Ein schwedisches Bezirksgericht in Uppsala hat am 03.06.2019 einen Haftbefehl gegen den WikiLeaks-Gründer Assange abgelehnt.
Während die Ermittlungen gegen Assange wegen Vergewaltigung weiterlaufen, hat ein schwedisches Bezirksgericht am 03.06.2019 den Haftbefehl gegen ihn abgelehnt. Statt eine Auslieferung nach Schweden zu fordern, soll Assange nun bezüglich der Vergewaltigungsvorwürfe in London durch „Erlass eines Ermittlungsbefehls“ befragt werden. Er sitzt dort derzeit im Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh eine Gefängnisstrafe ab: wegen seiner Flucht in die Botschaft von Ecuador, die ihm seit 2012 Asyl gewährte, habe er gegen die Kautionsauflagen verstoßen.
Haftbefehl in Schweden ist vom Tisch
Nach stundenlangen Verhandlungen in Abwesenheit des WikiLeaks-Gründers, befand das Bezirksgericht in Uppsala, keinen neuen Haftbefehl gegen Assange auszustellen. Auch eine Auslieferung nach Schweden ist damit ausgeräumt. Wegen der Vergewaltigungsvorwürfe werden die Ermittlungen fortgesetzt, allerdings soll Assange dafür in London befragt werden. Eine Verhaftung wäre nicht verhältnismäßig, so äußerte sich der zuständige Richter, gemäß einer schwedischen Zeitung. Assange wäre zwar grundsätzlich ein Verdächtiger, weil er jedoch bereits inhaftiert wäre, sei eine formelle Gewahrsamnahme in Schweden nicht erforderlich, so die Entscheidung des Gerichts. Obgleich die schwedische Staatsanwaltschaft 2017 die Vorermittlungen gegen Assange aufgrund mangelnder Ergebnisse einstellte und den damaligen Haftbefehl gegen ihn aufhob, hatte die Anwältin des mutmaßlichen Opfers nach Assanges Verhaftung durch die britische Polizei am 11. April, eine Wiederaufnahme der Untersuchungen beantragt.
Laut Assange wollte man damit nur seine Festnahme begründen
Julian Assange gab an, die Vorwürfe gegen ihn seien nur ein Vorwand zur Legitimierung seiner Festnahme. Letztlich ginge es nur darum, ihn von einer anderen Nation an die USA ausliefern zu können. Die USA wirft dem Whistleblower vor, eine Vielzahl geheimer Dokumente veröffentlicht zu haben. Dem Chef der Enthüllungsplattform droht dort eine lebenslange Haftstrafe. Nun obliegt es der britischen Justiz, über seine Auslieferung an die USA zu entscheiden.
Quellen: tagesschau.de und Spiegel online
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