Julian Assange
Bei einer heutigen Anhörung räumte Der High Court in London Julian Assange die Möglichkeiten einer weiteren Berufung ein.
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Julian Assange erreicht Recht auf erneute Berufung

Ein Londoner Gericht entscheidet, dass Julian Assange gegen einen Auslieferungsbefehl an die USA erneut Berufung einlegen kann.

Der High Court in London verfügte, dass Julian Assange gegen die Auslieferung an die Vereinigten Staaten wegen Spionagevorwürfen Berufung einlegen kann. Die Richter des Obersten Gerichtshofs, Victoria Sharp und Jeremy Johnson, erkannten an, Assange habe Gründe dafür, die Auslieferungsanordnung der britischen Regierung anzufechten.

Im März hatte das Gericht die Entscheidung über eine Auslieferung von Julian Assange in die USA vertagt. Die Richter legten damals auch fest, dass sie einer Berufung stattgeben würden, es sei denn, die USA würden „zufriedenstellende“ Zusicherungen erteilen.

Die geforderten Zusicherungen lauteten, dass Assange sich auf den ersten Zusatzartikel der US-Verfassung berufen dürfe, der die Meinungsfreiheit schützt. Zudem solle garantiert werden, dass es keine Voreingenommenheit im Prozess aufgrund seiner Nationalität geben dürfe. Auch solle keine Todesstrafe verhängt werden.

Todesstrafe durch USA ausgeschlossen

Am Montag erklärten Anwälte von Assange vor dem High Court in London, dass die Todesstrafe inzwischen hinreichend ausgeschlossen sei. Hier hieß es:

„Die Vereinigten Staaten sind in der Lage, eine solche Zusicherung zu geben, da Assange nicht wegen einer Straftat angeklagt wird, die mit der Todesstrafe bedroht ist, und die Vereinigten Staaten versichern, dass er nicht wegen einer Straftat angeklagt wird, die mit der Todesstrafe bedroht ist.“

Sonstige Zusicherungen geben Grund zur Beanstandung

Allerdings argumentierten die Anwälte aktuell, dass andere von den USA angebotene Zusicherungen „offensichtlich unzureichend“ seien. Diese wären so nicht akzeptabel. Demgemäß forderten sie eine weitere Berufung im Fall Assange.

Anwalt Edward Fitzgerald beanstandete konkret, die Zusicherung bestehe nicht darin, dass Assange sich auf die Rechte des Ersten Verfassungszusatzes „verlassen“ könne. Lediglich könne er versuchen, diese geltend zu machen. Die Staatsanwälte hätten es somit versäumt, zu garantieren, dass sich Julian Assange auf den Presseschutz des Ersten Zusatzartikels der US-Verfassung berufen könne. Er konkretisiert:

„Ohne eine Zusicherung darüber, wie der Staatsanwalt reagieren wird, bedeutet die Möglichkeit, sich auf den Ersten Verfassungszusatz zu berufen, nichts. Es gibt keine Garantie dafür, dass der Staatsanwalt sein Recht nicht anfechten würde oder dass ein Gericht dies aus eigenem Ermessen ausschließen könnte.“

James Lewis KC, Vertreter der US-Regierung, äußerte sich dahingehend, dass Assanges Verhalten durch den Ersten Verfassungszusatz „einfach nicht geschützt“ sei. In einer schriftlichen Stellungnahme führte er an:

„Der Standpunkt des US-Staatsanwalts ist, dass niemand, weder US-Bürger noch ausländische Staatsbürger, das Recht hat, sich auf den Ersten Verfassungszusatz zu berufen, wenn es um die Veröffentlichung illegal erlangter Informationen zur Landesverteidigung geht, bei denen die Namen unschuldiger Quellen genannt werden, was ein ernstes und unmittelbares Risiko darstellt.

Dieser Grundsatz gilt gleichermaßen für US-Bürger und Nicht-US-Bürger, unabhängig von ihrer Nationalität oder ihrem Geburtsort und unabhängig davon, wo das Verhalten stattgefunden hat, obwohl es letztendlich eine Rechtsfrage der US-Gerichte ist.

Das fragliche Verhalten ist durch den Ersten Verfassungszusatz einfach nicht geschützt. Es kann keine ‚ernsthafte Möglichkeit‘ einer Voreingenommenheit aufgrund der Staatsangehörigkeit geben, wenn die Frage der Staatsangehörigkeit oder gar der Staatsbürgerschaft nicht entscheidend ist und möglicherweise nie in die rechtliche Analyse eines US-Gerichts einfließt.“

Wie The Guardian berichtete, äußerte sich Kristinn Hrafnsson, Chefredakteur von WikiLeaks, nach dem Urteil, dass es „endlich einen Hoffnungsschimmer“ für Assange gebe. Nun sei es an seinen Anwälten zu entscheiden, ob sie auch auf seine Freilassung gegen Kaution drängen wollten.

Weg für Julian Assange zur erneuten Berufung frei

Somit schafft das Urteil die Voraussetzungen für ein Berufungsverfahren. Der sich bereits über Jahre erstreckenden Rechtsfall wird sich damit noch weiter in die Länge ziehen. Assange sieht sich dabei mit 17 Spionagevorwürfen konfrontiert. Zudem klagt ihn die USA wegen Computermissbrauchs und der Veröffentlichung einer Fülle geheimer US-Dokumente auf seiner Website vor fast 15 Jahren an.

Julian Assange verbrachte die letzten fünf Jahre im britischen Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh. Zuvor suchte er sieben Jahre lang in der ecuadorianischen Botschaft in London Zuflucht. Assange blieb der aktuellen Verhandlung aus „gesundheitlichen Gründen“ fern. Zu den Anwesenden zählten allerdings seine Frau Stella und sein Vater John Shipton.

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.