Free, Julian Assange
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Bildquelle: Ale_Mi, Lizenz

Julian Assange: Berufung gegen Auslieferung zum Supreme Court gebilligt

Der Weg zum höchsten britischen Gericht ist für Julian Assange mit einem heutigen Urteil vom High Court geebnet.

Wikileaks-Gründer Julian Assange kann beim Obersten Gerichtshof des Vereinigten Königreichs nun Berufung gegen die Auslieferung an die Vereinigten Staaten einlegen. So entschied der britische Oberste Gerichtshof High Court am Montag. Mit dem Urteil hat der nunmehr 50-jährige Julian Assange die erste Etappe seines Berufungsverfahrens gegen die Entscheidung, ihn an die Vereinigten Staaten an den Obersten Gerichtshof auszuliefern, gewonnen. Darüber berichtet The Guardian.

Noch im Januar letzten Jahres beschloss ein britisches Gericht, dass man Assange nicht an die USA ausliefern werde. Richterin Vanessa Baraitser verwies in der Entscheidung unter anderem auf seine verminderte psychische Gesundheit und sein Selbstmordrisiko. Auch sehe sie in einer Isolationshaft in den USA ein „bedrückendes“ Argument gegen die Auslieferung. Sie urteilte:

„Der Gesamteindruck ist der eines depressiven und manchmal verzweifelten Mannes, der echte Angst um seine Zukunft hat. Aus all diesen Gründen halte ich das Selbstmordrisiko von Herrn Assange im Falle eines Auslieferungsbefehls für erheblich.“

US-Behörden machten Zusicherungen zur Berufungsverhandlung

Während der am 27. Oktober beginnenden Berufungsverhandlung argumentierten dabei die Staatsanwälte der Vereinigten Staaten, sie hätten zugesichert, dass Julian Assange nicht in strikte Isolationshaft käme. Zudem könne er seine Strafe in Australien, seinem Heimatland, absitzen. Ferner sagten sie zu, dass er eine klinische und psychologische Behandlung erhalte und nicht im Hochsicherheitsgefängnis ADX Florence untergebracht würde.

Des Weiteren wiesen die Anwälte darauf hin, dass die Gesundheitsprobleme des 50-jährigen Assange nicht so schwerwiegend seien, wie dessen Anwaltsteam bei der ersten Anhörung über die Auslieferung behauptet hätten.

James Lewis QC teilte dem Gericht mit, dass Assanges Psychiater im vorangegangenen Verfahren Assanges Beziehung zu Stella Moris nicht offengelegt habe. So hätte der Gutachter verschwiegen, dass er nach seiner Flucht in die ecuadorianische Botschaft in London mit seiner Verlobten Stella Morris zwei Söhne gezeugt habe. Die Verantwortung für seine Kinder würde das Suizidrisiko mutmaßlich reduzieren.

Berufungsgericht billigte Julian Assange Auslieferung

Infolge hat der Londoner High Court im Dezember letzten Jahres die Ablehnung des US-Auslieferungsantrags für Julian Assange gekippt. Die Richter, unter der Führung des Lord Chief Justice Ian Burnett, haben sich damit auf die Seite der US-Behörden gestellt. Sie meinten, dass die Zusicherungen der Staatsanwälte der Vereinigten Staaten ausreichen würden, um eine menschenwürdige Behandlung Assanges zu garantieren.

Der Fall werde nun an das erstinstanzliche Gericht, das Westminster Magistrates Court, zurückverwiesen. Richter Holroyde erteilte ferner die Weisung, die endgültige Entscheidung über die Auslieferung der Innenministerin Priti Patel zu überlassen.

Diese getroffene Entscheidung öffnete die Tür zur Auslieferung für Julian Assange an die USA. Die US-Behörden haben den 50-Jährigen nach dem Espionage Act wegen seiner Rolle bei der Veröffentlichung Tausender geheimer militärischer und diplomatischer Depeschen im Jahr 2010 angeklagt. Im Falle einer Verurteilung drohen Assange bis zu 175 Jahre Haft. Assanges Verlobte Stella Moris nannte die Entscheidung „gefährlich und fehlgeleitet“. Sie führte an, die Anwälte des WikiLeaks-Gründers beabsichtigten, beim Obersten Gerichtshof Berufung einzulegen.

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Wird Supreme Court Berufungs-Antrag zulassen?

Immerhin hat Julian Assange mit dem heutigen Entscheid die Möglichkeit erhalten, die Billigung seiner Auslieferung vor dem Supreme Court anzufechten. Aber nur wenn das höchste britische Gericht dem stattgibt. Der High Court verweigerte ihm jedoch die Erlaubnis für eine direkte Berufung.

Somit obliegt es dem Obersten Gerichtshof darüber zu entscheiden, ob er seine Anfechtung anhören soll oder nicht. Zuvor müssen Assanges Anwälte einen Antrag auf Zulassung stellen. Über diesen wird dann der Supreme Court befinden. Somit ist vorerst kein baldiges Ende des Gerichtsfalles in Aussicht.

Tankappe.info

Lars Sobiraj

Über

Lars Sobiraj fing im Jahr 2000 an, als Quereinsteiger für verschiedene Computerzeitschriften tätig zu sein. 2006 kamen neben gulli.com noch zahlreiche andere Online-Magazine dazu. Er ist der Gründer von Tarnkappe.info. Außerdem brachte Ghandy, wie er sich in der Szene nennt, seit 2014 an verschiedenen Hochschulen und Fortbildungseinrichtungen den Teilnehmern bei, wie das Internet funktioniert.