Neue Enthüllungen zeigen, dass die digitale Überwachung durch die Schweizer Geheimdienste umfassender ist, als dies bisher bekannt wurde.
Diese Praktiken der Geheimdienste der Schweiz, ursprünglich als Sicherheitsmaßnahmen konzipiert, stehen nun im Zentrum einer hitzigen Debatte über Datenschutz, Privatsphäre und Bürgerrechte. Unser Artikel taucht tief in die Kontroverse ein und beleuchtet die vielfältigen Aspekte der Überwachungspraktiken durch die Geheimdienste.
Edward Snowden enthüllte 2013 Geheimdokumente, die umfassende Überwachung durch Geheimdienste aufzeigten. Unter anderem war auch die NSA beteiligt. Seine Enthüllungen bewiesen, dass Regierungen weltweit Bürgerkommunikation massenhaft überwachten und überwachen. Oft geschah dies ohne richterlichen Beschluss oder öffentliche Aufmerksamkeit. Snowden gilt vielen als Whistleblower und Held. Er lebt in Russland im Exil.
Die Schweizerischen Geheimdienste haben nun zugegeben, dass sie umfassende Überwachungsmaßnahmen durchführen, die nicht auf konkreten Verdachtsmomenten basieren. Diese Handlungen werfen komplexe Fragen bezüglich der Einhaltung sowohl nationaler als auch internationaler Datenschutzstandards auf.
Nach dem Nachrichtendienstgesetz-Beschluss 2016 versicherte die Schweizer Regierung, es gäbe keine Massenüberwachung. Leider hat sich gezeigt, dass dies nicht der Fall ist.
Schweizer Nachrichtendienst des Bundes
Das Zentrum für Elektronische Operationen (ZEO) ist eine militärische Einheit, die auf digitale Überwachung spezialisiert ist. Sie arbeitet sowohl mit dem Militärischen Nachrichtendienst (MND) als auch mit dem zivilen Nachrichtendienst des Bundes (NDB) zusammen, also dem schweizerischen Geheimdienst. Zusammen führen sie ein Programm durch, das als „Kabelaufklärung“ bekannt ist und im Wesentlichen eine verdachtsunabhängige Massenüberwachung darstellt.
Die Digitale Gesellschaft, eine Interessengruppe, die sich für die digitalen Rechte der Bürger einsetzt, hat gegen die erweiterten Befugnisse des NDB geklagt. Sie belegen, dass das schweizerische Sigint-System die Grundrechte der Bürger nicht ausreichend wahrt. Derzeit prüft das Bundesverwaltungsgericht diesen Fall.
Die breite Datensammlung, die ohne spezifischen Verdacht erfolgt, steht im direkten Widerspruch zu den Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit. Gerichtsverfahren und Forderungen von Bürgerrechtsorganisationen deuten darauf hin, dass eine Neubewertung dieser Praktiken sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene erforderlich ist.
Details der Überwachung durch Geheimdienste
Laut den vom NDB eingereichten Gerichtsunterlagen werden ganze Glasfasern (Ebene 2 des OSI-Netzwerkmodells) durch die Geheimdiensten abgegriffen und die dabei gewonnenen Daten ausgewertet. Es gibt keine Unterscheidung, ob es sich um Kommunikation von Personen handelt, die einem Berufsgeheimnis unterliegen. Dies bedeutet, dass die besonders geschützte Kommunikation von Journalisten, Anwälten, Pfarrern/Priestern oder Ärzten ebenfalls lückenlos überwacht wird. Selbst vertrauliche Gespräche zwischen Ärzten und Patienten sind vor „SIGINT“ nicht sicher.
In ihrer Stellungnahme vom 11. Juli 2023 verteidigt der Schweizer Nachrichtendienst (NDB) seine Überwachungsmethoden gegen jegliche Kritik. Der NDB betont die Wichtigkeit des Schutzes nationaler Sicherheitsinteressen und erklärt, warum bestimmte Details geheim bleiben müssen. Sie argumentieren, dass die Offenlegung spezifischer Informationen die Sicherheit der Schweiz gefährden und die Effektivität ihrer Operationen beeinträchtigen könnte. Der NDB betont dabei stets die Notwendigkeit der operativen Geheimhaltung.
Der Eingriff in die Privatsphäre durch die massenhafte Sammlung von Kommunikationsdaten ist tiefgreifend und widerspricht dem in der Schweizer Verfassung verankerten Recht auf Privatsphäre. Die fehlende Transparenz verstärkt die Bedenken und untergräbt das Vertrauen in staatliche Institutionen. Die Überwachung vertraulicher Kommunikationen, besonders zwischen Journalisten, Anwälten und ihren Klienten, stellt einen schwerwiegenden Eingriff in die berufliche Verschwiegenheit dar.
Ein weiteres Eingeständnis des NDB ist die Möglichkeit sogenannter Retrorecherchen. Das bedeutet, dass Datenströme aus dem Internet nicht nur in Echtzeit nach vordefinierten Stichwörtern durchsucht, sondern auch in einer Datenbank gespeichert werden. Diese Praxis, die im Wesentlichen eine Vorratsdatenspeicherung darstellt, ermöglicht es dem Geheimdienst, Chats, E-Mails und Suchanfragen Wochen später zu durchsuchen.
Betroffene Unternehmen
Laut einem Bericht der Republik, einer Schweizer Zeitschrift, fallen die großen Zugangsanbieter Sunrise, Swisscom und Salt unter die SIGINT-Pflicht. Darüber hinaus hat der NDB seit 2019 Schritte unternommen, um die Überwachung noch fortschirttlicher auszubauen. Sogar kleinere Unternehmen wie Carrier-Provider Init7 haben Anfragen erhalten, ihre Infrastruktur für das Anzapfen ihrer Leitungen vorzubereiten.
In Deutschland hat das Bundesverfassungsgericht im Zusammenhang mit den Snowden-Enthüllungen den vom Bundesnachrichtendienst (BND) verwendeten Datenstaubsauger für verfassungswidrig erklärt. Der Bundestag hielt das Instrument jedoch allgemein für notwendig.
Konsequenzen durch Geheimdienste
Die Auswirkungen dieser Überwachungspraktiken auf die Privatsphäre und die Grundrechte der Bürger sind schwerwiegender als bisher angenommen. Angesichts dieser Aufdeckung ist es wahrscheinlich, dass die Bürger mehr Transparenz und Rechenschaftspflicht von den Geheimdiensten fordern werden. Es bleibt abzuwarten, wie die Regierung und die Geheimdienste auf diese Forderungen reagieren werden.
Zukunft
Die Zukunft der Überwachungspraktiken in der Schweiz ist ungewiss. Es ist jedoch klar, dass eine sorgfältige Prüfung der gegenwärtigen Praktiken und eine offene Debatte über die Grenzen der Überwachung notwendig sind. Die Bürger der Schweiz haben ein Recht darauf zu wissen, in welchem Umfang ihre Kommunikation überwacht wird und welche Maßnahmen ergriffen werden, um ihre Privatsphäre und ihre Grundrechte zu schützen.