Julian Assange, Wikileaks
Julian Assange, Wikileaks
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Julian Assange: Auslieferungsanordnung ausgefertigt

Chief Magistrate Paul Goldspring hat am Mittwoch einen Auslieferungsbeschluss bezüglich Abschiebung von Julian Assange in die USA erlassen.

WikiLeaks-Gründer Julian Assange ist seiner Auslieferung an die Vereinigten Staaten einen Schritt näher gekommen. Nach dem Espionage Act soll er dort vor Gericht gestellt werden. Ein britischer Richter hat am Mittwoch die Auslieferung von Julian Assange an die Vereinigten Staaten wegen Spionagevorwürfen offiziell genehmigt. Der Fall wird nun der britischen Innenministerin Priti Patel zur Entscheidung vorgelegt, wobei der WikiLeaks-Gründer noch Rechtsmittel einlegen kann. Darüber berichtete Bloomberg.

Die aktuelle Anordnung kommt, nachdem der Oberste Gerichtshof des Vereinigten Königreichs Julian Assange im vergangenen Monat die Erlaubnis verweigert hatte, Berufung gegen die USA-Auslieferungs-Entscheidung einzulegen. Bezirksrichter Paul Goldspring erließ die formelle Anordnung am heutigen Mittwoch in einer siebenminütigen, kurzen Anhörung vor dem Amtsgericht von Westminster. Julian Assange sah per Videoverbindung vom Belmarsh-Gefängnis zu. Seine Unterstützer versammelten sich indessen vor dem Gerichtsgebäude und forderten seine Freilassung.

Innenministerin Priti Patel wird nun entscheiden, ob die Auslieferung bewilligt wird. Seine Anwälte haben vier Wochen Zeit, um bei Patel Eingaben zu machen. Nach Patels Entscheidung kann Assange immer noch innerhalb von 14 Tagen über die Genehmigung der Auslieferung Berufung einlegen.

Der Schritt schöpft die rechtlichen Möglichkeiten für Julian Assange allerdings nicht aus. Dieser versucht bereits seit Jahren, einen Prozess in den USA wegen Anklagen im Zusammenhang mit der Veröffentlichung einer riesigen Fundgrube geheimer Dokumente durch WikiLeaks vor mehr als einem Jahrzehnt zu vermeiden.

Anwälten von Julian Assange stehen noch weitere Rechtsmittel offen

Assanges Anwälte können zudem noch andere Rechtswege beschreiten, um seine drohende Auslieferung zu vermeiden. Dies könnte beinhalten, eine Anfechtung zu anderen, in erster Instanz aufgeworfenen Rechtsfragen zu erheben. Bei denen hat Assange zwar verloren, gegen diese haben seine Anwälte jedoch noch keine Berufung eingelegt.

Die Einsatzleiterin von Reporter ohne Grenzen, Rebecca Vincent, die bei der Anhörung anwesend war, informierte, dass das Team von Herrn Assange vorerst keine weitere Berufung einlegen könne, bis der Auslieferungsbefehl durch die Innenministerin unterzeichnet sei.

Unterstützer fordern Freiheit für Assange

Die Partnerin von Julian Assange, Stella Moris, befand sich während der Entscheidung auf der öffentlichen Galerie des Amtsgerichts von Westminster. Von da aus versammelte sie eine große Menge Anhänger, darunter war auch der ehemalige Vorsitzende der Labour-Partei, Jeremy Corbyn.

Corbyn sagte, er hoffe, dass die Innenministerin ihre „große Verantwortung“ anerkenne, sich für Meinungsfreiheit, Journalismus und Demokratie einzusetzen und Assange freizulassen. Gegenüber Reportern äußerte er ferner:

„Er hat nicht mehr getan, als der Welt von militärischer Planung, Militärpolitik und den Schrecken der Kriege in Afghanistan und im Irak zu erzählen, und ich denke, er verdient es, dass man ihm das dankt“.

Die Londoner Vertreterin der Organisation Reporter ohne Grenzen, Rebecca Vincent, forderte die Freilassung von Julian Assange. Sie teilte der Deutschen Presse-Agentur mit:

„Wir rufen die Innenministerin auf, im Einklang mit Großbritanniens Verpflichtung zur Verteidigung der Pressefreiheit zu handeln und die Auslieferung abzulehnen“.

Bei Auslieferung in die USA droht Assange lebenslange Haft

Im Falle einer Auslieferung könnte der 50-jährige Julian Assange vor ein US-Gericht gestellt werden. Er sieht sich dem Vorwurf der US-Justiz ausgesetzt, eine Vielzahl geheimer Dokumente geleakt zu haben. Man wirft ihm vor, er hätte der Whistleblowerin Chelsea Manning geholfen, geheimes Material von US-Militäreinsätzen im Irak und in Afghanistan zu veröffentlichen. In den USA droht ihm dementsprechend ein Strafverfahren.

Gemäß dem Antispionagegesetz von 1917 würde das, bei einer Verurteilung in allen 18 Anklagepunkten, in einer lebenslangen Haftstrafe münden. Nach aktuellem Stand kommen 175 Jahre zusammen. Julian Assange dementiert die Vorwürfe allerdings. Durch die Wikileaks-Enthüllungen hat die Enthüllungsplattform auch Kriegsverbrechen durch amerikanische Soldaten aufgedeckt.

Assange sitzt bereits seit 2019 im Gefängnis Belmarsh im Südosten Londons. Zuvor war er sieben Jahre lang in der ecuadorianischen Botschaft in der britischen Hauptstadt verschanzt.

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.