Landgericht: Polizei darf Dein Handy via Fingerabdruck entsperren


Kommentare zu folgendem Beitrag: Landgericht: Polizei darf Dein Handy via Fingerabdruck entsperren

Lifehack! Statt Zeige- den Mittelfinger verwenden, dann klappts auch mit der Polizei :upside_down_face:

Dann hast du noch Beamtenbeleidung am Hals. Lifehack: Nokia 3210 nutzen.

Langer pin reicht schon, das Handy ist solange verschlüsselt, bis es entperrt wird, aber am besten panik factory reset, die kommen an nichts mehr ran…

Einmal entsperren, büdde! :fu:

Insbesondere bleibt das Grundrecht des Beschuldigten auf informationelle Selbstbestimmung hinter dem Interesse der Allgemeinheit an einer effektiven Strafrechtspflege zurück ”, so das Ravensburger Landgericht.

Das ist ja wohl der totale Schwachsinn! Denn, wenn dem so wäre, müsste ja auch die Zwangsrausgabe des Telefon-PIN rechtens sein, was ja nicht der Fall ist!
Das ist wohl Rechtsprechung, wie im wilden Westen, in Ravensburg!! :-1:

Da wiegt aber eindeutig über, dass man sich nicht selbst belasten muss und somit kein pin rausgeben muss.

Nach Anordnung durch einen Ermittlungsrichter nahmen die Beamten dem Mann im Rahmen einer erkennungsdienstlichen Behandlung gemäß § 81b Abs. 1 StPO Fingerabdrücke ab. Diese erlaubten es der Polizei schließlich, das Smartphone selbst zu entsperren und auf die Daten zuzugreifen.

Vergleichbar mit:
Die Polizei nimmt jemanden fest wegen Trunkenheit am Steuer. Bevor man ihn in die Zelle sperrt, nimmt man ihm seine mitgeführten Gegenstände, unter anderem seinen Wohnungsschlüssel, ab. Im Besitz dieses Schlüssels meint die Polizei dann, mal in der Wohnung nachzuschauen, ob sie dort leere Bierflaschen als Beweis findet…?? Und das mit der Begründung, dass man dem Verhafteten diese Gegenstände abnehmen darf, bevor man ihn in die Zelle sperrt…??

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Also wenn du das so schreibst, klingt das irgendwie total böswillig! :relieved:

Ja ich weiß…Entschuldigung! :weary: Für solch einen Fall lernt man bei COD aber, immer eine scharfe Claymore hinter der Wohnungstüre zu platzieren, anstatt eines „zweiten“ Sicherheitsschloss…
(Siehe: Call Of Duty 1.1 - 1.26)
:rofl: :rofl:

Evtl. muss man das Gerät neu Starten, nachdem man den Code „versehentlich“ eingegeben hat, nur so als Tipp zum vorherigen „ausprobieren“! :wink: