Kim Dotcom
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Kim Dotcom: Supreme Court ebnet Weg für USA-Auslieferung

Der neuseeländische Oberste Gerichtshof entschied, dass Kim Dotcom an die USA ausgeliefert werden kann, bietet aber auch eine Berufungsoption.

Der neuseeländische Oberste Gerichtshof beschloss, dass Kim Dotcom im Fall MegaUpload an die USA ausgeliefert werden kann. Er bietet aber zugleich noch eine Berufungsoption. Somit ist der Fall weiterhin in der Schwebe geblieben, wie BBC berichtet.

Der gebürtige Kieler und aktuell in Neuseeland lebende Kim Dotcom kämpft bereits seit über acht Jahren gegen seine drohende Auslieferung in die USA. Inzwischen lag der Fall Megaupload beim Obersten Gerichtshof Neuseelands. Bereits im Januar 2012, wurde der Filehoster Megaupload von der Regierung der Vereinigten Staaten geschlossen. Neben dem Gründer Kim Dotcom hat man wenige führende Mitarbeiter festgenommen. Was folgte, war ein epischer Rechtsstreit, der in den letzten Jahren seitdem alle neuseeländischen Instanzen durchlaufen hat. Das Justizministerium der USA wirft Kim Dotcom und seine ehemaligen Megaupload-Mitstreitern, Mathias Ortmann, Finn Batato und Bram van der Kolk, vor, Verschwörung zu Urheberrechtsverletzungen und Geldwäsche begangen zu haben.

Dotcom bestreitet die Vorwürfe und verweist darauf, dass Rechteinhaber die Möglichkeit gehabt hätten, illegal hochgeladene Inhalte auf Megaupload löschen zu lassen. Insofern wirft er den US-Behörden vor, im Namen der einflussreichen Hollywood-Filmindustrie einen Rachefeldzug gegen ihn zu führen. Das FBI stuft Kim Dotcoms Aktivitäten als größten Fall von Urheberrechtsverletzung in der US-Geschichte ein. Megaupload erzielte demnach einen Gewinn von 175 Millionen Dollar. Der Schaden soll sich auf mindestens 500 Millionen Dollar belaufen. Rund vier Prozent des gesamten Internet-Traffic liefen damals nur von und zu Megaupload.

USA-Auslieferung bestätigt – Berufung eingeräumt

Aktuell ist nun gemäß der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs, des Supreme Court – der letzte Berufungsinstanz Neuseelands – ein langjähriger Versuch, Kim Dotcom für die Filesharing-Site an die USA auszuliefern, in der Schwebe geblieben. Das Gericht entschied, dass man ihn wegen den Copyright-Verstößen in die USA ausliefern könne. Es hob jedoch auch die Entscheidung eines anderen Untergerichts auf. Somit gewährt man Dotcom das Recht, Berufung gegen die Entscheidung einzulegen. Das Gericht schätzte 12 der 13 Punkte, die das FBI Kim Dotcom und seinen drei Mitangeklagten vorwirft, als zutreffend ein. Dies wäre der Grund für die Entscheidung. Es legte jedoch zudem fest, dass das Berufungsgericht die gerichtlichen Überprüfungsanträge von Kim Dotcom zu Unrecht zurückgewiesen hat. Es sei ihm darum das Recht eingeräumt, damit fortzufahren. Die juristische Auseinandersetzung wird somit wahrscheinlich fortgesetzt. Der Ausgang ist fraglich. Eine Auslieferung an die USA erscheint dennoch wahrscheinlich. Im Falle einer USA-Auslieferung droht ihm eine langejährige Gefängnisstrafe.

Als Antwort auf das Urteil twitterte Kim Dotcom eine Erklärung seiner Anwälte

„Für das Dotcom-Team und insbesondere für Kim und seine Familie ist es eine gemischte Sache. Es gibt keine endgültige Entscheidung, dass er in die USA gehen soll. Das Gericht hat jedoch unser wichtiges Argument bezüglich des Urheberrechts nicht akzeptiert. Es hat unserer Ansicht nach wichtige Feststellungen getroffen, die unmittelbare und erschreckende Auswirkungen auf das Internet haben werden.“

Wegen der befürchteten Befangenheit von drei der fünf Richter im kommenden Urteil hielt Kim Dotcom seine USA-Auslieferung bereits im August für wahrscheinlich.

Tarnkappe.info

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.