Assange
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Pläne der US-Justiz belegen: in USA steht Assange Isolationshaft bevor

Im Falle seiner Auslieferung in die USA, drohen WikiLeaks-Gründer Julian Assange in der dortigen Haft strenge Isolationsbedingungen.

Am morgigen Montag beginnt in London, im Woolwich Crown Court, der Auslieferungsprozess gegen Julian Assange. Im Falle der Auslieferung des WikiLeaks-Gründers aus Großbritannien an die USA, droht Assange in der Haft strengste Isolierung. Das geht aus einem vertraulichen US-Dokument der Ermittlungsrichter hervor, welches dem NDR und WDR vorlag, wie tagesschau.de berichtete.

USA hält Assange selbst im Gefängnis noch für gefährlich und sieht Isolationshaft vor

Die ermittelnde Staatsanwaltschaft im US-Bundesstaat Virginia offenbarte offensichtlich in einem Schreiben, wie man mit Assange, im Falle einer Auslieferung an die USA, verfahren wird. Demnach hält man es für angebracht, dem Whistleblower zusätzlich zur höchsten Sicherheitsstufe auch noch „spezielle Verwaltungsmaßnahmen“, auf Englisch: „Special Administrative Measures (SAMs)“ aufzuerlegen. Für Assange würde das bedeuten, strikt von der Außenwelt abgeschnitten zu sein. Zudem würde man die Kommunikation mit seinen Anwälten überwachen.

Die Staatsanwaltschaft gibt an, ein solches Vorgehen hätte keinen bestrafenden Charakter. Sie sehen die Notwendigkeit, solche Maßnahmen als Gefahrenabwehr anzuordnen. Das geplante Vorgehen sei auf Befürchtungen zurückzuführen, Assange könne selbst aus der Haft heraus noch Informationen an die Öffentlichkeit bringen, die eine Gefahr für die nationale Sicherheit der USA darstellen könnten.

Britische Justiz entscheidet über Auslieferung

Belmarsch prison Justice LogoDer 48-jährige Assange wird derzeit im Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh im Osten Londons festgehalten. Zuvor lebte der gebürtige Australier seit Juni 2012 in der ecuadorianischen Botschaft in London, seinem selbstgewählten Exil. Dadurch wollte er einer Festnahme und der von ihm befürchteten Auslieferung an die USA entgehen. Den Vorwurf bezüglich der Vergewaltigung mehrerer Frauen in Schweden hat die dortige Staatsanwaltschaft bereits eingestellt. Vor seiner Festnahme entzog die Regierung Ecuadors Assange das diplomatische Asyl, mit der Begründung, er habe gegen Regeln verstoßen. Assange sitzt in Haft, da er sich durch seine Flucht in die Londoner Botschaft der Haftstrafe wegen Verletzung der Kautionsauflagen entzogen hat. Britische Polizeieinheiten drangen folglich in die ecuadorianische Botschaft ein, um den Wikileaks-Mitgründer zu verhaften. Später hat man sogar gemeinschaftlich Assanges Eigentum beschlagnahmt.

Ein Auslieferungsersuchen aus den USA liegt vor. Assange sieht sich dem Vorwurf der US-Justiz ausgesetzt, eine Vielzahl geheimer Dokumente geleakt zu haben. So hätte er der Whistleblowerin Chelsea Manning geholfen, geheimes Material von US-Militäreinsätzen im Irak und in Afghanistan zu veröffentlichen. In den USA droht ihm dementsprechend ein Strafverfahren gemäß dem Antispionagegesetz von 1917, das in einer lebenslangen Haftstrafe müden wird. Nach aktuellem Stand sind es 175 Jahre. Nun obliegt es der britischen Justiz, über Assanges Auslieferung an die USA zu entscheiden.

Für den aktuellen Auslieferungsprozess sind zwei Anhörungstermine angesetzt, einmal am kommenden Montag und ein weiterer Verhandlungstermin im Mai. Nach erfolgtem Urteil steht Assange der Weg frei, zunächst Berufung bei der nächstgelegenen Instanz, dem High Court, einzulegen. Weitere Instanzen führen über das Oberste Gericht, dem Supreme Court, schließlich zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Das Verfahren dürfte sich demnach wahrscheinlich noch einige Monate hinziehen.

Edward Snowden setzt sich für Assange ein

permanent record by edward snowdenIn einem aktuellen Exklusivinterview mit NDR und WDR in Moskau, richtet sich Edward Snowden in einem Appell an die Richter in Großbritannien. Er fordert sie auf, das USA-Auslieferungsersuchen zurückzuweisen. Als Grund für einen solchen Schritt führt er an, dass das Verfahren gegen Assange einen Präzedenzfall darstelle, der nicht nur ihn, sondern auch jeglichen unabhängigen und kritischen Journalismus im Allgemeinen kriminalisieren soll. Snowden weiter im O.-Ton:

„Gegen Assange hat die US-Regierung viel weniger in der Hand als gegen mich. Ich habe tatsächlich Daten beschafft. Ich hatte einen Vertrag mit der Regierung. Assange dagegen hat kein einziges Dokument selbst beschafft. Er hat lediglich Dokumente entgegengenommen. Trotzdem bekommt er weniger Unterstützung als ich.“

Auch wenn Julian Assange für viele kein Sympathieträger wäre, müsse man die Freiheit des Journalismus gerade dann verteidigen, wenn dieser unbequem ist und einem nicht gefällt. Der im Exil lebende Snowden schließt seinen Appell mit folgenden Worten ab: „Bequemer Journalismus braucht unseren Schutz in der Regel nicht“.

Amnesty International plädiert für Assanges Freiheit

Auch die Bürgerrechtsorganisation Amnesty International setzt sich für das Recht auf freie Meinungsäußerung im Allgemeinen und Assanges Freiheit im Besonderen ein. In einer Online-Petition an US-Justizminister William Barr, die man mitzeichnen kann, verlangt die NGO, die Anklagen wegen der Veröffentlichung geheimer Schriftstücke fallenzulassen. Das wäre schon deshalb angebracht, weil die Vorwürfe „direkt auf die Veröffentlichung von enthüllten Dokumenten“ abzielten, also auf Praktiken von Investigativjournalisten, die „alltäglicher Teil ihres Berufs sind“. Zudem ginge es um den Schutz der Meinungsfreiheit. Markus Beeko, Generalsekretär von Amnesty International in Deutschland, ergänzt: „Unabhängig von den Entscheidungen der Londoner Richter dürfen die britischen Behörden Assange auf keinen Fall an die USA ausliefern“. Es sei zu befürchten, „dass kein rechtsstaatlich faires Verfahren in den USA gewährleistet ist“.

Amnesty International Kerze StacheldrahtWie Assanges Anwalt Edward Fitzgerald am Mittwoch bekannt gab, hätte US-Präsident Donald Trump Assange eine Begnadigung in Aussicht gestellt, insofern er aussagen würde, Russland wäre bei der Veröffentlichung von E-Mails der Demokratischen Partei und ihrer Präsidentschaftskandidatin Hillary Clinton nicht involviert gewesen.

Foto Kevin_Snyman, thx!

Tarnkappe.info

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.