Julian Assange: Berufungs-Zulassung gegen USA-Auslieferung verweigert

Julian Assange: Berufungs-Zulassung gegen USA-Auslieferung verweigert

Das oberste britische Gericht hat Julian Assange die Erlaubnis verweigert, Berufung gegen die USA-Auslieferungs-Entscheidung einzulegen.

Wie der Supreme Court in London am gestrigen Montag mitteilte, lehnte man die Berufung von WikiLeaks-Gründer Julian Assange gegen die Auslieferungs-Entscheidung der USA ab. Damit darf Assange im Rechtsstreit um seine Auslieferung in die USA wegen Spionagevorwürfen doch nicht vor das höchste Gericht des Landes ziehen. Der Beschluss bedeutet einen schweren Schlag für Assanges Bemühungen, seine Abschiebung aus Großbritannien gerichtlich zu bekämpfen. Darüber berichtete The Guardian.

Bietet Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte den letzten Ausweg?

Wie der Oberste Gerichtshof dabei begründete, hätten sie den Versuch, gegen die Entscheidung Berufung einzulegen, abgelehnt, weil der Antrag „keine strittige Rechtsfrage“ aufwerfe. Die Entscheidung schränkt Assanges Möglichkeiten nunmehr deutlich ein, seine Abschiebung in die USA zu verhindern. Allerdings könnte sein Verteidigungsteam als letzten Weg immer noch versuchen, seinen Fall vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu bringen.

Gerichtliches Tauziehen um Fall Julian Assange noch nicht beendet

Für Barry Pollack, den Anwalt von Julian Assange, sei es „äußerst enttäuschend“, dass der Oberste Gerichtshof Großbritanniens nicht bereit sei, die Berufung anzuhören. „Herr Assange wird das rechtliche Verfahren gegen seine Auslieferung an die Vereinigten Staaten fortsetzen, um sich wegen der Veröffentlichung wahrheitsgemäßer und berichtenswerter Informationen strafrechtlich zu verantworten“, so der Rechtsanwalt.

Das Anwaltsteam von Julian Assange gab an, sie könnten der Innenministerin Priti Patel innerhalb der nächsten vier Wochen Eingaben vorlegen, bevor sie eine Entscheidung treffen. Den Fall leitet man nun an sie weiter, um den Auslieferungsbeschluss zu genehmigen. Danach könne der Wikileaks-Mitgründer versuchen, die Entscheidung gerichtlich anzufechten.

Im Dezembr letzten Jahres entschied der Londoner High Court zugunsten der USA-Auslieferung von Julian Assange. Entsprechend gewann die US-Regierung ihre Berufung nach einem Urteil zu Gunsten von Julian Assange. Damit hatte die britische Justiz eine frühere Entscheidung aufgehoben, wonach man Wikileaks-Gründer Julian Assange nicht an die USA ausliefern wollte. Richterin Vanessa Baraitser verwies noch im Januar 2021 bezüglich der Entscheidung unter anderem auf seine verminderte psychische Gesundheit und sein Selbstmordrisiko. Auch sehe sie in einer Isolationshaft in den USA ein „bedrückendes“ Argument gegen die Auslieferung. Sie urteilte:

„Der Gesamteindruck ist der eines depressiven und manchmal verzweifelten Mannes, der echte Angst um seine Zukunft hat. Aus all diesen Gründen halte ich das Selbstmordrisiko von Herrn Assange im Falle eines Auslieferungsbefehls für erheblich.“

Staatsanwälte der Vereinigten Staaten machten Zusicherungen zur Berufungsverhandlung und waren damit auf Erfolgskurs

Während der am 27. Oktober 2021 beginnenden Berufungsverhandlung argumentierten dabei die Staatsanwälte der Vereinigten Staaten, sie hätten zugesichert, dass Herr Assange nicht in strikte Isolationshaft käme. Zudem könne er seine Strafe in Australien, seinem Heimatland, absitzen. Ferner sagten sie zu, dass er eine klinische und psychologische Behandlung erhalte und nicht im Hochsicherheitsgefängnis ADX Florence untergebracht würde.

Bei Auslieferung in die USA droht Julian Assange lebenslange Haft

Im Falle einer Auslieferung, könnte der 50-jährige Julian Assange vor ein US-Gericht gestellt werden. Er sieht sich dem Vorwurf der US-Justiz ausgesetzt, eine Vielzahl geheimer Dokumente geleakt zu haben. Man wirft ihm vor, er hätte der Whistleblowerin Chelsea Manning geholfen, geheimes Material von US-Militäreinsätzen im Irak und in Afghanistan zu veröffentlichen. In den USA droht ihm dementsprechend ein Strafverfahren.

Gemäß dem Antispionagegesetz von 1917 würde das, bei einer Verurteilung in allen 18 Anklagepunkten, in einer lebenslangen Haftstrafe müden. Nach aktuellem Stand kommen 175 Jahre zusammen. Julian Assange dementiert die Vorwürfe allerdings. Durch die Wikileaks-Enthüllungen hat die Enthüllungsplattform auch Kriegsverbrechen durch amerikanische Soldaten aufgedeckt.

Tarnkappe.info

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.