Bundesverfassungsgericht
Post vom Bundesverfassungsgericht

Troll legte für Tarnkappe.info Verfassungsbeschwerde ein

Jemand hat sich im Namen von Tarnkappe.info ohne jeden Auftrag eine Verfassungsbeschwerde per Telefax eingereicht. Diese wurde nun abgelehnt.

Wir bekamen gestern die Antwort auf „unsere“ Verfassungsbeschwerde vom 30. Juni beim Bundesverfassungsgericht. Mit dem Aktenzeichen AR 4128/22 teilt man uns mit, gegen die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde würden Bedenken bestehen, weil es an einer ausreichenden Begründung mangelt. Dafür müsse man glaubhaft darlegen, inwiefern die Grundrechte verletzt wurden.

Die von einem Internet-Troll eingelegte Verfassungsbeschwerde war aber noch aus anderen Gründen ungültig. Mehr als die angeblich verletzten Rechte aufzuzählen, hat die Person im Telefax sowieso nicht zustande gebracht. Die Begründung spielt keine Rolle mehr. Für das oberste Gericht in Karlsruhe ist das Verfahren mit der Ablehnung eh beendet.

Verfassungsbeschwerde abgelehnt, Verfahren beendet!

Fragt sich was künftig noch alles passieren wird? Wir haben wirklich keine Ahnung, aus welcher Ecke dieser Streich gekommen ist. Wer bitte hat sich da auf die Füße getreten gefühlt? Oder ist es einfach Missgunst, die einen Neider dazu aufgestachelt hat, uns mit der Verfassungsbeschwerde ein wenig zu ärgern? Hat die Anzeige beim LDI wegen der angeblichen Kameraüberwachung nicht schon gereicht?

Bundesverfassungsgericht hat wichtigere Dinge zu tun

Oder die anonyme Online-Anzeige eines vorgeblichen Pädagogen, der aber in seinen Ausführungen nicht dazu in der Lage war, auch nur einen Satz in korrektem Deutsch zu schreiben? Dummerweise findet sich immer eine Behörde, die auf derart offenkundig falsche Anschuldigungen reagiert. Statt das Homeoffice zu durchsuchen, hätte man erstmal im fraglichen Forum nachschauen können, ob unsere Foren-Nutzer, wie behaputet, die Drogen käuflich erwerben können.

In unserem Shop gibt es fast alles, nur eben keine Drogen …

Ja, wir haben einen Online-Shop, stimmt. Dort gibt es aber nur Anziehsachen, Taschen und Becher. Wer mag, kann sich gerne selbst davon überzeugen. Im Vergleich dazu war das Schreiben an das Bundesverfassungsgericht noch harmlos. Also zumindest was die Folgen für uns betrifft. Ein Telefax kann man auch anonym über das internet verschicken oder dies in einem Ladenlokal tun. Dann erscheint deren Telefonnummer statt der eigenen als Absender.

Wehe, wenn der Internet-Troll zurückschlägt! © Doug Wildman, thx! (CC BY-NC-ND 2.0)

Was kommt als nächstes?

Und was kommt nach der Verfassungsbeschwerde? Eine anonyme Anzeige mit Terrorvorwürfen oder wegen dem Besitz von kinderpornografischen Werken? Schließlich wohne ich in Bergisch Gladbach. Oder eine Anzeige beim zuständigen Finanzamt wegen Steuerhinterziehung? Oder noch jemand, der behauptet, ich habe ihn gehackt? Wer weiß?

Die Phantasie der Internet-Trolle ist offenbar grenzenlos

Auf jeden Fall kommt auf diese Weise keine Langeweile auf. Ehrlich, das kann gar nicht passieren. Von daher müssten wir uns beim anonymen Einreicher der Verfassungsbeschwerde eigentlich sogar bedanken, oder was meint ihr !?

Lars Sobiraj

Über

Lars Sobiraj fing im Jahr 2000 an, als Quereinsteiger für verschiedene Computerzeitschriften tätig zu sein. 2006 kamen neben gulli.com noch zahlreiche andere Online-Magazine dazu. Er ist der Gründer von Tarnkappe.info. Früher brachte Ghandy, wie er sich in der Szene nennt, an verschiedenen Hochschulen und Fortbildungseinrichtungen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern bei, wie das Internet funktioniert. In seiner Freizeit geht er am liebsten mit seinem Hund spazieren.