen sollte, weil die Haftanstalt einen langfristigen Vertrag mit einem privaten Exklusivanbieter abgeschlossen hatte. Die Richter kamen zu dem Urteil, Aufschläge seien nur zulässig, sofern sie sich aus speziellen „verteuernden Bedingungen und Erfordernissen“ des Strafvollzugs ergeben. Dies resultiere aus der Fürsorgepflicht der Haftanstalt für das Vermögen der Gefangenen, dem Resozialisierungsgebot und aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

Preise wie auf dem Mond

Vor allem die Verhältnismäßigkeit war unter diesen Bedingungen nicht mehr gegeben. Die Haftanstalt versuchte sich vor Gericht damit herauszureden, man habe sich vertraglich 15 Jahre an einen Anbieter gebunden und besitze keinen Einfluss auf die Preisgestaltung des Unternehmens. Die Beauftragung von Fremdfirmen rechtfertigt allerdings laut Richterspruch nicht die Abkopplung von den marktüblichen Preisen. „Wenn die Haftanstalt ungünstige und nicht zeitgemäße Verträge abschließe, sei das ihr Problem und dürfe das nicht auf den Gefangenen abgewälzt werden“, berichtet Vetter in seinem Blogpost.

Die heute veröffentlichte Entscheidung vom Bundesverfassungsgericht ist deutschlandweit von großer Bedeutung. Häufig müssen Gefangene selbst für Telefonate ins deutsche Festnetz Sätze bezahlen, die man „draußen höchstens bei Telefonaten (zum Mond oder) nach Übersee kennt“.

Tarnkappe.info

Lars Sobiraj

Über

Lars Sobiraj fing im Jahr 2000 an, als Quereinsteiger für verschiedene Computerzeitschriften tätig zu sein. 2006 kamen neben gulli.com noch zahlreiche andere Online-Magazine dazu. Er ist der Gründer von Tarnkappe.info. Früher brachte Ghandy, wie er sich in der Szene nennt, an verschiedenen Hochschulen und Fortbildungseinrichtungen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern bei, wie das Internet funktioniert. In seiner Freizeit geht er am liebsten mit seinem Hund spazieren.